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Top 07: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/335
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005) – Drs. 16/402
Änderungsantrag der Fraktion B´ 90/DIE GRÜNEN – 16/455

Trotz rechtsstaatlicher Bedenken:
Rasterfahndung weiterhin möglich

Koalition setzt sich gegen heftige Kritik 
der Opposition durch

Kiel (SHL/14.12.). Auch in Schleswig-Holstein können Polizei und Justiz weiterhin im Rahmen einer Rasterfahndung die gespeicherten Daten der Bürger abgleichen. Die unbefristete Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Regelung sei angesichts einer nach wie vor bestehenden Bedrohung durch Terroristen notwendig, erklärte Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Debatte über eine entsprechende Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Dem stimmten die Fraktionen von CDU und SPD zu. Die Opposition hingegen übte heftige Kritik: Der Schritt sei rechtsstaatlich bedenklich, und die zu erwartenden Ermittlungserfolge seien gering.

Der Landtag hatte diese Fahndungsmethode kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Schleswig-Holstein eingeführt. Von 2001 bis 2003 hatten die Behörden einen Datenabgleich bei 12.000 Menschen im Lande vorgenommen, um so genannte "Schläfer", also potentielle Terroristen in der Wartschleife, aufzuspüren. Hierbei wurden keine gefährlichen Personen im Lande ausfindig gemacht.

Koalition: Deutschland ist "Teil eines Gefahrenraumes"

Dennoch will Schwarz-Rot diese Möglichkeit weiterhin offen halten. Nur durch die "möglichst effektive Bekämpfung" der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus könne die Bevölkerung effektiv geschützt werden, betonte Peter Lehnert (CDU). Alle rechtsstaatlichen Maßgaben würden dabei eingehalten. Thomas Rother (SPD) wies auf die Anschläge von Madrid, London, Djerba und Sharm-el-Sheik hin. Diese zeigten, dass auch Deutschland "Teil eines Gefahrenraumes" sei. Das gelte insbesondere mit Blick auf die Fußball-WM im nächsten Jahr. Und: Ein Ausscheren Schleswig-Holsteins aus der Linie aller anderen Bundesländer gefährde die Gesamt-Position Deutschlands. Die Maßnahme sei nur als "Ultima Ratio" und mit richterlicher Genehmigung möglich, ergänzte Minister Stegner.

Demgegenüber unterstrich Wolfgang Kubicki (FDP), dass es seit 2003 im Lande keine Rasterfahndung mehr gegeben habe. Die Methode habe sich also nicht als tauglich erwiesen. Das liege daran, dass es " keine typischen Personenraster für Terroristen" gebe. Anne Lütkes (Grüne) warf der Koalition vor, diese weit reichende Entscheidung ohne Evaluierung und Expertenanhörung "eben mal so durchzuwinken". Die ehemalige Justiministerin kritisierte zudem eine "erhebliche Bindung" der Arbeitskraft von Polizisten, die letztlich nur zu "Datenmüll" führe. Die Rasterfahndung sei nur bei konkreter Gefahr akzeptabel, meinte Anke Spoorendonk (SSW). Prinzipiell müsse die Freiheit der Bürger bei allem staatlichem Handeln immer im Vordergrund stehen.

E-Kommunikation wird erleichtert

Einmütig positiv reagierte der Landtag auf eine weitere Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, die die elektronische Kommunikation des Bürgers mit Behörden erleichtert. Das Gesetz wurde schließlich mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Grünen und SSW sowie des SPD-Abgeordneten Konrad Nabel beschlossen. Der Gegenantrag der Opposition wurde mit den Stimmen von Schwarz-Rot bei Enthaltung des Abgeordneten Nabel abgelehnt.


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