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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/255
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 29. September 2005) – Drs. 16/403
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – 16/460

Feuerwehr und Polizei werden bei Heilfürsorge zur Kasse gebeten

Schwarz-Rot besiegelt Änderung des Beamtengesetzes

Kiel (SHL/14./12.). Nach monatelangem Tauziehen ist es jetzt amtlich: Polizei- und Feuerwehrbeamte müssen sich künftig mit 1,4 Prozent ihres Grundgehalts an der Heilfürsorge beteiligen. Dies hat das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD endgültig beschlossen. Die Liberalen sprachen hingegen erneut von einem weiteren "Griff in die Tasche der Beamten, um Kasse zu machen" und lehnten das Gesetz ab. Gehaltskürzungen gekoppelt mit Arbeitszeitverlängerungen seien auf Dauer demotivierend – und demotivierte Beamte könne sich das Land nicht leisten, hieß es aus den Reihen der Freien Demokraten.

Unbeeindruckt von der Kritik verteidigte Innenminister Ralf Stegner (SPD) die von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesänderung: Die Eigenbeteiligung entspreche der Empfehlung des Landesrechnungshofes zur Haushaltsentlastung. Überdies sei die finanzielle Belastung – verglichen mit anderen Beamten, die sich privat versichern müssten –, eher gering. Im Durchschnitt koste die Polizei- und Feuerwehrbeamten die Heilfürsorge 31 bis 35 Euro pro Monat. Zustimmung für den Minister kam von den Regierungsfraktionen: Mit dem Geld würde der Beförderungsstau bei der Polizei aufgehoben, betonten Christ- und Sozialdemokraten.

"Spardose für Kommunen"

Grüne und SSW, die sich der Stimme enthielten, sahen angesichts der Haushaltslage keine Alternative zur Selbstbeteiligung der Polizeibeamten an der Heilfürsorge. Sie monierten aber die gesetzliche Gleichbehandlung der Feuerwehr durch das Gesetz. Ihre Befürchtung: Die Mitarbeiter der Feuerwehr könnten damit zur "reinen Spardose für die Kommunen" werden. Ein Änderungsantrag beider Parteien wurde wurde mit den Stimmen von Schwarz-Rot abgelehnt.

Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land als Dienstherr die Krankheitskosten der Beamten, da sie sich aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur unter Schwierigkeiten privat versichern könnten. Vertreter des Beamtenbundes und der Gewerkschaften haben gegen die Pläne protestiert. Von der Reform sind rund 6.600 Polizisten und 725 Berufsfeuerwehrleute betroffen.

Weitere Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Thomas Rother (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Anne Lütkes (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)


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