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Kita-Novelle:
Bildungsinhalte für die Jüngsten beschlossen
FDP und Grüne kritisieren
unzureichende Finanzausstattung
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Vorbereitung auf die Zweite
Lesung: Die Landtagsausschüsse für Bildung, Soziales sowie
Innen- und Recht bei einer Anhörung zu den vorliegenden
Gesetzentwürfen Mitte November. Angehört wurden Vertreter
der kommunalen Landesverbände, der Freien Wohlfahrtsverbände
und der Landeselternvertretung der Kitas
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Kiel (SHL/14.12.). Die
Kindertagesstätten im Lande erhalten einen konkreten
Bildungsauftrag. Und: Sie sollen künftig enger mit den Grundschulen
zusammenarbeiten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung
vor, den der Landtag in Zweiter Lesung mit großer Mehrheit
durchgewunken hat. "Damit legen wir den Kitas sehr gute
Leitlinien für ihre pädagogische Arbeit vor", fasste
Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) die Position der
schwarz-roten Regierungskoalition zusammen. Dennoch kam aus den
Reihen der Opposition Kritik: Die finanzielle Ausstattung der Kitas
sei nach wie vor zu dünn, hieß es bei FDP und Grünen – die
Regierung leide bei diesem Punkt unter "Realitätsverweigerung".
Der neue Bildungsauftrag der Kitas hat sechs
Schwerpunkte, darunter Sprache, Ethik, Musik, Bewegung sowie
Mathematik und Naturwissenschaften. Angesichts dieser Anforderungen,
so Ekkehard Klug (FDP), bleibe die Koalition mit dem Einfrieren der
Landeszuschüsse für die Kitas bei 60 Millionen Euro pro Jahr
"um Längen hinter den Notwendigkeiten zurück". Dies
gelte um so mehr, weil die Nachfrage nach Kinder-Betreuung seit
Jahren steige – "von 86.000 auf knapp 91.000 Kinder seit
2001", rechnete Klug vor. Wie der FDP-Politiker forderte auch Monika Heinold (Grüne) die
Aufstockung der Landesmittel um rund zehn Millionen. Der
schwarz-roten Koalition
warf Heinold vor, auf die Einwände der Kita-Träger und der
Wohlfahrts-Verbände bei der Gesetzesberatung im Ausschuss nicht
eingegangen zu sein.
Lars Harms (SSW) forderte, die Interessen der
Minderheiten in dem Gesetz zu verankern. Hier habe das Land "eine
besondere Verantwortung". Es sei bedauerlich, dass die
Koalition diese Anregungen bei den Ausschussberatungen nicht
berücksichtigt habe.
Koalition weist geforderte Finanzaufstockung
zurück
Die Regierungsfraktionen wiesen die Vorwürfe zur
Finanzausstattung zurück. Das im Haushalt zur Verfügung stehende Geld reiche aus,
betonte Heike Franzen (CDU). Angesichts der Haushaltslage sei es
"eine
Leistung", dass die Landeszuschüsse nicht gekürzt werden
müssten, unterstrich Astrid Höfs (SPD). Beide lobten die
inhaltliche Ausrichtung des Gesetzes, die schon vielfach in der
Praxis angewendet werde. Die Jüngsten würden damit "kindgerecht
und spielerisch" an Bildungsthemen herangeführt, stellte
Franzen fest. Höfs hob hervor, die Neuregelung bringe gute
Entwicklungschancen für alle Kinder.
Ein weiterer Punkt der Novelle: Auch Eltern von
Kita-Kindern sollen, wie bei Eltern von Schulkindern üblich, Kreis-
und Landes-Elternvertretungen bilden. Diese Neuerung wurde im Plenum
allgemein begrüßt.
Hintergrund:
Der Landtag behandelt in Zweiter
Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung und eine
Vorlage der FDP zur Umgestaltung der Kindertagestätten.
Der Regierungsentwurf gibt folgende Leitlinien für
die Weiternentwicklung der Kitas vor:
- Bildungsauftrag: Als
Konsequenz aus den PISA-Ergebnissen hat die
Kultusministerkonferenz einen "gemeinsamen Rahmen
der Länder für die frühe Bildung" beschlossen,
der Grundlage des Gesetzentwurfs ist. Dieser Rahmen
definiert sechs Schwerpunkte: Sprache; Zeichen,
Schrift und Kommunikation; Ethik, Religion und
Philosophie; Gestalten, Darstellen, Musik, Theater und
Medien; Körper, Bewegung und Gesundheit; Kultur,
Gesellschaft und Demokratie sowie Mathematik,
Naturwissenschaften und Technik. Daneben gibt es
"Querschnittsdimensionen", wie zum Beispiel:
Interkulturalität oder Förderung und Integration von
behinderten Kindern.
- Zusammenarbeit mit
den Grundschulen: Um sicherzustellen, dass die Schule
aufnimmt, was das Kind in der Kita gelernt hat, soll
die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen
verbessert werden. Grundlage hierfür sind die
"Empfehlungen zur Zusammenarbeit von
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und
Jugendhilfe".
- Elternvertretungen:
Wie im schulischen Bereich sollen sich auch die Eltern
von Kita-Kindern in einer Landeselternvertretung
organisieren können. Die 15 Kreiselternvertretungen
sollen jeweils ein Mitglied in dieses Gremium
entsenden. Das Bildungsministerium soll diesen
Vertretungen „bei wesentlichen die
Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die
Möglichkeit der Mitwirkung geben". Das Land will
dies mit 35.000 Euro jährlich unterstützen. Dieser
Plan geht auf eine Initiative der FDP-Fraktion aus der
letzten Wahlperiode zurück.
Der
Bildungsausschuss hat den Regierungsentwurf an einigen
Stellen präzisiert und empfiehlt dem Plenum mit den
Stimmen von Schwarz-Rot bei Enthaltung von FDP und Grünen
die Annahme. Die Grünen fordern in einem
Änderungsantrag, Kitas, Grundschulen und das
Bildungsministerium sollten sich auf gemeinsame Leitlinien
für die Ausgestaltung des Bildungsauftrags einigen. Und:
Schulen und Kitas an einem Ort sollen verbindliche
Vereinbarungen über ihre Zusammenarbeit treffen. Diese
sollen das letzte Kita-Jahr und das erste Schuljahr
umfassen.
Der FDP-Vorstoß zur Stärkung der Elternrechte
wurde in das Papier der Landesregierung eingearbeitet. Der
Ausschuss empfiehlt deshalb, den Entwurf der Liberalen
für erledigt zu erklären.
In einem nachgereichten Änderungsantrag fordert
die FDP, dass auch im Schulgesetz auf die Zusammenarbeit
zwischen Schule und Kitas hingewiesen wird.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2005/texte/03_26_kitas_algII.htm)
plenum-online, November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/texte/12_kitagesetz.htm)
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