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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache: 16/391
-Plenarprotokoll-

Diskussion um Elternstimmen pro Kind in Versammlungen

Grüne wollen Rechte kinderreicher Familien stärken

Kiel (SHL/14.12.). Mit Kritik hat die Landesregierung auf das Ansinnen der Grünen zu den Mitbestimmungsrechten von kinderreichen Eltern an Schleswig-Holsteins Schulen reagiert. Grund der Kritik war ein Gesetzentwurf der Oppositionspartei, der vorsieht, dass Eltern pro Kind an der jeweiligen Schule grundsätzlich eine Stimme bei den Wahlen zu den Klassen- und Schulbeiräten erhalten sollen. Zurzeit hat in Schleswig-Holstein jeder anwesende Elternvertreter in der Elternversammlung eine Stimme – unabhängig von der Zahl der Kinder.  Sind zwei Elternteile eines Kindes da, haben sie sogar zwei Stimmen für den einen Sprössling. Wenn aber beispielsweise nur eine einzelne Mutter oder ein einzelner Vater von Zwillingen anwesend ist, dann hat sie oder er für die zwei Kinder nur eine Stimme.

Bildungsministerin Ute-Erdsiek-Rave (SPD) ging dieser Vorstoß angesichts vieler getrennt lebender Paare indes nicht weit genug. Sie forderte stattdessen, dass in Zukunft jedes Elternteil pro Kind eine Stimme erhalten soll. In diesem Fall würden getrennt lebende Paare von Zwillingen, die bei der Versammlung anwesend sind, sogar vier Stimmen haben. Die Vorgabe, dass Mutter und Vater das Stimmrecht gemeinsam ausüben, hätten sich in der Praxis als problematisch erwiesen, so das Argument der Ministerin.

Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel verteidigte hingegen das Prinzip "Eine Stimme pro Kind" damit, dass das Sorgerecht der Eltern nicht teilbar sei. Der Gesetzgeber habe es bewusst in allen Belangen so geregelt, dass die Eltern sich einigen müssten: "Es darf kein Zerren in Belangen des Kindes geben", so Hentschel.

Grundsätzliche Kritik am Vorstoß der Grünen kam aus den Plenum: Die anvisierte Gesetzesänderung gehöre in das von der Landesregierung derzeit in der Vorbereitung befindliche Gesamtpaket der Schulgesetz-Novellierung, hieß es von Seiten der Regierungsfraktionen, der FDP und des SSW. Grundlage des Vorstoßes war eine entsprechende Eingabe beim Petitionsausschuss des Landtages. Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner: Susanne Herold (CDU), Detlef Buder (SPD), Ekkehard Klug (FDP), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Die Grünen möchten die Rechte kinderreicher Eltern bei der Wahl von Klassen- und Schulelternbeiräten stärken. Künftig sollen Eltern für jedes ihrer Kinder, das die jeweilige Schule oder Klasse besucht, in den Elternversammlungen eine Stimme haben. Bislang haben alle Eltern das gleiche Stimmrecht, unabhängig von der Zahl ihrer Kinder. Um dies zu erreichen, streben die Grünen eine Änderung des Schulgesetzes sowie der Wahlordnung für Elternbeiräte an.

Der Klassenelternbeirat muss vom Klassenlehrer über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen unterrichtet werden. Der Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist zugleich Mitglied der Klassenkonferenz. Nach dem Schulgesetz hat der Schulelternbeirat wichtige Zustimmungsrechte. Seiner Zustimmung bedürfen:

  • die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit,
  • die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende
  • die Einführung des Ganztagsunterrichts
  • die Veranstaltung von Schulversuchen an der Schule
  • die Empfehlungen für Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs.
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