Diskussion um Elternstimmen
pro Kind in Versammlungen
Grüne wollen Rechte
kinderreicher Familien stärken
Kiel (SHL/14.12.). Mit
Kritik hat die Landesregierung auf das Ansinnen der Grünen zu den
Mitbestimmungsrechten von kinderreichen Eltern an
Schleswig-Holsteins Schulen reagiert. Grund der Kritik war ein
Gesetzentwurf der Oppositionspartei, der vorsieht, dass Eltern pro
Kind an der jeweiligen Schule grundsätzlich eine Stimme bei den
Wahlen zu den Klassen-
und Schulbeiräten erhalten sollen. Zurzeit hat in Schleswig-Holstein
jeder anwesende Elternvertreter in der Elternversammlung eine
Stimme – unabhängig von der Zahl der Kinder. Sind zwei Elternteile eines Kindes da, haben sie
sogar zwei Stimmen für den einen Sprössling. Wenn
aber beispielsweise nur eine einzelne Mutter oder ein einzelner
Vater von Zwillingen anwesend ist, dann hat sie oder er für die zwei
Kinder nur eine Stimme.
Bildungsministerin Ute-Erdsiek-Rave (SPD) ging
dieser Vorstoß angesichts vieler getrennt lebender Paare indes
nicht weit genug. Sie forderte stattdessen, dass in Zukunft jedes
Elternteil pro Kind eine Stimme erhalten soll. In diesem Fall
würden getrennt lebende Paare von Zwillingen, die bei der
Versammlung anwesend sind, sogar vier Stimmen haben. Die Vorgabe,
dass Mutter und Vater das Stimmrecht gemeinsam ausüben, hätten
sich in der Praxis als problematisch erwiesen, so das Argument der
Ministerin.
Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel
verteidigte hingegen das Prinzip "Eine Stimme pro Kind"
damit, dass das Sorgerecht der Eltern nicht teilbar sei. Der
Gesetzgeber habe es bewusst in allen Belangen so geregelt, dass die
Eltern sich einigen müssten: "Es darf kein Zerren in
Belangen des Kindes geben", so Hentschel.
Grundsätzliche Kritik am Vorstoß der Grünen kam
aus den Plenum: Die anvisierte Gesetzesänderung gehöre in das
von der Landesregierung derzeit in der Vorbereitung befindliche
Gesamtpaket der Schulgesetz-Novellierung, hieß es von Seiten der Regierungsfraktionen, der FDP und des SSW.
Grundlage des Vorstoßes war eine entsprechende Eingabe beim
Petitionsausschuss des Landtages. Der Gesetzentwurf wurde
an den Bildungsausschuss überwiesen.