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Top 14: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/407 |
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Weiter geteilte Meinungen zur Reform der kommunalen Verwaltungen Schwarz-Rot bringt Gesetzentwurf auf den Weg Kiel (SHL/14.12.) Die Landesregierung hat eine grundlegende Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen auf den Weg gebracht. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Landtag nach kontroverser Debatte in der Ersten Lesung zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. CDU und SPD lobten den von Innenminister Ralf Stegner (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Ganz anders die Opposition: Während die Grünen und der SSW den Entwurf als viel zu zaghaft bezeichneten, befürchtete die FDP eine schleichende Ankündigung der Einführung von Großkreisen. Der Innenminister wehrte sich gegen die Vorwürfe und stellte klar, dass es sich "um keine Gebietsreform handelt, sondern lediglich die Verwaltungsstruktur neu geordnet" werden solle. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung gesetzliche Hemmnisse auf dem Weg zu Verwaltungsfusionen beseitigen und damit kommunale Zusammenschlüsse unterstützen. Das Ziel ist eine Mindesteinwohnerzahl von 8.000 pro Verwaltung. Dies soll bis Ende 2007 erreicht werden, damit die Kommunalwahl im Frühjahr 2008 bereits in den neuen Körperschaften abgehalten werden kann. Kleinen Gemeinden und Ämtern, die der Vorgabe nicht rechtzeitig nachkommen, drohen gesetzliche Zwangsvereinigungen. Auf diese Weise soll die Zahl der kommunalen Verwaltungen von derzeit rund 230 auf etwa 160 reduziert werden. Das Innenministerium erwartet dadurch jährliche Entlastungen in Höhe von zehn Millionen Euro. Im Zuge dieser Reform soll auch die Rolle der Bürgermeister neu festgelegt werden. Künftig soll gelten: Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen ehrenamtlichen Bürgermeister, Kommunen mit eigener Verwaltung sollen von einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet werden. Die bisherigen Mischkonstruktionen will das zuständige Innenministerium abschaffen. SPD: Kirche und Recht im Dorf lassen Wilfried Wengler (CDU) hob hervor, dass "die Notwendigkeit der Reform seit langem bekannt ist". Die CDU wolle die Landesregierung "bei der Umsetzung der Reform kritisch begleiten und unterstützen", dies vor allem bei der Prämisse "die Verwaltungen professioneller, bürgernäher und wirtschaftlicher zu gestalten". Auch Klaus-Peter Puls (SPD) unterstützte das Vorhaben der Landesregierung, mahnte jedoch auch an, dass es zu keinem Verlust von Bürgernähe und Beratungsangeboten kommen dürfe. Wichtig sei, dass "die Landesregierung nicht nur die Kirche, sondern auch das Recht im Dorf lässt". Günther Hildebrand (FDP) hingegen warf der Landesregierung vor, "das Pferd von hinten aufzuzäumen". Zudem zweifelte er an der Freiwilligkeit der Ämterzusammenschlüsse. Auch deshalb herrsche ein "hoher Nachfrage- und Klärungsbedarf im Ausschuss". Den Grünen geht die Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen nicht weit genug. Sie streben Gemeinden, Städte und Amtsgemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern an, so dass am Ende etwa 70 kommunale Verwaltungen übrig blieben. Karl-Martin Hentschel (Grüne) bezeichnete den Gesetzentwurf dementsprechend als "voreilig" und sah "keine Lösung des Problems, sondern einen zaghaften Schritt". Diesen Eindruck hatte auch Anke Spoorendonk (SSW) die der Landesregierung vorwarf, "nicht zu wissen, wohin die Reise geht". Die Regierung sei viel zu ängstlich, um wirklich neue Strukturen, nämlich demokratische, transparente und kompetente Entscheidungsstrukturen vor Ort einzuführen. |
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