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Meinungen zur Reform der kommunalen Verwaltungen
Schwarz-Rot bringt
Gesetzentwurf auf den Weg
Kiel (SHL/14.12.)
Die Landesregierung hat eine grundlegende Reform der kommunalen
Verwaltungsstrukturen auf den Weg gebracht. Den entsprechenden
Gesetzentwurf hat der Landtag nach kontroverser Debatte in der
Ersten Lesung zur weiteren Beratung an den Innen- und
Rechtsausschuss überwiesen. CDU und SPD lobten den von
Innenminister Ralf Stegner (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf als
Schritt in die richtige Richtung. Ganz anders die Opposition:
Während die Grünen und der SSW den Entwurf als viel zu zaghaft
bezeichneten, befürchtete die FDP eine schleichende Ankündigung
der Einführung von Großkreisen. Der Innenminister wehrte sich
gegen die Vorwürfe und stellte klar, dass es sich "um keine
Gebietsreform handelt, sondern lediglich die Verwaltungsstruktur
neu geordnet" werden solle.
Mit dem
Gesetzentwurf will die Landesregierung gesetzliche Hemmnisse auf
dem Weg zu Verwaltungsfusionen beseitigen und damit kommunale
Zusammenschlüsse unterstützen. Das Ziel ist eine
Mindesteinwohnerzahl von 8.000 pro Verwaltung. Dies soll bis Ende
2007 erreicht werden, damit die Kommunalwahl im Frühjahr 2008
bereits in den neuen Körperschaften abgehalten werden kann.
Kleinen Gemeinden und Ämtern, die der Vorgabe nicht rechtzeitig
nachkommen, drohen gesetzliche Zwangsvereinigungen. Auf diese
Weise soll die Zahl der kommunalen Verwaltungen von derzeit rund
230 auf etwa 160 reduziert werden. Das Innenministerium erwartet
dadurch jährliche Entlastungen in Höhe von zehn Millionen Euro.
Im Zuge dieser Reform
soll auch die Rolle der Bürgermeister neu festgelegt werden.
Künftig soll gelten: Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen
ehrenamtlichen Bürgermeister, Kommunen mit eigener Verwaltung
sollen von einem hauptamtlichen Bürgermeister geleitet werden.
Die bisherigen Mischkonstruktionen will das zuständige
Innenministerium abschaffen.
SPD: Kirche und
Recht im Dorf lassen
Wilfried Wengler (CDU)
hob hervor, dass "die Notwendigkeit der Reform seit langem
bekannt ist". Die CDU wolle die Landesregierung "bei der
Umsetzung der Reform kritisch begleiten und unterstützen",
dies vor allem bei der Prämisse "die Verwaltungen
professioneller, bürgernäher und wirtschaftlicher zu
gestalten". Auch Klaus-Peter Puls (SPD) unterstützte das
Vorhaben der Landesregierung, mahnte jedoch auch an, dass es zu
keinem Verlust von Bürgernähe und Beratungsangeboten kommen
dürfe. Wichtig sei, dass "die Landesregierung nicht nur die
Kirche, sondern auch das Recht im Dorf lässt".
Günther Hildebrand
(FDP) hingegen warf der Landesregierung vor, "das Pferd von
hinten aufzuzäumen". Zudem zweifelte er an der Freiwilligkeit
der Ämterzusammenschlüsse. Auch deshalb herrsche ein "hoher
Nachfrage- und Klärungsbedarf im Ausschuss". Den Grünen
geht die Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen nicht weit
genug. Sie streben Gemeinden, Städte und Amtsgemeinden mit
mindestens 20.000 Einwohnern an, so dass am Ende etwa 70 kommunale
Verwaltungen übrig blieben. Karl-Martin Hentschel (Grüne)
bezeichnete den Gesetzentwurf dementsprechend als "voreilig"
und sah "keine Lösung des Problems, sondern einen zaghaften
Schritt". Diesen Eindruck hatte auch Anke Spoorendonk (SSW)
die der Landesregierung vorwarf, "nicht zu wissen, wohin die
Reise geht". Die Regierung sei viel zu ängstlich, um
wirklich neue Strukturen, nämlich demokratische, transparente und
kompetente Entscheidungsstrukturen vor Ort einzuführen.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem
Landtag ihren Gesetzentwurf zur Neufassung der
schleswig-holsteinischen Kommunalstruktur vor.
Die schwarz-rote Koalition setzt auf kommunale
Zusammenschlüsse. Das Ziel ist eine Mindesteinwohnerzahl
von 8.000 pro Verwaltung. Dies soll bis Ende 2007 erreicht
werden, damit die Kommunalwahl im Frühjahr 2008 bereits
in den neuen Körperschaften abgehalten werden kann.
Kleinen Gemeinden und Ämtern, die der Vorgabe nicht
rechtzeitig nachkommen, drohen gesetzliche
Zwangsvereinigungen. Auf diese Weise soll die Zahl der
kommunalen Verwaltungen von derzeit rund 230 auf etwa 160
reduziert werden. Das Innenministerium erwartet dadurch
jährliche Entlastungen in Höhe von zehn Millionen Euro.
Im Zuge dieser Reform soll auch die Rolle der
Bürgermeister neu festgelegt werden. Künftig soll
gelten: Kommunen ohne eigene Verwaltung haben einen
ehrenamtlichen Bürgermeister, Kommunen mit eigener
Verwaltung sollen von einem hauptamtlichen Bürgermeister
geleitet werden. Die bisherigen Mischkonstruktionen will
das zuständige Innenministerium abschaffen.
Trotz seiner geringen Größe von nur gut 15.700
Quadratkilometern und seiner Position als zweitkleinstes
der deutschen Flächenländer weist Schleswig-Holstein
eine vielschichtige Verwaltungsstruktur auf. Seit der
letzten Gebietsreform 1974 gibt es elf Kreise sowie vier
kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg,
Neumünster). Die Kreise sind in 1126 Gemeinden, darunter
58 kreisangehörige Städte, aufgeteilt. 1024 kleine
Gemeinden sind in 118 Ämtern zusammen geschlossen.
mehr Informationen: plenum-online,
November
2005
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2005/
texte/44_verwaltungsstruktur.htm)
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