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Top 18: Keine Kormoranverordnung Antrag der Fraktion B`90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/385 Antrag der Fraktion der FDP – 16/477 |
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Ist der Abschuss von Opposition kritisiert geplante Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Kiel (SHL/16.12.). Dürfen Schleswig-Holsteins Kormorane zum Abschuss freigegeben werden? "Nein", sagen die Grünen und verweisen auf EU- und Bundesrecht, das die Vogelart unter Naturschutz stellt. "Ja", sagt Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher (CDU) mit Blick auf die Gefräßigkeit der Tiere. Des Ministers Argumentation fand schließlich die von schwarz-rot getragene Mehrheit. Damit kann die Kormoranverordnung nun wie vom Landwirtschaftsministerium vorgesehen geplant werden. In einer hitzigen Debatte – Grundlage war ein Antrag der Grünen zum Schutz der Kormorane – legten die Kontrahenten ihre Argumente auf den Tisch. Die These des Ministers, die Tiere würden der See- und Berufsfischerei großen Schaden zufügen, wies Karl-Martin Hentschel von den Grünen zurück: Dies würde nicht durch aktuelle Zahlen belegt. Auch der Einschätzung von Boettichers, der Kormoran bedrohe andere geschützte Tierarten, mochte Hentschel nicht folgen. Deshalb sei die geplante Verordnung auch nicht mit dem bestehenden Recht vereinbar, so die Schlussfolgerung des Grünen-Politikers. Von Boetticher machte sich die Kritik zu eigen: Er kündigte an, die geplante Kormoran-Verordnung an aktuelle Statistiken, die noch zu erstellen seien, zu knüpfen. Gleichzeitig warf er den Grünen Verlogenheit vor: Sie selbst hätten unter der damaligen rot-grünen Landesregierung den Abschuss von Kormoranen unterstützt. Allein im Jahr 2004 seien 896 Tiere per Einzelfallgenehmigung getötet worden. Von Boetticher bemaß den Einkommensverlust für Schleswig-Holsteins Fischer durch den schwarzen Wasservogel auf mindestens 16 Prozent. Mit harscher Kritik reagierte die Herlich Marie Todsen-Reese (CDU) auf den Vorstoß der Grünen: Angesichts der 2.805 brütenden Kormoran-Paare im Jahr 2004 könne von einer bedrohten Tierart keine Rede sein. Es gehe keineswegs um ein "Feuer frei" auf alle Kormorane, stellte Sandra Redmann vom Koalitionspartner SPD klar. Vielmehr solle per Verordnung eine artgerechte Reduzierung des Bestandes ermöglicht werden. Gelb-Grüne Koalition in der Sache Die Liberalen hatten einen eigenen Antrag eingebracht: Sie sahen zwar nicht den Bestand der Kormorane gefährdet, teilten aber die rechtlichen Bedenken der Grünen: Zurecht bekomme der Landwirtschaftsminister von den Gegnern der geplanten Verordnung vorgehalten, dass es seit dem Jahr 2001 keine quantitativen Angaben über die tatsächlichen Schäden für die Fischwirtschaft durch eine Landesregierung gegeben habe, konstatierte Günther Hildebrand (FDP). Die Liberalen mahnten wie die Partei der dänischen Minderheit eine Problemlösung an, die den Abschuss der Kormorane untersagt, wirtschaftlichen Schaden abwendet und dem Schutz der heimischen Tierwelt Rechnung trägt. Dies sei mit milderen Mitteln möglich. Dazu gehöre beispielsweise der Einsatz von Gipseiern oder die Nestzerstörung, so Hildebrand. Statt den Einsatz der Flinte zu fördern, solle die Landesregierung lieber innovative Lösungen anstreben, betonte Lars Harms (SSW). In diesem Zusammenhang verwies er auf Maßnahmen in Dänemark. Dort würden die Gelege der Kormorane mit Öl besprüht, um das Ausbrüten zu verhindern. |
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