Top 24:
Weihnachtsgeld für Pflegebedürftige in stationären
Einrichtungen
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/448 |
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Top 22:
Landesplan für Menschen mit Behinderungen – Gesamt-
konzept einer Politik für Menschen mit Behinderungen
Antrag der Fraktion der FDP
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/446
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/462 |
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Trotz Alleingang:
Unterstützung für Ministerin beim Thema Weihnachtsgeld
für Heimbewohner
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Kiel (SHL/16.12.)
Die große Koalition im Landtag hat Sozialministerin Gitta
Trauernicht (SPD) im Streit um die Auszahlung von Weihnachtsgeld
an Pflegeheimbewohner unterstützt. Die Ministerin war Anfang
des Monats in die Kritik geraten, weil sie ohne Rücksprache mit
Parlament und Finanzministerium die Auszahlung von 34 Euro
Beihilfe für jeden der 17.000 Betroffenen im Lande in Aussicht
gestellt hatte. Gesamtsumme: rund 570.000 Euro. Trotz
rechtlicher Bedenken habe sie sozialpolitisch verantwortungsvoll
gehandelt, betonten die Redner der Koalition. Mit ihrem
Auszahlungs-Versprechen habe die Ministerin am Parlament vorbei
einen "Blankoscheck" ausgestellt, hieß es dagegen bei
der Opposition. Gleichzeitig sprachen sich Vertreter aller
Fraktionen für die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen
Regelung in dieser Frage aus. Diese war im Zuge der
Hartz-Reformen gestrichen worden.
Trauernicht wies auf die "chaotische
Situation" hin, die durch die neue Gesetzeslage entstanden
sei. Es gebe Unterschiede zwischen den Bundesländern, und zudem
bestehe die Gefahr, dass es innerhalb der Heime zu
Ungleichheiten komme, weil die Kommunen für die über
65-jährigen Heimbewohner zuständig sind und das Land für die
unter 65-Jährigen. In dieser Lage, so die Ministerin, habe sie
handeln müssen, um eine Gleichbehandlung aller Betroffenen zu
gewährleisten. Sie entschuldigte sich beim Landtag für das
"ungewöhnliche Verfahren".
Torsten Geerdts (CDU) forderte vor diesem
Hintergrund die Kommunen auf, sich ebenfalls ihrer Verantwortung
zu stellen und die Beihilfen für die Über-65-jährigen zu
übernehmen. Wolfgang Baasch (SPD) gab zu bedenken, eine
Streichung dieser seit Jahrzehnten etablierten Leistung wäre
"sozialpolitisch nicht verantwortbar".
SSW: "Typisch" für Verhalten der
Landesregierung
Während Heiner Garg (FDP) kurz und bündig die
Ministerin unterstützte, obwohl ihr Vorgehen "nicht ganz
in Ordnung" gewesen sei, äußerte Anke Spoorendonk (SSW)
grundsätzliche Bedenken: Die Aktion der Ministerin sei "typisch"
für den Umgang der schwarz-roten Regierung mit dem Parlament.
Der Landtag sei aber "kein Abnickverein", betonte sie.
Monika Heinold (Grüne) erinnerte an die Kritik, die auch
Finanzpolitiker der Koalition an Trauernicht geübt hätten. Der
Hoffnung, die Kommunen noch kurzfristig finanziell zu
beteiligen, gab sie keine Chance: "Dieser Zug ist
abgefahren".
Der Debatte lagen zwei ähnlich gelagerte
Anträge von Schwarz-Rot und Grünen zugrunde. Der
Koalitionsantrag wurde mit den Stimmen von CDU und SPD
angenommen.
Hintergrund:
Die Fraktionen von CDU und SPD
begrüßen die Initiative von Landes-Sozialministerin
Gitta Trauernicht (SPD), bedürftigen Pflegeheimbewohnern
im Lande eine Weihnachtsbeihilfe zu zahlen. Die Ministerin
möchte den 17.000 Betroffenen jeweils 34 Euro
überweisen, was die Landeskasse insgesamt rund 570.000
Euro kosten würde. CDU-Finanzpolitiker hatten kritisiert,
die Ministerin habe ihr Versprechen ohne Absprache mit dem
Finanzministerium und dem in Haushaltsfragen
federführenden Landtag abgegeben. Aus diesem Grund
fordern die Grünen in einem eigenen Antrag zur
Januar-Tagung einen Regierungsbericht über die
Finanzierung dieser Zusatzausgaben.
Regierungskoalition und Grüne fordern zudem eine
bundesgesetzliche Regelung für die generelle Auszahlung
des Weihnachtsgeldes an Pflegebedürftige in stationären
Einrichtungen. Dies war im Zuge der Hartz-Reformen
gestrichen worden.
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Opposition fordert
Neuausrichtung
der Behindertenpolitik
Regierung soll bis Juni neues
Gesamtkonzept vorlegen
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Der Abbau
von Barrieren für Menschen mit Behinderung war auch am 2.
Dezember Thema einer Fachtagung "Qualitätsmerkmal
Barrierefreiheit" im Kieler Landeshaus. Unter den 150
Experten, Betroffenen und Verbandsvertretern herrschte
große Einigkeit: Es bedarf weiterhin großer
Anstrengungen, gehandicapten Menschen die Teilnahme am
öffentlichen Leben zu ermöglichen. |
Kiel (SHL/16.12.) Der
Landtag fordert von der Landesregierung ein Gesamtkonzept im
Bereich der Behindertenpolitik. Unisono mahnten
Regierungsfraktionen und Opposition eine Aktualisierung des gültigen
Landesplanes für den Umgang mit behinderten Mitbürgern an.
Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der Liberalen. Die FDP
verlangt darin von Schwarz-Rot eine Bestandsaufnahme und
Bedarfsanalyse sowie unter anderem eine Einschätzung über
Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungssituation.
Aufgelistet werden sollen auch Fördermaßnahmen für behinderte
Kinder und Jugendliche.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) begrüßte
den Vorstoß, warnte aber vor Schnellschüssen: Die Entwicklung
ein Gesamtkonzeptes sei ein ehrgeiziges Ziel, das Jahre in
Anspruch nehmen würde. Die Liberalen hatten eine umfassende Änderung
des Landesplanes bis zur Juni-Tagung gefordert. Heiner Garg
(FDP), der der Landesregierung auch Tatenlosigkeit im Bereich
der Behindertenpolitik vorwarf, erinnerte in diesem Zusammenhang
an die ehemalige Sozialministerin Heide Moser (SPD). Unter Moser
war 1996 der erste Landesplan zustande gekommen. Sie hatte dem
Parlament damals nahegelegt, diesen kontinuierlich
fortzuschreiben. Garg monierte, dass dies nie geschehen sei. In
die gleiche Richtung argumentierte die Vertretung der dänischen
Minderheit im Landtag: Es gebe kein anderes Politikfeld, wo man
sich so viel Zeit lasse, hieß es aus den Reihen des SSW.
Kritik an schwarz-rotem Antrag
Für Unverständnis in den
Reihen der Opposition sorgte ein Antrag der
Regierungsfraktionen, der ebenfalls nach einem
behindertenpolitischen Gesamtkonzept verlangte. Die Grünen
warfen CDU und SPD vor, sich den detaillierten Antrag der
Liberalen auf die eigenen Fahnen schreiben zu wollen, da er nur
minimale Unterschiede zu dem der FDP aufweise. Eine Zeitangabe
zur Vorstellung des Konzeptes ist in dem Antrag von Schwarz-Rot
nicht enthalten. Die Grünen schlossen sich dem Vorstoß der
Liberalen in wesentlichen Punkten an, forderten aber in einem
eigenen Antrag auch die Änderung des Schulgesetzes mit dem
Ziel, dass in der Schule für Geistig- und Körperbehinderte in
der Regel Ganztagsunterricht erteilt werden soll. Alle Anträge
wurden an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Laut Sozialministerium müssen acht Prozent der
Menschen in Schleswig-Holstein mit Behinderungen leben. Aufgrund
des demographischen Wandels mit einem größer werdenden Anteil
älterer Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten
Jahren steigen wird. Die Zahl der Schwerbehinderten im Land beträgt
225.000 Menschen. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten
ist seit 2002 um rund 30 Prozent auf landesweit 5.340 gestiegen.
Hauptredner:
Heike Franzen (CDU),
Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold
(Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die FDP fordert die Landesregierung auf, bis zum
Juni 2006 ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept
vorzulegen und ihre Ziele in diesem Bereich darzulegen.
Dem schließen sich die Grünen in einem eigenen Antrag
an.
In Schleswig-Holstein leben nach Angaben des
Behindertenbeauftragten der Landesregierung etwa 225.000
schwer behinderte Menschen. Aufgrund des demographischen
Wandels mit einem größer werdenden Anteil älterer
Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den
nächsten Jahren steigen wird. Die Zahl der arbeitslosen
Schwerbehinderten ist seit 2002 um rund 30 Prozent auf
landesweit 5.340 gestiegen.
Mit einen nachgereichten Antrag unterstützen
CDU und SPD "ausdrücklich" die Bestrebungen der
Landesregierung ein Behindertenpolitisches Gesamtkonzept
zu erstellen. Landtag und Öffentlichkeit sollen über die
wesentlichen Schritte bei der Erarbeitung aktuell und
zeitnah informiert werden.
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