Auf dieser Seite: Weihnachtsgeld Pflege  –  Politik für behinderte Menschen

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Top 24: 
Weihnachtsgeld für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/448

Drucksache: 16/426
-Plenarprotokoll-
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Top 22: 
Landesplan für Menschen mit Behinderungen – Gesamt-
konzept einer Politik für Menschen mit Behinderungen
Antrag der Fraktion der FDP
Änderungsantrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/446
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/462
Drucksache: 16/424
-Plenarprotokoll-
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Trotz Alleingang: Unterstützung für Ministerin beim Thema Weihnachtsgeld für Heimbewohner

Kiel (SHL/16.12.) Die große Koalition im Landtag hat Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) im Streit um die Auszahlung von Weihnachtsgeld an Pflegeheimbewohner unterstützt. Die Ministerin war Anfang des Monats in die Kritik geraten, weil sie ohne Rücksprache mit Parlament und Finanzministerium die Auszahlung von 34 Euro Beihilfe für jeden der 17.000 Betroffenen im Lande in Aussicht gestellt hatte. Gesamtsumme: rund 570.000 Euro. Trotz rechtlicher Bedenken habe sie sozialpolitisch verantwortungsvoll gehandelt, betonten die Redner der Koalition. Mit ihrem Auszahlungs-Versprechen habe die Ministerin am Parlament vorbei einen "Blankoscheck" ausgestellt, hieß es dagegen bei der Opposition. Gleichzeitig sprachen sich Vertreter aller Fraktionen für die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Regelung in dieser Frage aus. Diese war im Zuge der Hartz-Reformen gestrichen worden.

Trauernicht wies auf die "chaotische Situation" hin, die durch die neue Gesetzeslage entstanden sei. Es gebe Unterschiede zwischen den Bundesländern, und zudem bestehe die Gefahr, dass es innerhalb der Heime zu Ungleichheiten komme, weil die Kommunen für die über 65-jährigen Heimbewohner zuständig sind und das Land für die unter 65-Jährigen. In dieser Lage, so die Ministerin, habe sie handeln müssen, um eine Gleichbehandlung aller Betroffenen zu gewährleisten. Sie entschuldigte sich beim Landtag für das "ungewöhnliche Verfahren".

Torsten Geerdts (CDU) forderte vor diesem Hintergrund die Kommunen auf, sich ebenfalls ihrer Verantwortung zu stellen und die Beihilfen für die Über-65-jährigen zu übernehmen. Wolfgang Baasch (SPD) gab zu bedenken, eine Streichung dieser seit Jahrzehnten etablierten Leistung wäre "sozialpolitisch nicht verantwortbar".

SSW: "Typisch" für Verhalten der Landesregierung

Während Heiner Garg (FDP) kurz und bündig die Ministerin unterstützte, obwohl ihr Vorgehen "nicht ganz in Ordnung" gewesen sei, äußerte Anke Spoorendonk (SSW) grundsätzliche Bedenken: Die Aktion der Ministerin sei "typisch" für den Umgang der schwarz-roten Regierung mit dem Parlament. Der Landtag sei aber "kein Abnickverein", betonte sie. Monika Heinold (Grüne) erinnerte an die Kritik, die auch Finanzpolitiker der Koalition an Trauernicht geübt hätten. Der Hoffnung, die Kommunen noch kurzfristig finanziell zu beteiligen, gab sie keine Chance: "Dieser Zug ist abgefahren".

Der Debatte lagen zwei ähnlich gelagerte Anträge von Schwarz-Rot und Grünen zugrunde. Der Koalitionsantrag wurde mit den Stimmen von CDU und SPD angenommen.

Hintergrund:
  Die Fraktionen von CDU und SPD begrüßen die Initiative von Landes-Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), bedürftigen Pflegeheimbewohnern im Lande eine Weihnachtsbeihilfe zu zahlen. Die Ministerin möchte den 17.000 Betroffenen jeweils 34 Euro überweisen, was die Landeskasse insgesamt rund 570.000 Euro kosten würde. CDU-Finanzpolitiker hatten kritisiert, die Ministerin habe ihr Versprechen ohne Absprache mit dem Finanzministerium und dem in Haushaltsfragen federführenden Landtag abgegeben. Aus diesem Grund fordern die Grünen in einem eigenen Antrag zur Januar-Tagung einen Regierungsbericht über die Finanzierung dieser Zusatzausgaben.
  Regierungskoalition und Grüne fordern zudem eine bundesgesetzliche Regelung für die generelle Auszahlung des Weihnachtsgeldes an Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Dies war im Zuge der Hartz-Reformen gestrichen worden.
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Opposition fordert Neuausrichtung
der Behindertenpolitik

Regierung soll bis Juni neues Gesamtkonzept vorlegen

 

Der Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung war auch am 2. Dezember Thema einer Fachtagung "Qualitätsmerkmal Barrierefreiheit" im Kieler Landeshaus. Unter den 150 Experten, Betroffenen und Verbandsvertretern herrschte große Einigkeit: Es bedarf weiterhin großer Anstrengungen, gehandicapten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen.

Kiel (SHL/16.12.) Der Landtag fordert von der Landesregierung ein Gesamtkonzept im Bereich der Behindertenpolitik. Unisono mahnten Regierungsfraktionen und Opposition eine Aktualisierung des gültigen Landesplanes für den Umgang mit behinderten Mitbürgern an. Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der Liberalen. Die FDP verlangt darin von Schwarz-Rot eine Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse sowie unter anderem eine Einschätzung über Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungssituation. Aufgelistet werden sollen auch Fördermaßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche.

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) begrüßte den Vorstoß, warnte aber vor Schnellschüssen: Die Entwicklung ein Gesamtkonzeptes sei ein ehrgeiziges Ziel, das Jahre in Anspruch nehmen würde. Die Liberalen hatten eine umfassende Änderung des Landesplanes bis zur Juni-Tagung gefordert. Heiner Garg (FDP), der der Landesregierung auch Tatenlosigkeit im Bereich der Behindertenpolitik vorwarf, erinnerte in diesem Zusammenhang an die ehemalige Sozialministerin Heide Moser (SPD). Unter Moser war 1996 der erste Landesplan zustande gekommen. Sie hatte dem Parlament damals nahegelegt, diesen kontinuierlich fortzuschreiben. Garg monierte, dass dies nie geschehen sei. In die gleiche Richtung argumentierte die Vertretung der dänischen Minderheit im Landtag: Es gebe kein anderes Politikfeld, wo man sich so viel Zeit lasse, hieß es aus den Reihen des SSW.

Kritik an schwarz-rotem Antrag

Für Unverständnis in den Reihen der Opposition sorgte ein Antrag der Regierungsfraktionen, der ebenfalls nach einem behindertenpolitischen Gesamtkonzept verlangte. Die Grünen warfen CDU und SPD vor, sich den detaillierten Antrag der Liberalen auf die eigenen Fahnen schreiben zu wollen, da er nur minimale Unterschiede zu dem der FDP aufweise. Eine Zeitangabe zur Vorstellung des Konzeptes ist in dem Antrag von Schwarz-Rot nicht enthalten. Die Grünen schlossen sich dem Vorstoß der Liberalen in wesentlichen Punkten an, forderten aber in einem eigenen Antrag auch die Änderung des Schulgesetzes mit dem Ziel, dass in der Schule für Geistig- und Körperbehinderte in der Regel Ganztagsunterricht erteilt werden soll. Alle Anträge wurden an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Laut Sozialministerium müssen acht Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein mit Behinderungen leben. Aufgrund des demographischen Wandels mit einem größer werdenden Anteil älterer Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren steigen wird. Die Zahl der Schwerbehinderten im Land beträgt 225.000 Menschen. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten ist seit 2002 um rund 30 Prozent auf landesweit 5.340 gestiegen.

Hauptredner: Heike Franzen (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg (FDP), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)

Hintergrund:
  Die FDP fordert die Landesregierung auf, bis zum Juni 2006 ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept vorzulegen und ihre Ziele in diesem Bereich darzulegen. Dem schließen sich die Grünen in einem eigenen Antrag an.
  In Schleswig-Holstein leben nach Angaben des Behindertenbeauftragten der Landesregierung etwa 225.000 schwer behinderte Menschen. Aufgrund des demographischen Wandels mit einem größer werdenden Anteil älterer Menschen sei davon auszugehen, dass diese Zahl in den nächsten Jahren steigen wird. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten ist seit 2002 um rund 30 Prozent auf landesweit 5.340 gestiegen.
   Mit einen nachgereichten Antrag unterstützen CDU und SPD "ausdrücklich" die Bestrebungen der Landesregierung ein Behindertenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen. Landtag und Öffentlichkeit sollen über die wesentlichen Schritte bei der Erarbeitung aktuell und zeitnah informiert werden.
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In stiller Trauer

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Umsatzsteuer-Ermäßigung
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Aktionsplan Kinder u. Jugend
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