Auf dieser Seite: Regelung des Strafvollzugs  –  Gerichtsstruktur

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Top 29: 
Bundeseinheitliche Regelung des Strafvollzugs
Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD – 16/480neu

Drucksache: 16/431
-Plenarprotokoll-
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Top 39: 
Planungen zur Struktur der Gerichte in Schleswig-Holstein
(Landtagsbeschluss vom 17. Juni 2005 – Drucksache 16/123)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 16/342neu
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005)
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/461neu
Drucksache: 16/412
-Plenarprotokoll-
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Landtag will Strafvollzug
beim Bund belassen

Fraktionen machen Front gegen Plan im Zuge
der Föderalismusreform

Kiel (SHL/16.12.). Parteiübergreifend haben sich die Abgeordneten gegen die geplante Übertragung des Strafvollzugs an die Länder ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, entsprechend in Berlin initiativ zu werden. Schwarz-Rot solle gegen dieses Vorhaben im Rahmen der Föderalismusreform zwischen Bund und Ländern Stellung beziehen, wurde unisono angemahnt.

Die Kieler Politiker fürchten im Bereich des Strafvollzugs einen Rückfall in politische Kleinstaaterei. Es würden 17 neue Rechtssituationen geschaffen und das vor dem Hintergrund eines einheitlichen Strafgesetzbuches. Zudem entfiele damit die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof als letzte Instanz in Fragen des Strafvollzugs anzurufen. Angesichts der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte warnten die Abgeordneten überdies vor drohenden Einsparungen im Strafvollzug. Denn: Die Mehrkosten würden die Länder überfordern; den zusätzlichen bürokratischen Aufwand gebe es nicht zum Nulltarif. Vor diesem Hintergrund sei mit sinkenden Sicherheitsstandards und der Reduzierung von Resozialisierungsmaßnahmen zu rechnen. Auf Dauer erreiche der Strafvollzug damit das Niveau einer Bananerepublik.

Minister teilt Bedenken des Landtages

Bei Justizminister Uwe Döring (SPD) liefen die Abgeordneten mit diesem Ansinnen offene Türen ein. Döring wies darauf hin, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) bereits einen entsprechenden Antrag bei der Ministerpräsidentenkonferenz eingebracht habe. Der breite Konsens im Landtag würde seine Rolle weiter stärken.

Die Oppositionsparteien, die den Antrag zum Erhalt des bundeseinheitlichen Strafvollzug eingebracht hatten, einigten sich auf einen gemeinsamen Antrag mit CDU und SPD. Die Regierungsfraktionen hatten einen Änderungsantrag gestellt und sich darin auch für den Verbleib des Bereiches der Untersuchungshaft beim Bund ausgesprochen. Dieser Punkt fand Eingang in einen gemeinsamen Antrag, der mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen wurde.

Weitere Hauptredner: Thomas Stritzl (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) Anne Lütkes (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Hintergrund:
  Die Opposition aus FDP, Grünen und SSW fordert in einem gemeinsamen Antrag, die Hoheit des Bundes im Bereich Strafvollzug beizubehalten.
  Die große Koalition im Bund plant im Zuge der Föderalismusreform eine Entflechtung der in Grundgesetz-Artikel 74 geregelten Bestimmungen zur konkurrierenden Gesetzgebung. Eine Reihe von Zuständigkeiten soll an die Länder übergehen: neben Ladenschluss, Versammlungsrecht und Presserecht auch der Strafvollzug. Die Opposition im Landtag kritisiert, dies könne zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen. Zudem befürchten die Antragsteller, die Sicherheitsstandards in den Gefängnissen und die Resozialisierung von Straftätern könne unter eventuellem Geldmangel in den Landeskassen leiden.
  Ein Änderungsantrag von CDU und SPD zielt in die gleiche Richtung. Demnach werden die Landesregierung  und die Mitglieder von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gebeten, sich für die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Strafvollzuges und der Untersuchungshaft einzusetzen.

Stichwort: JVA in Schleswig-Holstein
  Schleswig-Holstein verfügt über fünf Justizvollzugsanstalten (JVA); die größte ist die JVA Lübeck mit 477 Haftplätzen im Männer- und 63 Haftplätzen im Frauenvollzug; dann folgen Neumünster mit derzeit 526 Haftplätzen im Männervollzug (Frauenvollzug findet landesweit nur in Lübeck statt), Kiel (296 Haftplätze), Flensburg (68 Haftplätze) und Itzehoe (39 Haftplätze). Zum Stichtag 27. Juli 2005 gab es insgesamt 1.727 Haftplätze, die mit 1.672 Inhaftierten belegt waren. Daneben gibt es die Jugendanstalt Schleswig (83 Plätze) mit der Teilanstalt Neumünster (119 Plätze) für den Vollzug von Jugendstrafen und die Jugendarrestanstalt Moltsfelde für den Vollzug des Jugendarrestes (maximal Dauerarrest von vier Wochen) mit 33 Plätzen.

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Koalition begrüßt Amtsgerichtsreform – 
Opposition kritisiert Minister

Amtsgericht Kappeln weiter auf der Kippe

Kiel (SHL/16.12.) Der Landtag hat die Pläne von Justizminister Uwe Döring (SPD), bis 2009 fünf Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zu schließen, mehrheitlich begrüßt. Hierdurch sei langfristig mit Einsparungen im Landeshaushalt zu rechnen, gleichzeitig bleibe aber eine bürgernahe Gerichtsstruktur erhalten, lobten Redner von CDU und SPD in der Aussprache zu einem entsprechenden Regierungsbericht. Die Opposition hingegen hielt die Planungen des Ministers fachlich für wenig überzeugend. FDP und SSW kritisierten zudem, dass die schwarz-rote Koalition bei ihrem Schließungsvorhaben regionalpolitische Erwägungen außer acht lasse. Die beiden Oppositionsparteien machten sich insbesondere für den Erhalt des Standorts Kappeln stark. Die Regierungspläne sollen Grundlage eines Gesetzentwurfes werden, den Döring im nächsten Jahr dem Parlament vorlegen will.

Neben dem Amtsgericht in der Schlei-Stadt Kappeln, das zum 31. März 2007 die Pforten schließen soll, sollen vier weitere von insgesamt 27 Amtsgerichten stillgelegt werden: Geesthacht (ebenfalls zum 31. März 2007), Bad Schwartau (zum 30. September 2007), Mölln (zum 31. März 2008) und Bad Oldesloe (zum 30. September 2009). Entgegen der ursprünglichen Planungen vom August sollen die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten bleiben, wobei die Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist. Innerhalb der nächsten 20 Jahre rechnet Minister Döring hierdurch mit Haushalts-Einsparungen von 3,5 Millionen Euro, unter anderem durch Miet-Einsparungen. Zunächst jedoch entstünden durch Mieten, Baumaßnahmen und Trennungsgeld Mehrkosten von 1,2 Millionen für 2007 und 1,3 Millionen für 2008.

"Manchmal ist weniger mehr", sagte Döring im Plenum und betonte, bei dieser Reform seien sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigt worden. "Ein guter Entwurf", fand auch Thomas Stritzl (CDU). Dennoch müsse über die regionalen Folgewirkungen nach Vorlage des Gesetzes noch intensiv diskutiert werden. Er kündigte eine "konstruktive und kritische" Debatte an. Klaus-Peter Puls (SPD) lobte, der neue Entwurf sei wesentlich wirtschaftlicher als der Ursprungsentwurf vom August. Eine "Strapazierung der Haushalte" wäre angesichts der Finanzlage nicht vertretbar gewesen.

Grüne: Das Pferd von hinten aufgezäumt

Anne Lütkes (Grüne), Dörings Vorgängerin im Ministeramt, hielt die Schließungen hingegen für "schlichtweg falsch". Es gebe Alternativen, so Lütkes, nämlich die Bündelung von Aufgaben zum Erhalt kleinerer Standorte und eine Strukturreform, die neben den Amts- auch die Landgerichte einschließe. "Die Landesregierung zäumt das Pferd von hinten auf" kritisierte Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Denn: Es habe keine Analyse oder Evaluation stattgefunden. Deswegen seien die Einschätzungen des Ministers lediglich "Behauptungen". Insbesondere an den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Ministeriums habe er große Zweifel.

"Die Landesregierung hat sich nicht mit Ruhm bekleckert", schlussfolgerte auch Anke Spoorendonk (SSW). So habe der Standort Kappeln einen anderen Stellenwert als die anderen Amtsgerichte, weil die 10.000-Einwohnerstadt an der Schlei bereits durch den Abzug von 2.000 militärischen und zivilen Bundeswehrarbeitsplätzen aus der Region stark in Mitleidenschaft gezogen worden sei. 

Der Innen- und Rechtsausschuss berät weiter.

Hintergrund:
  Justizminister Uwe Döring (SPD) legt dem Landtag sein Konzept zur Reform der Amtsgerichtsstruktur im Lande vor. Demnach sollen fünf der 27 Gerichte geschlossen werden: Kappeln und Geesthacht zum 31. März 2007, Bad Schwartau zum 30. September 2007, Mölln zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe zum 30. September 2009. Die Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. Entgegen der ursprünglichen Planungen vom August bleiben damit die Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist.
  Der Minister betont, bei dieser Reform seien sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigt worden. Innerhalb der nächsten 20 Jahre rechnet Döring mit Haushalts-Einsparungen von 3,5 Millionen Euro, unter anderem durch Mieteinsparungen. Zunächst jedoch entstünden durch Baumaßnahmen und Trennungsgeld Mehrkosten von 1,2 Millionen für 2007 und 1,3 Millionen für 2008.
  In einem nachgereichten Entschließungsantrag spricht sich die FDP für den Erhalt des Amtsgerichts Kappeln aus. Grund: Die Region um die Stadt an der Schlei sei bereits "überproportional" durch die Schließung von Bundeseinrichtungen betroffen.
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