Top 29:
Bundeseinheitliche
Regelung des Strafvollzugs
Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Abgeordneten des SSW
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD – 16/480neu |
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Top 39:
Planungen zur Struktur der Gerichte in Schleswig-Holstein
(Landtagsbeschluss vom 17. Juni 2005 – Drucksache 16/123)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 16/342neu
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. November 2005)
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und der Abgeordneten
des SSW – Drs. 16/461neu |
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Landtag will
Strafvollzug
beim Bund belassen
Fraktionen machen Front gegen Plan im
Zuge
der Föderalismusreform
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Kiel (SHL/16.12.).
Parteiübergreifend haben sich die Abgeordneten gegen die
geplante Übertragung des Strafvollzugs an die Länder
ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, entsprechend
in Berlin initiativ zu werden. Schwarz-Rot solle gegen dieses
Vorhaben im Rahmen der Föderalismusreform zwischen Bund und
Ländern Stellung beziehen, wurde unisono angemahnt.
Die Kieler Politiker fürchten im Bereich des
Strafvollzugs einen Rückfall in politische Kleinstaaterei. Es
würden 17 neue Rechtssituationen geschaffen und das vor dem
Hintergrund eines einheitlichen Strafgesetzbuches. Zudem
entfiele damit die Möglichkeit, den Bundesgerichtshof als
letzte Instanz in Fragen des Strafvollzugs anzurufen. Angesichts
der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte warnten
die Abgeordneten überdies vor drohenden Einsparungen im
Strafvollzug. Denn: Die Mehrkosten würden die Länder
überfordern; den zusätzlichen bürokratischen Aufwand gebe es
nicht zum Nulltarif. Vor diesem Hintergrund sei mit sinkenden
Sicherheitsstandards und der Reduzierung von
Resozialisierungsmaßnahmen zu rechnen. Auf Dauer erreiche der
Strafvollzug damit das Niveau einer Bananerepublik.
Minister teilt Bedenken des Landtages
Bei Justizminister Uwe
Döring (SPD) liefen die Abgeordneten mit diesem Ansinnen offene
Türen ein. Döring wies darauf hin, dass Ministerpräsident
Peter Harry Carstensen (CDU) bereits einen entsprechenden Antrag
bei der Ministerpräsidentenkonferenz eingebracht habe. Der
breite Konsens im Landtag würde seine Rolle weiter stärken.
Die Oppositionsparteien, die den Antrag zum
Erhalt des bundeseinheitlichen Strafvollzug eingebracht hatten,
einigten sich auf einen gemeinsamen Antrag mit CDU und SPD. Die
Regierungsfraktionen hatten einen Änderungsantrag gestellt und
sich darin auch für den Verbleib des Bereiches der
Untersuchungshaft beim Bund ausgesprochen. Dieser Punkt fand
Eingang in einen gemeinsamen Antrag, der mit den Stimmen aller
Abgeordneten angenommen wurde.
Weitere
Hauptredner:
Thomas Stritzl (CDU), Anna
Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) Anne Lütkes
(Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die Opposition aus FDP, Grünen
und SSW fordert in einem gemeinsamen Antrag, die Hoheit
des Bundes im Bereich Strafvollzug beizubehalten.
Die große Koalition im Bund plant im Zuge der
Föderalismusreform eine Entflechtung der in
Grundgesetz-Artikel 74 geregelten Bestimmungen zur
konkurrierenden Gesetzgebung. Eine Reihe von
Zuständigkeiten soll an die Länder übergehen: neben
Ladenschluss, Versammlungsrecht und Presserecht auch der
Strafvollzug. Die Opposition im Landtag kritisiert, dies
könne zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand führen.
Zudem befürchten die Antragsteller, die
Sicherheitsstandards in den Gefängnissen und die
Resozialisierung von Straftätern könne unter eventuellem
Geldmangel in den Landeskassen leiden.
Ein Änderungsantrag von CDU und SPD zielt in die
gleiche Richtung. Demnach werden die Landesregierung
und die Mitglieder von Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat gebeten, sich für die Beibehaltung der
Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des
Strafvollzuges und der Untersuchungshaft einzusetzen.
Stichwort: JVA
in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
verfügt über fünf Justizvollzugsanstalten (JVA); die
größte ist die JVA Lübeck mit 477 Haftplätzen im
Männer- und 63 Haftplätzen im Frauenvollzug; dann folgen
Neumünster mit derzeit 526 Haftplätzen im Männervollzug
(Frauenvollzug findet landesweit nur in Lübeck statt),
Kiel (296 Haftplätze), Flensburg (68 Haftplätze) und
Itzehoe (39 Haftplätze). Zum Stichtag 27. Juli 2005 gab
es insgesamt 1.727 Haftplätze, die mit 1.672 Inhaftierten
belegt waren. Daneben gibt es die Jugendanstalt Schleswig
(83 Plätze) mit der Teilanstalt Neumünster (119 Plätze)
für den Vollzug von Jugendstrafen und die
Jugendarrestanstalt Moltsfelde für den Vollzug des
Jugendarrestes (maximal Dauerarrest von vier Wochen) mit
33 Plätzen.
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Koalition
begrüßt Amtsgerichtsreform –
Opposition kritisiert Minister
Amtsgericht
Kappeln weiter auf der Kippe
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Kiel (SHL/16.12.)
Der Landtag hat die Pläne von Justizminister Uwe Döring (SPD),
bis 2009 fünf Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zu schließen,
mehrheitlich begrüßt. Hierdurch sei langfristig mit
Einsparungen im Landeshaushalt zu rechnen, gleichzeitig bleibe
aber eine bürgernahe Gerichtsstruktur erhalten, lobten Redner
von CDU und SPD in der Aussprache zu einem entsprechenden
Regierungsbericht. Die Opposition hingegen hielt die Planungen
des Ministers fachlich für wenig überzeugend. FDP und SSW
kritisierten zudem, dass die schwarz-rote Koalition bei ihrem
Schließungsvorhaben regionalpolitische Erwägungen außer acht
lasse. Die beiden Oppositionsparteien machten sich insbesondere
für den Erhalt des Standorts Kappeln stark. Die Regierungspläne
sollen Grundlage eines Gesetzentwurfes werden, den Döring im
nächsten Jahr dem Parlament vorlegen will.
Neben dem Amtsgericht in der Schlei-Stadt
Kappeln, das zum 31. März 2007 die Pforten schließen soll,
sollen vier weitere von insgesamt 27 Amtsgerichten stillgelegt
werden: Geesthacht (ebenfalls zum 31. März 2007), Bad Schwartau
(zum 30. September 2007), Mölln (zum 31. März 2008) und Bad
Oldesloe (zum 30. September 2009). Entgegen der ursprünglichen
Planungen vom August sollen die Standorte Ratzeburg und Reinbek
erhalten bleiben, wobei die Garantie für Reinbek bis zum
Auslaufen des dortigen Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist.
Innerhalb der nächsten 20 Jahre rechnet Minister Döring
hierdurch mit Haushalts-Einsparungen von 3,5 Millionen Euro,
unter anderem durch Miet-Einsparungen. Zunächst jedoch
entstünden durch Mieten, Baumaßnahmen und Trennungsgeld
Mehrkosten von 1,2 Millionen für 2007 und 1,3 Millionen für
2008.
"Manchmal ist weniger mehr", sagte
Döring im Plenum und betonte, bei dieser Reform seien sowohl
fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigt
worden. "Ein guter Entwurf", fand auch Thomas Stritzl
(CDU). Dennoch müsse über die regionalen Folgewirkungen nach
Vorlage des Gesetzes noch intensiv diskutiert werden. Er
kündigte eine "konstruktive und kritische" Debatte
an. Klaus-Peter Puls (SPD) lobte, der neue Entwurf sei
wesentlich wirtschaftlicher als der Ursprungsentwurf vom August.
Eine "Strapazierung der Haushalte" wäre angesichts
der Finanzlage nicht vertretbar gewesen.
Grüne: Das Pferd von hinten aufgezäumt
Anne Lütkes (Grüne), Dörings Vorgängerin im
Ministeramt, hielt die Schließungen hingegen für "schlichtweg
falsch". Es gebe Alternativen, so Lütkes, nämlich die
Bündelung von Aufgaben zum Erhalt kleinerer Standorte und eine
Strukturreform, die neben den Amts- auch die Landgerichte
einschließe. "Die Landesregierung zäumt das Pferd von
hinten auf" kritisierte Oppositionsführer Wolfgang Kubicki
(FDP). Denn: Es habe keine Analyse oder Evaluation
stattgefunden. Deswegen seien die Einschätzungen des Ministers
lediglich "Behauptungen". Insbesondere an den
Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Ministeriums habe er große
Zweifel.
"Die Landesregierung hat sich nicht mit
Ruhm bekleckert", schlussfolgerte auch Anke Spoorendonk
(SSW). So habe der Standort Kappeln einen anderen Stellenwert
als die anderen Amtsgerichte, weil die 10.000-Einwohnerstadt an
der Schlei bereits durch den Abzug von 2.000 militärischen und
zivilen Bundeswehrarbeitsplätzen aus der Region stark in
Mitleidenschaft gezogen worden sei.
Der Innen- und
Rechtsausschuss berät weiter.
Hintergrund:
Justizminister Uwe Döring (SPD)
legt dem Landtag sein Konzept zur Reform der
Amtsgerichtsstruktur im Lande vor. Demnach sollen fünf
der 27 Gerichte geschlossen werden: Kappeln und Geesthacht
zum 31. März 2007, Bad Schwartau zum 30. September 2007,
Mölln zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe zum 30.
September 2009. Die Einzugsbereiche werden auf die
verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. Entgegen der
ursprünglichen Planungen vom August bleiben damit die
Standorte Ratzeburg und Reinbek erhalten, wobei die
Garantie für Reinbek bis zum Auslaufen des dortigen
Mietvertrages im Jahr 2024 begrenzt ist.
Der Minister betont, bei dieser Reform seien sowohl
fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen
berücksichtigt worden. Innerhalb der nächsten 20 Jahre
rechnet Döring mit Haushalts-Einsparungen von 3,5
Millionen Euro, unter anderem durch Mieteinsparungen.
Zunächst jedoch entstünden durch Baumaßnahmen und
Trennungsgeld Mehrkosten von 1,2 Millionen für 2007 und
1,3 Millionen für 2008.
In einem nachgereichten Entschließungsantrag
spricht sich die FDP für den Erhalt des Amtsgerichts
Kappeln aus. Grund: Die Region um die Stadt an der Schlei
sei bereits "überproportional" durch die
Schließung von Bundeseinrichtungen betroffen.
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