Auf dieser Seite: Abgeordneten-Entschädigung 

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Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten
Bericht des Landtagspräsidenten
Drucksache: 16/450
-Plenarprotokoll-

Landtagspräsident: Landtagsparteien sollen Pläne zur Diätenstrukturreform bis Sommer 2006 vorlegen

Keine Anpassung der Grunddiäten

Kiel (SHL/14.12.) Landtagspräsident Martin Kayenburg (Foto) hat in seinem im Landtag vorgelegten Diätenbericht die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags und die im Landtag vertretenen Parteien aufgefordert, sich mit Plänen für eine Diätenstrukturreform zu befassen. Dies solle zeitgleich bis zur Vorlage der Eckwerte des Haushaltsplanes 2007/2008 Mitte 2006 geschehen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 sei "eine Strukturreform unabdingbar", betonte Kayenburg.

Nach Ansicht Kayenburgs muss die Alters- und Krankenversorgung alleinige Sache der Abgeordneten werden. Er sprach sich aus grundsätzlichen Erwägungen für eine Beendigung der Alimentation der Parlamentarier nach Beendigung der Mandatsausübung aus.

Der Landtagspräsident schlug den Abgeordneten vor, sich auf der Grundlage der Vorschläge der Benda-Kommission sowie der Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen und der Pläne in Berlin mit der Diätenstrukturreform auseinander zu setzen. Sollte das bis Mitte 2006 nicht gelingen, sehe er sich "aus verfassungsmäßigen Gründen gezwungen", einen Erhöhungs-Vorschlag zu unterbreiten, so der Landtagspräsident in seinem Bericht weiter. Dieser Vorschlag werde sich nach dem Gebot der Angemessenheit richten, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen, die Einkommensentwicklung – insbesondere im öffentlichen Dienst – berücksichtigen und vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Situation in Deutschland sachgerecht und politisch vernünftig sein.

Angesichts der notwendigen Diäten-Strukturreform sprach sich Kayenburg gegen eine derzeitige Anpassung der Grunddiäten aus. Zwar sei diese wegen der Abstinenz von Diäten-Erhöhungen in den vergangenen fünf Jahren und der damit verbundenen Realeinkommensminderung zu rechtfertigen, aber im Hinblick auf die geplante Strukturreform nicht angebracht, sagte der Landtagspräsident: "Eine Anhebung des Basisbetrages allein kommt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf Dauer nicht in Betracht."

Derzeitige Diäten-Regelung im Landtag

Ein Abgeordneter im Schleswig-Holsteinischen Landtag ohne Funktionszulage liegt mit 47.120,64 Euro unter dem durchschnittlichen Jahresgehalt eines Angestellten in der westdeutschen Industrie. Die zwölfmal jährlich gezahlte Grundentschädigung von 3.926,72 Euro entspricht in etwa dem Anfangsgehalt eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit maximal 4.000 Einwohnern. Mit Funktionszulage erhält ein Ausschuss- oder Arbeitskreisvorsitzender durchschnittlich 55.820 Euro jährlich. Das ist im Schulbereich in etwa vergleichbar mit der Besoldung eines Realschulrektors. Derzeit erhalten 44 von 69 Landtagsabgeordneten Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2000 zum Abgeordnetengesetz in Thüringen exemplarisch die Anzahl der Funktionszulagen kritisiert und deren Gewährung auf "zahlenmäßig begrenzte Spitzenpositionen im Parlament" beschränkt. Daher bedarf das System der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner niedrigen Grundentschädigung und zusätzlichen Entschädigungen für besondere Funktionen einer grundlegenden Überarbeitung.

Gemäß Paragraph 28 Abgeordnetengesetz erstattet der Landtagspräsident jedes Jahr bezogen auf den 31. Mai diesen Jahres dem Parlament einen Diätenbericht über die "Angemessenheit der Entschädigung sowie der Aufwandsentschädigung der Abgeordneten" und legt zugleich einen Vorschlag zu deren Anpassung vor. 2004 hatte der vormalige Landtagspräsident mit Rücksicht auf das Ende Wahlperiode und im Einvernehmen mit den Fraktionen sowie dem SSW auf den Bericht verzichtet und keine Vorschläge zur Anpassung vorgelegt. Auch 2003 war kein Bericht vorgelegt worden, weil eine grundlegende Strukturreform erörtert wurde.

Hintergrund:
  Laut Paragraph 28 des schleswig-holsteinischen Abgeordnetengesetzes erstattet der Landtagspräsident dem Parlament einmal jährlich einen "Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung sowie der Aufwandsentschädigung" der Abgeordneten. Zudem legt er "einen Vorschlag zu deren Anpassung" vor.
   In den vergangenen Monaten hat Landtagspräsident Kayenburg mehrfach betont, so auch in einem Interview der Landtagszeitung im August (Ausgabe 05/2005),dass dieser Bericht "eine objektive Grundlage für eine Weiterarbeit bis zur endgültigen Beschlussfassung" darstellen soll. Die endgültige Entscheidung obliege den vier Fraktionen und dem SSW im Landtag.
  Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Zulagen in einem Urteil aus dem Jahr 2000 gerügt, weil sie dem Grundsatz der Gleichheit aller Mandate widersprächen. Der Landtag hatte daraufhin eine Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Verfassungsgerichts-Präsidenten Ernst Benda mit der Erarbeitung eines Alternativ-Modells beauftragt. Die Vorschläge dieser Kommission waren Grundlage einer Diäten-Strukturreform, die der Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU im April 2003 beschlossen, nach öffentlichen Protesten aber kurz darauf wieder rückgängig gemacht hat. Damit blieben die Diäten auf dem letztmals 2001 neu festgelegten Niveau. Unterdessen hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Diäten-Reform beschlossen, die dem auf Eis gelegten schleswig-holsteinischen Modell in wesentlichen Punkten entspricht. Unter anderem wurde dort die Grundentschädigung erhöht und gleichzeitig die staatliche in eine private Altersvorsorge umgewandelt.

Stichwort: Derzeitige Diäten-Regelung im Landtag
  Die Grunddiät (Abgeordneten-Entschädigung) eines schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten beträgt zurzeit 3.927 Euro. Schleswig-Holstein rangiert damit unter den 16 Bundesländern an zwölfter Stelle. Dieser Betrag wird zwölf mal im Jahr ausbezahlt und muss versteuert werden. Für die Unterhaltung und Ausstattung eines Wahlkreisbüros und die Anstellung eines Mitarbeiters bekommen die Abgeordneten zudem eine steuerfreie Pauschale von 818 Euro. Außerdem können die Parlamentarier Übernachtungs- und Fahrkosten geltend machen. Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen im parlamentarischen Betrieb, etwa Landtagspräsident, Fraktionschef oder Ausschussvorsitzender, gibt es Zulagen, die zwischen 20 und 125 Prozent der Grunddiät betragen.

mehr Informationen: plenum-online, Mai 2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/index_mai.htm)

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