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Landtagspräsident:
Landtagsparteien sollen Pläne zur Diätenstrukturreform bis Sommer
2006 vorlegen
Keine Anpassung der Grunddiäten
Kiel (SHL/14.12.)
Landtagspräsident Martin Kayenburg (Foto)
hat in seinem im Landtag
vorgelegten Diätenbericht die Fraktionen des
Schleswig-Holsteinischen Landtags und die im Landtag vertretenen
Parteien aufgefordert, sich mit Plänen für eine
Diätenstrukturreform zu befassen. Dies solle zeitgleich bis zur
Vorlage der Eckwerte des Haushaltsplanes 2007/2008 Mitte 2006
geschehen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Juli
2000 sei "eine Strukturreform unabdingbar", betonte
Kayenburg.
Nach Ansicht Kayenburgs muss die Alters- und
Krankenversorgung alleinige Sache der Abgeordneten werden. Er sprach
sich aus grundsätzlichen Erwägungen für eine Beendigung der
Alimentation der Parlamentarier nach Beendigung der Mandatsausübung
aus.
Der Landtagspräsident schlug den Abgeordneten vor,
sich auf der Grundlage der Vorschläge der Benda-Kommission sowie
der Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen und der Pläne in Berlin mit
der Diätenstrukturreform auseinander zu setzen. Sollte das bis
Mitte 2006 nicht gelingen, sehe er sich "aus
verfassungsmäßigen Gründen gezwungen", einen
Erhöhungs-Vorschlag zu unterbreiten, so der Landtagspräsident in
seinem Bericht weiter. Dieser Vorschlag werde sich nach dem Gebot
der Angemessenheit richten, die Unabhängigkeit der Abgeordneten
sicherstellen, die Einkommensentwicklung – insbesondere im
öffentlichen Dienst – berücksichtigen und vor dem Hintergrund
der sozialpolitischen Situation in Deutschland sachgerecht und
politisch vernünftig sein.
Angesichts der notwendigen Diäten-Strukturreform
sprach sich Kayenburg gegen eine derzeitige Anpassung der
Grunddiäten aus. Zwar sei diese wegen der Abstinenz von
Diäten-Erhöhungen in den vergangenen fünf Jahren und der damit
verbundenen Realeinkommensminderung zu rechtfertigen, aber im
Hinblick auf die geplante Strukturreform nicht angebracht, sagte der
Landtagspräsident: "Eine Anhebung des Basisbetrages allein
kommt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf Dauer
nicht in Betracht."
Derzeitige
Diäten-Regelung im Landtag
Ein Abgeordneter im
Schleswig-Holsteinischen Landtag ohne Funktionszulage liegt mit
47.120,64 Euro unter dem durchschnittlichen Jahresgehalt eines
Angestellten in der westdeutschen Industrie. Die zwölfmal jährlich
gezahlte Grundentschädigung von 3.926,72 Euro entspricht in etwa
dem Anfangsgehalt eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit maximal 4.000
Einwohnern. Mit Funktionszulage erhält ein Ausschuss- oder
Arbeitskreisvorsitzender durchschnittlich 55.820 Euro jährlich. Das
ist im Schulbereich in etwa vergleichbar mit der Besoldung eines
Realschulrektors. Derzeit erhalten 44 von 69 Landtagsabgeordneten
Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner
Entscheidung vom Juli 2000 zum Abgeordnetengesetz in Thüringen
exemplarisch die Anzahl der Funktionszulagen kritisiert und deren
Gewährung auf "zahlenmäßig begrenzte Spitzenpositionen im
Parlament" beschränkt. Daher bedarf das System der
Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner
niedrigen Grundentschädigung und zusätzlichen Entschädigungen
für besondere Funktionen einer grundlegenden Überarbeitung.
Gemäß Paragraph 28 Abgeordnetengesetz erstattet
der Landtagspräsident jedes Jahr bezogen auf den 31. Mai diesen
Jahres dem Parlament einen Diätenbericht über die
"Angemessenheit der Entschädigung sowie der
Aufwandsentschädigung der Abgeordneten" und legt zugleich
einen Vorschlag zu deren Anpassung vor. 2004 hatte der vormalige
Landtagspräsident mit Rücksicht auf das Ende Wahlperiode und im
Einvernehmen mit den Fraktionen sowie dem SSW auf den Bericht
verzichtet und keine Vorschläge zur Anpassung vorgelegt. Auch 2003
war kein Bericht vorgelegt worden, weil eine grundlegende
Strukturreform erörtert wurde.
Hintergrund:
Laut Paragraph 28 des schleswig-holsteinischen
Abgeordnetengesetzes erstattet der Landtagspräsident dem
Parlament einmal jährlich einen "Bericht über die
Angemessenheit der Entschädigung sowie der
Aufwandsentschädigung" der Abgeordneten. Zudem legt
er "einen Vorschlag zu deren Anpassung" vor.
In den vergangenen Monaten hat
Landtagspräsident Kayenburg mehrfach betont, so auch in
einem Interview der Landtagszeitung im August (Ausgabe
05/2005),dass dieser Bericht "eine objektive
Grundlage für eine Weiterarbeit bis zur endgültigen
Beschlussfassung" darstellen soll. Die endgültige
Entscheidung obliege den vier Fraktionen und dem SSW im
Landtag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Zulagen in
einem Urteil aus dem Jahr 2000 gerügt, weil sie dem
Grundsatz der Gleichheit aller Mandate widersprächen. Der
Landtag hatte daraufhin eine Expertenkommission unter
Leitung des ehemaligen Verfassungsgerichts-Präsidenten
Ernst Benda mit der Erarbeitung eines Alternativ-Modells
beauftragt. Die Vorschläge dieser Kommission waren
Grundlage einer Diäten-Strukturreform, die der Landtag
mit den Stimmen von SPD und CDU im April 2003 beschlossen,
nach öffentlichen Protesten aber kurz darauf wieder
rückgängig gemacht hat. Damit blieben die Diäten auf
dem letztmals 2001 neu festgelegten Niveau. Unterdessen
hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine
Diäten-Reform beschlossen, die dem auf Eis gelegten
schleswig-holsteinischen Modell in wesentlichen Punkten
entspricht. Unter anderem wurde dort die
Grundentschädigung erhöht und gleichzeitig die
staatliche in eine private Altersvorsorge umgewandelt.
Stichwort: Derzeitige
Diäten-Regelung im Landtag
Die
Grunddiät (Abgeordneten-Entschädigung) eines
schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten beträgt
zurzeit 3.927 Euro. Schleswig-Holstein rangiert damit
unter den 16 Bundesländern an zwölfter Stelle. Dieser
Betrag wird zwölf mal im Jahr ausbezahlt und muss
versteuert werden. Für die Unterhaltung und Ausstattung
eines Wahlkreisbüros und die Anstellung eines
Mitarbeiters bekommen die Abgeordneten zudem eine
steuerfreie Pauschale von 818 Euro. Außerdem können die
Parlamentarier Übernachtungs- und Fahrkosten geltend
machen. Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen im
parlamentarischen Betrieb, etwa Landtagspräsident,
Fraktionschef oder Ausschussvorsitzender, gibt es Zulagen,
die zwischen 20 und 125 Prozent der Grunddiät betragen.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai
2003
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2003/index_mai.htm)
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