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Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten
Bericht des Landtagspräsidenten – Drs. 16/450

Landtagsparteien sollen Pläne 
zur Diätenstrukturreform bis 
Sommer 2006 vorlegen

Keine Anpassung der Grunddiäten

Kiel (SHL/14.12.) Landtagspräsident Martin Kayenburg hat in seinem im Landtag vorgelegten Diätenbericht die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags und die im Landtag vertretenen Parteien aufgefordert, sich mit Plänen für eine Diätenstrukturreform zu befassen. Dies solle zeitgleich bis zur Vorlage der Eckwerte des Haushaltsplanes 2007/2008 Mitte 2006 geschehen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000 sei "eine Strukturreform unabdingbar", betonte Kayenburg.

Nach Ansicht Kayenburgs muss die Alters- und Krankenversorgung alleinige Sache der Abgeordneten werden. Er sprach sich aus grundsätzlichen Erwägungen für eine Beendigung der Alimentation der Parlamentarier nach Beendigung der Mandatsausübung aus.

Der Landtagspräsident schlug den Abgeordneten vor, sich auf der Grundlage der Vorschläge der Benda-Kommission sowie der Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen und der Pläne in Berlin mit der Diätenstrukturreform auseinander zu setzen. Sollte das bis Mitte 2006 nicht gelingen, sehe er sich "aus verfassungsmäßigen Gründen gezwungen", einen Erhöhungs-Vorschlag zu unterbreiten, so der Landtagspräsident in seinem Bericht weiter. Dieser Vorschlag werde sich nach dem Gebot der Angemessenheit richten, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen, die Einkommensentwicklung – insbesondere im öffentlichen Dienst – berücksichtigen und vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Situation in Deutschland sachgerecht und politisch vernünftig sein.

Angesichts der notwendigen Diäten-Strukturreform sprach sich Kayenburg gegen eine derzeitige Anpassung der Grunddiäten aus. Zwar sei diese wegen der Abstinenz von Diäten-Erhöhungen in den vergangenen fünf Jahren und der damit verbundenen Realeinkommensminderung zu rechtfertigen, aber im Hinblick auf die geplante Strukturreform nicht angebracht, sagte der Landtagspräsident: "Eine Anhebung des Basisbetrages allein kommt wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf Dauer nicht in Betracht."

Derzeitige Diäten-Regelung im Landtag

Ein Abgeordneter im Schleswig-Holsteinischen Landtag ohne Funktionszulage liegt mit 47.120,64 Euro unter dem durchschnittlichen Jahresgehalt eines Angestellten in der westdeutschen Industrie. Die zwölfmal jährlich gezahlte Grundentschädigung von 3.926,72 Euro entspricht in etwa dem Anfangsgehalt eines Bürgermeisters einer Gemeinde mit maximal 4.000 Einwohnern. Mit Funktionszulage erhält ein Ausschuss- oder Arbeitskreisvorsitzender durchschnittlich 55.820 Euro jährlich. Das ist im Schulbereich in etwa vergleichbar mit der Besoldung eines Realschulrektors. Derzeit erhalten 44 von 69 Landtagsabgeordneten Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2000 zum Abgeordnetengesetz in Thüringen exemplarisch die Anzahl der Funktionszulagen kritisiert und deren Gewährung auf "zahlenmäßig begrenzte Spitzenpositionen im Parlament" beschränkt. Daher bedarf das System der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner niedrigen Grundentschädigung und zusätzlichen Entschädigungen für besondere Funktionen einer grundlegenden Überarbeitung.

Gemäß Paragraph 28 Abgeordnetengesetz erstattet der Landtagspräsident jedes Jahr bezogen auf den 31. Mai diesen Jahres dem Parlament einen Diätenbericht über die "Angemessenheit der Entschädigung sowie der Aufwandsentschädigung der Abgeordneten" und legt zugleich einen Vorschlag zu deren Anpassung vor. 2004 hatte der vormalige Landtagspräsident mit Rücksicht auf das Ende Wahlperiode und im Einvernehmen mit den Fraktionen sowie dem SSW auf den Bericht verzichtet und keine Vorschläge zur Anpassung vorgelegt. Auch 2003 war kein Bericht vorgelegt worden, weil eine grundlegende Strukturreform erörtert wurde.


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