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Lebensmittelchemiker,
2. Lesung (Top 5; Drs. 16/309,
16/387);
Krebsregister,
2.
Lesung (Top 11; Drs. 16/300,
16/438);
Wohnen im Alter (Top 25; Drs. 16/427,
16/454);
Bleiberechtsregelung (Top 33; Drs. 16/440);
Maßregelvollzug (Top 35; Drs. 16/19,
16/383)
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Lebensmittelchemiker:
Der Beruf der "Staatlich geprüften
Lebensmittelchemiker" ist in Schleswig-Holstein ab sofort
rechtlich geschützt: Einstimmig verabschiedete das Plenum in
Zweiter Lesung ein von der Landesregierung entsprechendes Gesetz.
Zudem unterstützten die Parlamentarier die Forderung nach einer
Überarbeitung der seit dem 12. Dezember 1968 gültigen
Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker.
Der "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker"
macht sich um den Verbraucherschutz verdient, in dem er
Grundnahrungsmittel auf Schadstoffe kontrolliert und auf diese
Weise Irreführungen des Konsumenten vorbeugt oder aufdeckt und
mögliche Gesundheitsschäden verhütet. Der Beruf fordert eine
gehörige Bandbreite an Kompetenzen. Ein Lebensmittelchemiker
benötigt unter anderem Kenntnisse in der Mikrobiologie, Biochemie
und Physik. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht dabei die Analyse.
Zudem muss er für seinen Beruf auch im juristischen Bereich ein
gewisses Maß an Fachkompetenz erwerben.
Laut Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BLVK)
mangelt es in Deutschland an Männern und Frauen, die sich um den
Verbraucherschutz kümmern: Im vergangenen Jahr wurden deshalb
lediglich 58 Prozent aller Lebensmittel auf dem deutschen Markt
einer Prüfung unterzogen.
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Wohnen
im Alter: In der
Mai-Sitzung soll die Landesregierung einen Bericht zum Thema
"Wohnen im Alter" vorlegen. CDU und SPD zielen
dabei thematisch in dieselbe Richtung wie FDP, Grüne und
SSW: Beide Seiten wollen unter anderem wissen, mit welchen
Strategien Schleswig-Holsteins Landesregierung die Kommunen
unterstützt, der steigenden Zahl älterer und
pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden. Auch das
Älterwerden und die Bildung von Wohngemeinschaften in
ländlicher Region steht für die Abgeordneten auf der
Agenda. Allerdings legt die Opposition einen weiteren
Schwerpunkt auf den Bereich Pflegequalität,
Pflegeausbildung und medizinische Versorgung. Das Parlament
beschloss, dass beide Berichtsanträge zunächst im Sozialausschuss
beraten werden sollen.
In Schleswig-Holstein
– so die Prognose – werden 2015 rund 131.000 über
80-Jährige leben. Das wären 32.000 Personen dieser
Altersgruppe mehr als 1999. Auch die Zahl der über
60-Jährigen dürfte erheblich steigen: Waren es 1999 noch
633.000 Menschen in diesem Alter werden es im Jahre 2015
wohl rund 753.000 sein. Solche Statistiken alarmieren die
Politik: Die Union fordert deshalb eine größere Auswahl
von Wohnformen, die auf ältere Menschen zugeschnitten und
nicht nur auf Altenheime beziehungsweise Pflegeeinrichtungen
fixiert sind. Dahinter verbirgt sich der Gedanke, Senioren
je nach Grad körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit
einen möglichst optimalen Wohn- und damit auch
Lebenskomfort zu garantieren, beispielsweise in Generationen
übergreifenden Wohnprojekten.
mehr
Infos: plenum-online,
November
2004
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Krebsregister:
Frauen im
Alter zwischen 50 und 70 Jahren haben seit dem 15. Dezember
2003 alle 24 Monate einen gesetzlich verankerten Anspruch
auf ein Mammographie-Screening zur Früherkennung von
Brustkrebs. Vor diesem Hintergrund will das Land seine
Forschungsbemühungen verstärken. Der erste Schritt ist die
vom Parlament am Mittwoch, 14. Dezember, einstimmig
verabschiedete Änderung des Landeskrebsregistergesetzes.
Das von der Regierung vorgelegte Papier erlaubt
unter anderem die Zusammenfassung und Auswertung von
Registerdaten in den Meldestellen. Allerdings müssen die
Patienten der Verwendung der Identitätsdaten und deren
Nutzung für die Forschung ausdrücklich zustimmen.
Ansonsten werden diese Informationen gelöscht. Jährlich
erkranken in Deutschland rund 50.000 Frauen an Brustkrebs,
weltweit sind es eine Million.
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Bleiberecht: Wie
steht Schleswig-Holstein zu seinen Flüchtlingen, die seit Jahren im
Land sind und sich längst integriert haben? Auf diese Frage wird die
Landesregierung in der Januar-Tagung eine Antwort geben. Ein
entsprechender Berichtsantrag der Grünen wurde mit den Stimmen aller
Parteien angenommen.
Hintergrund: In der vergangenen Woche hatte sich die
Bundes- Innenministerkonferenz nicht zu einem Bleiberecht für
langjährig geduldete Flüchtlinge durchringen können. Angesichts der
unveränderten Rechtslage möchten die Grünen wissen, inwieweit sich
die große Koalition künftig für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
der Betroffenen einsetzen will.
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Maßregelvollzug: Es
bleibt dabei: Der Maßregelvollzug an den psychiatrischen Fachkliniken
im Land kann künftig auch von privaten Diensten übernommen werden. Einen
Antrag der Liberalen, diese Aufgabe an eine Anstalt des öffentlichen
Rechts zu übertragen, scheiterte an der Mehrheit im Plenum. CDU, SPD,
Grüne und SSW lehnten den Antrag am Mittwoch, 14. Dezember, nach
Beratung in Ausschüssen ab.
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder
suchtkranke Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine Straftat
begangen haben, zum Schutz der Bevölkerung in forensischen Kliniken mit
hohen Sicherheitsvorkehrungen untergebracht und therapiert.
Auch die Justiz stellt die Weichen für die
Privatisierung: Das Oberlandesgericht Schleswig hatte kürzlich die
Eintragung des privatisierten Maßregelvollzugs der Fachklinik Schleswig
ins Handelsregister zugelassen. Somit werden psychisch kranke
Straftäter künftig von Privaten beaufsichtigt. Die Liberalen hatten
dagegen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.
Auslöser dieser politischen Auseinandersetzung ist die
grundsätzliche Privatisierung der "psychiatrium GRUPPE" (die
vormaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt) sowie der Fachklinik
Schleswig, die im Vorjahr unter der rot-grünen Regierung in die Wege
geleitet worden war. Die Kliniken werden von Anstalten des öffentlichen
Rechts in Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.
mehr Infos: plenum-online,
September
2004
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