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Kommunale
Zusammenschlüsse:
8.000er-Grenze aufgeweicht
Opposition geht mit schwarz-roten
Entscheidungsabläufen hart ins Gericht
Kiel (SHL/13.12.) Die Große
Koalition hat den Regierungsentwurf zum "Zweiten
Verwaltungsstrukturreformgesetzes" an einigen zentralen Stellen
abgeändert – und damit die vehemente Kritik der Opposition auf
sich gezogen. So haben CDU und SPD die bislang starre Untergrenze
von 8.000 Einwohnern pro Kommunalverwaltung aufgeweicht. Sie wurde
in eine Soll-Bestimmung umgewandelt; das Innenministerium kann
Ausnahmen zulassen. Weitere Änderungen betreffen die
Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern und die Zusammensetzung der
neuen Amtsausschüsse. Vertreter von FDP, Grünen und SSW
bemängelten vor allem, die Rolle der neuen Amtsverwaltungen und der
für sie zuständigen Ausschüsse sei nach wie vor unklar. Zudem
wurde bemängelt, die Neuformulierungen seien viel zu kurzfristig in
den Gesetzestext eingearbeitet worden um eine sachgerechte
Stellungnahme zu ermöglichen. Dies sei "starker Tobak"
und "ein Skandal". Hintergrund: Die entscheidende
Ausschusssitzung des Landtages fand erst in der Mittagspause des
selben Tages statt, also wenige Stunden vor Aufruf des Themas.
Das Gesetz, das zum 1. Januar
2007 in Kraft treten soll, will erreichen, dass die Zahl der
hauptamtlichen Rathäuser und Amtsstuben von derzeit 222 auf etwa
150 heruntergefahren wird. Deswegen droht bislang fusionsunwilligen
oder unentschlossenen Mini-Kommunalverwaltungen mit dem Jahreswechsel
die Zwangsfusion. Dies betreffe allerdings "nur eine
Handvoll", so Klaus-Peter Puls (SPD). Die nun auslaufende Phase
der freiwilligen Zusammenschlüsse, die mit einer "Hochzeitsprämie"
von 250.000 Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds belohnt wurde,
sei mit 70 erfolgten Fusionen sehr erfolgreich verlaufen.
Grundsätzlich habe die Koalition "praktikable Grundlagen"
geschaffen ohne eine Gebietsreform gegen den Willen der Menschen
durchzudrücken, so Puls. Die gesamte Reform soll rechtzeitig zur
Kommunalwahl 2008 abgeschlossen sein.
CDU begrüßt "mehr
Flexibilität"
Nicht nur bei der 8.000er-Grenze herrsche nun mehr
"Flexibilität", betonte Wilfried Wengler (CDU). Auch bei
der Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern seien ortsgerechte
Lösungen möglich. So könnten größere Orte, die in den neuen
Ämtern aufgehen, auch künftig einen bezahlten Verwaltungschef
bestellen.
Und in noch einem Punkt wurde der Regierungsentwurf
abgewandelt: Die fusionierten Gemeinden können nun, je nach
Einwohnerzahl, neben dem Bürgermeister bis zu zehn weitere
Mitglieder in die neuen Amtsausschüsse entsenden – bisher waren
insgesamt maximal drei Mitglieder mit unterschiedlichen
Stimmkontingenten, je nach Größe des Ortes, vorgesehen. Der
FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand sah hierin eine "Verbesserung",
die er "ausdrücklich" begrüßte.
Anke Spoorendonk (SSW) argwöhnte hingegen, die
Koalition habe "offensichtlich verfassungsrechtlich kalte
Füße bekommen". Das Ergebnis seien nun "aufgeblähte"
Ausschüsse von teilweise über 50 Mitgliedern ohne echte
Befugnisse. Diesen Punkt sah auch Grünen-Fraktionschef Karl-Martin
Hentschel besonders kritisch: Die neuen Ämter seien nur als "Schreibstuben"
vorgesehen. So werde der ländliche Raum "amputiert" und
nicht handlungsfähig gemacht. Dem widersprach Innenminister Ralf
Stegner (SPD): Es sei gar nicht vorgesehen, den neuen Ämtern so
viele Aufgaben zuzuweisen. Die Demokratie solle in den Gemeinden und
den Dörfern bleiben.
Opposition fühlt sich viel zu kurzfristig
informiert
Heiß umstritten war das "Management" der
Koalition in diesem Gesetzgebungsverfahren. Die Opposition
bemängelte, dass kurzfristig noch Änderungen für das
Landesabgabengesetz und das Landeswassergesetz von der Koalition
eingearbeitet wurden. Diese stammten aus dem auf Januar verschobenen
Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Dies war nach Einschätzung von
Schwarz-Rot nötig, weil ansonsten zum neuen Jahr ein
Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gedroht hätte. "Es
steht überhaupt nicht fest, ob dieses Verfahren rechtskonform
ist", so der Grüne Hentschel.
Zudem wurde kritisiert, dass die Ausschussberatungen
wegen der kurzfristigen Information der Opposition "eine
politische Farce" gewesen sei, wie der Liberale Hildebrand
bemängelte. Und SSW-Frau Spoorendonk bemerkte, die Große Koalition
leiste sich "eine Verfahrenspanne nach der anderen". Das
erregte den Widerspruch von CDU und SPD: "Sie hatten genug
Zeit, sich vorzubereiten", hieß es.
Das Verwaltungsgesetz wurde schließlich mit den
Stimmen der Koalition gegen die gesamte Opposition beschlossen.
Hintergrund
Der Landtag beschäftigt sich in
Zweiter Lesung mit zwei Gesetzentwürfen der
Landesregierung zur Neugestaltung der Verwaltung im Lande.
Eine Empfehlung des zuständigen Innen- und
Rechtsausschusses lag am Dienstag vor der Tagung noch
nicht vor – das Gremium wird sich erst am Mittwoch
während der Plenar-Mittagspause mit dem Thema befassen.
Bei den Entwürfen geht es zum einen um das "Zweite
Verwaltungsstrukturreformgesetz". Demnach sollen
hauptamtlich verwaltete Gemeinden in Schleswig-Holstein
künftig mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Dadurch soll
die Zahl der Verwaltungen bis zur Kommunalwahl im
Frühjahr 2008 von 222 auf unter 150 sinken. Das Gesetz
soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten und damit die im
vergangenen Herbst ausgerufene Phase freiwilliger
Verwaltungszusammenschlüsse beenden. In dem
Gesetzesvorschlag wird die Landesregierung ermächtigt,
Verwaltungen zusammenzuführen, die nicht die
erforderliche Größe besitzen. Die Vorschrift ist aber
als Soll-Bestimmung formuliert und erlaubt so in
begründeten Fällen Ausnahmen, etwa bei der Insel
Helgoland.
Als Belohung für einen freiwilligen
Zusammenschluss winkt den beteiligten Ämtern und
Gemeinden eine "Hochzeitsprämie" von 250.000
Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF).
Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat vergangene Woche fast
vier Millionen Euro für freiwillige Verwaltungsfusionen
überreicht. Mit je 250.000 Euro wurden 15
Verwaltungszusammenschlüsse in neun Kreisen gefördert.
Die Neuregelungen in der Verwaltungsstruktur sehen
auch eine andere Zusammensetzung der Amtsausschüsse vor.
Künftig soll eine Gemeinde höchstens drei Mitglieder in
den Amtsausschuss entsenden, darunter den Bürgermeister.
Für je 100 Einwohner hat die Gemeinde eine Stimme, die
auf die drei Mitglieder gleichmäßig verteilt wird. Die
Reform eröffnet den Gemeinden zudem die Möglichkeit, auf
eine Bürgermeisterwahl zu verzichten, wenn dieses Amt in
absehbarer Zeit wegfällt. Und: Verwaltungsämter können
auch über Kreisgrenzen hinweg gebildet werden.
Das "Erste Verwaltungsmodernisierungsgesetz",
das ebenfalls zur Zweiten Lesung ansteht, setzt eine Reihe
von Vorschlägen der Entbürokratisierungs-Projektgruppe
von Finanz-Staatssekretär Klaus Schlie um. Unter anderem
soll die Landesregierung von Berichtspflichten befreit
werden, die bislang im Gleichstellungsgesetz und im
Landesbeamtengesetz festgeschrieben sind. Mit einer
Änderung des Sparkassengesetzes soll das Land alleinige
Aufsichtsbehörde für den Sparkassen- und Giroverband
werden. Beamte sollen künftig auf die Jubiläumszuwendung
anlässlich ihres 25., 40. und 50. Dienstjubiläums
verzichten müssen. Zudem sollen Vorschriften des
Landesjagdgesetzes vereinfacht werden.
mehr Informationen: plenum-online,
Oktober
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/08_11_verwaltungsmodernisierung.htm)
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