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Auf dieser Seite: Verwaltungsstruktur 

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Top 2:
a.) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen (Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache16/1003
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. Oktober 2006)
b.) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verwaltungsmoder-
nisierung (Erstes Verwaltungsmodernisierungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache16/1006
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
(Ausschussüberweisung am 11. Oktober 2006)
      
Unterpunkt 2b.) wurde von 
       der Tagesordnung abgesetzt
Drucksachen: 
16/1113, 16/1101
-Plenarprotokoll-

Kommunale Zusammenschlüsse:
 8.000er-Grenze aufgeweicht

Opposition geht mit schwarz-roten Entscheidungsabläufen hart ins Gericht

Kiel (SHL/13.12.) Die Große Koalition hat den Regierungsentwurf zum "Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetzes" an einigen zentralen Stellen abgeändert – und damit die vehemente Kritik der Opposition auf sich gezogen. So haben CDU und SPD die bislang starre Untergrenze von 8.000 Einwohnern pro Kommunalverwaltung aufgeweicht. Sie wurde in eine Soll-Bestimmung umgewandelt; das Innenministerium kann Ausnahmen zulassen. Weitere Änderungen betreffen die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern und die Zusammensetzung der neuen Amtsausschüsse. Vertreter von FDP, Grünen und SSW bemängelten vor allem, die Rolle der neuen Amtsverwaltungen und der für sie zuständigen Ausschüsse sei nach wie vor unklar. Zudem wurde bemängelt, die Neuformulierungen seien viel zu kurzfristig in den Gesetzestext eingearbeitet worden um eine sachgerechte Stellungnahme zu ermöglichen. Dies sei "starker Tobak" und "ein Skandal". Hintergrund: Die entscheidende Ausschusssitzung des Landtages fand erst in der Mittagspause des selben Tages statt, also wenige Stunden vor Aufruf des Themas.

Das Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll,  will erreichen, dass die Zahl der hauptamtlichen Rathäuser und Amtsstuben von derzeit 222 auf etwa 150 heruntergefahren wird. Deswegen droht bislang fusionsunwilligen oder unentschlossenen Mini-Kommunalverwaltungen mit dem Jahreswechsel die Zwangsfusion. Dies betreffe allerdings "nur eine Handvoll", so Klaus-Peter Puls (SPD). Die nun auslaufende Phase der freiwilligen Zusammenschlüsse, die mit einer "Hochzeitsprämie" von 250.000 Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds belohnt wurde, sei mit 70 erfolgten Fusionen sehr erfolgreich verlaufen. Grundsätzlich habe die Koalition "praktikable Grundlagen" geschaffen ohne eine Gebietsreform gegen den Willen der Menschen durchzudrücken, so Puls. Die gesamte Reform soll rechtzeitig zur Kommunalwahl 2008 abgeschlossen sein. 

CDU begrüßt "mehr Flexibilität"

Nicht nur bei der 8.000er-Grenze herrsche nun mehr "Flexibilität", betonte Wilfried Wengler (CDU). Auch bei der Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern seien ortsgerechte Lösungen möglich. So könnten größere Orte, die in den neuen Ämtern aufgehen, auch künftig einen bezahlten Verwaltungschef bestellen.

Und in noch einem Punkt wurde der Regierungsentwurf abgewandelt: Die fusionierten Gemeinden können nun, je nach Einwohnerzahl, neben dem Bürgermeister bis zu zehn weitere Mitglieder in die neuen Amtsausschüsse entsenden – bisher waren insgesamt maximal drei Mitglieder mit unterschiedlichen Stimmkontingenten, je nach Größe des Ortes, vorgesehen. Der FDP-Abgeordnete Günther Hildebrand sah hierin eine "Verbesserung", die er "ausdrücklich" begrüßte.

Anke Spoorendonk (SSW) argwöhnte hingegen, die Koalition habe "offensichtlich verfassungsrechtlich kalte Füße bekommen". Das Ergebnis seien nun "aufgeblähte" Ausschüsse von teilweise über 50 Mitgliedern ohne echte Befugnisse. Diesen Punkt sah auch Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel besonders kritisch: Die neuen Ämter seien nur als "Schreibstuben" vorgesehen. So werde der ländliche Raum "amputiert" und nicht handlungsfähig gemacht. Dem widersprach Innenminister Ralf Stegner (SPD): Es sei gar nicht vorgesehen, den neuen Ämtern so viele Aufgaben zuzuweisen. Die Demokratie solle in den Gemeinden und den Dörfern bleiben.

Opposition fühlt sich viel zu kurzfristig informiert

Heiß umstritten war das "Management" der Koalition in diesem Gesetzgebungsverfahren. Die Opposition bemängelte, dass kurzfristig noch Änderungen für das Landesabgabengesetz und das Landeswassergesetz von der Koalition eingearbeitet wurden. Diese stammten aus dem auf Januar verschobenen Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Dies war nach Einschätzung von Schwarz-Rot nötig, weil ansonsten zum neuen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gedroht hätte. "Es steht überhaupt nicht fest, ob dieses Verfahren rechtskonform ist", so der Grüne Hentschel.

Zudem wurde kritisiert, dass die Ausschussberatungen wegen der kurzfristigen Information der Opposition "eine politische Farce" gewesen sei, wie der Liberale Hildebrand bemängelte. Und SSW-Frau Spoorendonk bemerkte, die Große Koalition leiste sich "eine Verfahrenspanne nach der anderen". Das erregte den Widerspruch von CDU und SPD: "Sie hatten genug Zeit, sich vorzubereiten", hieß es.

Das Verwaltungsgesetz wurde schließlich mit den Stimmen der Koalition gegen die gesamte Opposition beschlossen.

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Hintergrund
  Der Landtag beschäftigt sich in Zweiter Lesung mit zwei Gesetzentwürfen der Landesregierung zur Neugestaltung der Verwaltung im Lande. Eine Empfehlung des zuständigen Innen- und Rechtsausschusses lag am Dienstag vor der Tagung noch nicht vor – das Gremium wird sich erst am Mittwoch während der Plenar-Mittagspause mit dem Thema befassen.
  Bei den Entwürfen geht es zum einen um das "Zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz". Demnach sollen hauptamtlich verwaltete Gemeinden in Schleswig-Holstein künftig mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Dadurch soll die Zahl der Verwaltungen bis zur Kommunalwahl im Frühjahr 2008 von 222 auf unter 150 sinken. Das Gesetz soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten und damit die im vergangenen Herbst ausgerufene Phase freiwilliger Verwaltungszusammenschlüsse beenden. In dem Gesetzesvorschlag wird die Landesregierung ermächtigt, Verwaltungen zusammenzuführen, die nicht die erforderliche Größe besitzen. Die Vorschrift ist aber als Soll-Bestimmung formuliert und erlaubt so in begründeten Fällen Ausnahmen, etwa bei der Insel Helgoland.
  Als Belohung für einen freiwilligen Zusammenschluss winkt den beteiligten Ämtern und Gemeinden eine "Hochzeitsprämie" von 250.000 Euro aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF). Innenminister Ralf Stegner (SPD) hat vergangene Woche fast vier Millionen Euro für freiwillige Verwaltungsfusionen überreicht. Mit je 250.000 Euro wurden 15 Verwaltungszusammenschlüsse in neun Kreisen gefördert.
  Die Neuregelungen in der Verwaltungsstruktur sehen auch eine andere Zusammensetzung der Amtsausschüsse vor. Künftig soll eine Gemeinde höchstens drei Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden, darunter den Bürgermeister. Für je 100 Einwohner hat die Gemeinde eine Stimme, die auf die drei Mitglieder gleichmäßig verteilt wird. Die Reform eröffnet den Gemeinden zudem die Möglichkeit, auf eine Bürgermeisterwahl zu verzichten, wenn dieses Amt in absehbarer Zeit wegfällt. Und: Verwaltungsämter können auch über Kreisgrenzen hinweg gebildet werden.
  Das "Erste Verwaltungsmodernisierungsgesetz", das ebenfalls zur Zweiten Lesung ansteht, setzt eine Reihe von Vorschlägen der Entbürokratisierungs-Projektgruppe von Finanz-Staatssekretär Klaus Schlie um. Unter anderem soll die Landesregierung von Berichtspflichten befreit werden, die bislang im Gleichstellungsgesetz und im Landesbeamtengesetz festgeschrieben sind. Mit einer Änderung des Sparkassengesetzes soll das Land alleinige Aufsichtsbehörde für den Sparkassen- und Giroverband werden. Beamte sollen künftig auf die Jubiläumszuwendung anlässlich ihres 25., 40. und 50. Dienstjubiläums verzichten müssen. Zudem sollen Vorschriften des Landesjagdgesetzes vereinfacht werden.

mehr Informationen: plenum-online, Oktober 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/oktober2006/
texte/08_11_verwaltungsmodernisierung.htm)

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