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Auf dieser Seite: Kinder- und Jugendhilfe 

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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/903
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung am 15. September 2006)
Drucksache: 16/1114
-Plenarprotokoll-

Land passt Kinder- und Jugendhilfe der Bundesgesetzgebung an

Kiel (SHL/15.12.) Schleswig-Holstein hat seine landesrechtlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendhilfe an die Bundesgesetzgebung angepasst: Union, SPD, FDP und SSW stimmten in Zweiter Lesung für ein von der Landesregierung vorgelegtes Gesetzespaket. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Hintergrund sind die Änderungen am Sozialgesetzbuch VIII durch das Tagesbetreuungsgesetz (TAG) und das Kinderjugendhilfe- Weiterentwicklungsgesetz (KICK). Im Zuge der landesgesetzlichen Anpassung können unter anderem kreisangehörige Städte künftig ein eigenes Jugendamt vor Ort einrichten. Überdies wird die Jugendhilfeplanung vereinfacht und die Gleichstellung der Tagespflege mit der Kindertagesstätte festgeschrieben.

Harsche Kritik an dem Gesetzespaket kam von den Grünen, die als einzige Partei gegen die Anpassung votiert hatten. Insbesondere die Gleichstellung von Tagespflege und Betreuung in den Kindertagesstätten brandmarkte Angelika Birk als Preisgabe des Bildungsauftrages. Sie monierte zudem, dass mit in Kraft treten des Gesetzes die Berichtspflicht der Kommunen entfällt.

"Wir müssen das Wünschbare mit dem Machbaren in Übereinstimmung bringen", entgegnete Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) in Vertretung von Sozialministerin Gitta Trauernicht und plädierte grundsätzlich für einen pragmatischen Politikkurs in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Unter-Dreijährigen könnten nicht – wie es das TAG vorsieht – allein durch Krippengruppen versorgt werden. Die Gleichsetzung erfolge mit Blick auf die Bedarfsdeckung, verteidigte Erdsiek-Rave diesen Teil des Gesetzentwurfs. Dass die Grünen die Abschaffung der periodischen Berichtspflicht kritisierten, zeige deren "abgrundtiefes Misstrauen gegenüber den Kommunen".

Rückendeckung erhielt die Ministerin von den Rednern der Koalition, Niclas Herbst (CDU) und Wolfgang Baasch (SPD): Sie erinnerten daran, dass das Gesetz nach Anhörung der Verbände zustande gekommen war und insbesondere Elternvertreter die Gleichsetzung von Tagespflege und Betreuung begrüßt hätten. Der Liberale  Heiner Garg und der SSW-Vertreter Lars Harms warben für weitere Anstrengungen, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.

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Hintergrund:
  Der Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum, einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendhilfe an die Bundesgesetzgebung unverändert anzunehmen. CDU, SPD und FDP stimmten im Ausschuss für die Regelung, die Grünen waren dagegen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
  Hintergrund: Der Bund hatte mit dem Tagesbetreuungs-Ausbaugesetz (TAG) vom 1. Januar 2005 und dem Kinderjugendhilfe-Weiterentwicklungsgesetz (KICK) vom 1. Oktober 2005 mehrere Änderungen am Sozialgesetzbuch VIII vorgenommen. Im TAG wurde unter anderem die Vorgabe konkretisiert, für Kinder unter drei Jahren Plätze in den Tageseinrichtungen bereitzustellen. Das KICK enthält weitere Regelungen, wie etwa die Verbesserung des Schutzes von Jugendlichen und Kindern bei Gefahren sowie die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes.

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