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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig- Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum Sozial-
gerichtsgesetz
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs.16/1002
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drs.16/1005
(Ausschussüberweisung am 13. Oktober 2006)

Künftig drei Gerichte im Land für
Hartz IV-Verfahren zuständig

Kiel (SHL/13.12.) Die Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren im Land wird künftig auch auf die Sozialgerichte in Lübeck und Itzehoe übertragen. Bislang war nur das Sozialgericht Schleswig damit betraut. Ohne Aussprache wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung vom Plenum in einer vom Sozialausschuss empfohlenen Fassung einstimmig angenommen. Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes für die Betroffenen soll mit dieser Maßnahme erleichtert werden.

Das Justizministerium wollte anfänglich nur Lübeck, nicht aber Itzehoe zusätzlich mit der Hartz IV-Bearbeitung betrauen. Ursprünglich war Schleswig im Dezember 2004 vom Landtag die alleinige Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren zugesprochen worden. Die Klageflut führt an der Schlei jedoch zu einer Überlastung. So sind nach Angaben des Justizministeriums 2005 insgesamt 2.870 Verfahren eingegangen. In diesem Jahr wird mit insgesamt 6.000 Eingängen gerechnet. Damit wird die erwartete Zahl weit übertroffen.


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