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Künftig drei
Gerichte im Land für
Hartz IV-Verfahren zuständig
Kiel (SHL/13.12.)
Die Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren im Land wird künftig auch
auf die Sozialgerichte in Lübeck und Itzehoe übertragen. Bislang
war nur das Sozialgericht Schleswig damit betraut. Ohne Aussprache
wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung vom
Plenum in einer vom Sozialausschuss empfohlenen Fassung einstimmig
angenommen. Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes für die
Betroffenen soll mit dieser Maßnahme erleichtert werden.
Das
Justizministerium wollte anfänglich nur Lübeck, nicht aber
Itzehoe zusätzlich mit der Hartz IV-Bearbeitung betrauen.
Ursprünglich war Schleswig im Dezember 2004 vom Landtag die
alleinige Zuständigkeit für Hartz IV-Verfahren zugesprochen
worden. Die Klageflut führt an der Schlei jedoch zu einer
Überlastung. So sind nach Angaben des Justizministeriums 2005
insgesamt 2.870 Verfahren eingegangen. In diesem Jahr wird mit
insgesamt 6.000 Eingängen gerechnet. Damit wird die erwartete
Zahl weit übertroffen.
Hintergrund:
Ab Januar sollen neben dem Sozialgericht
Schleswig auch die Sozialgerichte Lübeck und Itzehoe für
Klagen im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung zuständig
sein. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig,
einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur
Änderung des Ausführungsgesetzes zum
Sozialgerichtsgesetz anzunehmen. Der Ausschuss hat den
Regierungsentwurf damit zugunsten Itzehoes geändert: Das
Justizministerium wollte ursprünglich nur Lübeck, nicht
aber die Stör-Stadt, zusätzlich mit der Hartz
IV-Bearbeitung betrauen. Diese Änderung geht auf eine
Absprache im schwarz-roten Koalitionsausschuss vom Anfang
des Monats zurück.
Ursprünglich war Schleswig im Dezember 2004 vom
Landtag die alleinige Zuständigkeit für Hartz
IV-Verfahren zugesprochen worden (s.
plenum-online Dezember
2004). Die Klageflut führt an der Schlei
jedoch zu einer Überlastung. So sind nach Angaben des
Justizministeriums 2005 insgesamt 2.870 Verfahren
eingegangen. In diesem Jahr wird mit insgesamt 6.000
Eingängen gerechnet. Damit wird die erwartete Zahl weit
übertroffen.
Die geplante Übertragung eines Teils der Fälle
auf Lübeck begründet das Ministerium dadurch, dass 40
Prozent aller Hartz IV-Verfahren aus dem Gerichtsbezirk
der Hansestadt stammten. Die Zuständigkeit für den
Bezirk Kiel soll hingegen in Schleswig verbleiben.
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