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Top 10: a. Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG) Gesetzentwurf der Fraktion B´90 / GRÜNE – Drs. 16/794 b. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung – Abschaffung der Direktwahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Ländräten Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/768 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs.16/1120 (Ausschussüberweisung am 1. Juni 2006) |
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Entscheidung zur Direktwahl Reform des Kommunalwahlrechts abgelehnt / Fünf-Prozent-Klausel bleibt bestehen Kiel (SHL/13.12.) Der koalitionsinterne Zwist über die Direktwahl der Landräte schwelt weiter. Während die SPD die Urnengänge wegen zu geringer Beteiligung streichen möchte, beharrt die CDU auf dem Votum ihres Parteitages Ende November, wo die Unionsbasis sich für den Erhalt der Direktwahl der elf Kreisverwaltungschefs ausgesprochen hatte. Nun soll erst die Kreisreform über die Bühne gehen, um anschließend eine Entscheidung über die zukünftige Rolle der Landräte zu fällen. Auch Grüne und FDP plädierten für eine Beibehaltung der Direktwahl. Der SSW, der mit einem Gesetzentwurf zur Abschaffung sowohl der Landrats- als auch der Oberbürgermeister-Direktwahl in den kreisfreien Städten im Mai die Debatte angestoßen hatte, biss entsprechend auf Granit. Der Entwurf der Minderheitenpartei wurde in Zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie ein Vorstoß der Grünen zur grundlegenden Reform des Kommunalwahlrechts. Werner Kalinka (CDU) rechnet mit einer Entscheidung im Frühjahr 2009, "wenn wir wissen, wo welche Aufgaben wahrgenommen werden". Denn: Zunächst müssten die künftigen Aufgaben der Landräte feststehen, bevor über ihre Legitimierung zu entscheiden sei. "Eine andere Meinung als die CDU" vertrat dagegen Klaus-Peter Puls (SPD): "Wenn in Dithmarschen nur zwölf und in Segeberg und Steinburg nur 14 Prozent der Wähler zur Landratswahl gehen", dann müsse die Frage erlaubt sein, ob sich der Aufwand hierfür lohne. Dieses Thema werde die Koalition "zu gegebener Zeit" erörtern. Minister Stegner: OB-Wahl
in den vier kreisfreien Auch Anke Spoorendonk (SSW) verwies auf die "bestürzend niedrige Wahlbeteiligung". Zudem gebe es eine "Pseudo-Wahl", wenn nur ein Kandidat antrete. Durch die starke Stellung der Landräte befürchtete Spoorendonk zudem einen "Machtzuwachs der Verwaltung gegenüber dem kommunalem Ehrenamt". Dennoch mochten die Sozialdemokraten dem SSW hier nicht folgen. Innenminister Ralf Stegner (SPD) betonte, die vom SSW abgelehnte OB-Wahl in den vier kreisfreien Städten bleibe "erforderlich", zumal es "verfassungsrechtlich bedenklich" sei, wenn kreisangehörige Städte weiter ihre Stadtoberhäupter wählen dürften. Auch FDP und Grüne beharrten auf der Direktwahl. Angesichts der kontroversen Debatte innerhalb der Koalition warf der Liberale Günther Hildebrand Schwarz-Rot vor, eine "absurde Debatte" zu führen und der Öffentlichkeit ein "Hin und Her" ohne "gerade Linie" zu vermitteln. Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel bekundete Sympathie für den SSW, verwies aber auf einen anders lautenden Parteitagsbeschluss. Entsprechend wurde das Gesetz mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Grüne kündigen klage gegen Fünf-Prozent-Klausel an Erneut warb Hentschel für eine umfassende Neugestaltung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, etwa durch die Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde, ein neues Auszählverfahren und die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen. Dies bewirke "mehr Demokratie, mehr Einfluss für die Bürger und eine gerechtere Verteilung der Sitze", so Hentschel. In vielen anderen Bundesländern, etwa in Hamburg, werde bereits ein solches Wahlrecht angewendet. Dies gelte insbesondere für die Sperrklausel auf kommunaler Ebene, die in anderen Ländern bereits durch Gerichtsentscheide gefallen sei. Vor diesem Hintergrund kündigte Hentschel eine Klage gegen die Ablehnung an. Auch FDP und SSW sahen in diesem Bereich "eindeutig Nachholbedarf". Die Vorschläge der Grünen seien zu kompliziert und zu teuer, hieß es dagegen bei CDU und SPD. Auch gehe es darum, eine "Zersplitterung der Parlamente in Kleingruppen" zu verhindern und Extremisten auszuschließen. Demgegenüber habe sich das gängige Wahlrecht bewährt. Schließlich wurde das Grünen-Gesetz, trotz Unterstützung durch FDP und SSW in der Abstimmung, mit schwarz-roter Mehrheit abgelehnt. |
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