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Auf dieser
Seite: Kommunalwahlen
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Top 10:
a.
Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemein-
den und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und
Kreiswahlgesetz – GKWG)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90 / GRÜNE – Drs.
16/794
b. Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung der Gemeinde-
ordnung und der Kreisordnung – Abschaffung der Direkt-
wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Ländräten
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/768
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 1. Juni 2006) |
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Entscheidung zur Direktwahl
von Landräten vertagt
Reform des Kommunalwahlrechts
abgelehnt / Fünf-Prozent-Klausel bleibt bestehen
Kiel (SHL/13.12.) Der
koalitionsinterne Zwist über die Direktwahl der Landräte schwelt
weiter. Während die SPD die Urnengänge wegen zu geringer
Beteiligung streichen möchte, beharrt die CDU auf dem Votum ihres
Parteitages Ende November, wo die Unionsbasis sich für den Erhalt
der Direktwahl der elf Kreisverwaltungschefs ausgesprochen hatte.
Nun soll erst die Kreisreform über die Bühne gehen, um
anschließend eine Entscheidung über die zukünftige Rolle der
Landräte zu fällen. Auch Grüne und FDP plädierten für eine
Beibehaltung der Direktwahl. Der SSW, der mit einem Gesetzentwurf
zur Abschaffung sowohl der Landrats- als auch der
Oberbürgermeister-Direktwahl in den kreisfreien Städten im Mai die
Debatte angestoßen hatte, biss entsprechend auf Granit. Der Entwurf
der Minderheitenpartei wurde in Zweiter Lesung mehrheitlich
abgelehnt, ebenso wie ein Vorstoß der Grünen zur grundlegenden
Reform des Kommunalwahlrechts.
Werner Kalinka (CDU) rechnet mit einer Entscheidung
im Frühjahr 2009, "wenn wir wissen, wo welche Aufgaben
wahrgenommen werden". Denn: Zunächst müssten die künftigen
Aufgaben der Landräte feststehen, bevor über ihre Legitimierung zu
entscheiden sei. "Eine andere Meinung als die CDU" vertrat
dagegen Klaus-Peter Puls (SPD): "Wenn in Dithmarschen nur
zwölf und in Segeberg und Steinburg nur 14 Prozent der Wähler zur
Landratswahl gehen", dann müsse die Frage erlaubt sein, ob
sich der Aufwand hierfür lohne. Dieses Thema werde die Koalition
"zu gegebener Zeit" erörtern.
Minister Stegner: OB-Wahl in den
vier kreisfreien
Städten bleibt "erforderlich"
Auch Anke Spoorendonk (SSW) verwies auf die "bestürzend
niedrige Wahlbeteiligung". Zudem gebe es eine "Pseudo-Wahl",
wenn nur ein Kandidat antrete. Durch die starke Stellung der
Landräte befürchtete Spoorendonk zudem einen "Machtzuwachs
der Verwaltung gegenüber dem kommunalem Ehrenamt". Dennoch
mochten die Sozialdemokraten dem SSW hier nicht folgen.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) betonte, die vom SSW abgelehnte
OB-Wahl in den vier kreisfreien Städten bleibe "erforderlich",
zumal es "verfassungsrechtlich bedenklich" sei, wenn
kreisangehörige Städte weiter ihre Stadtoberhäupter wählen
dürften.
Auch FDP und Grüne beharrten auf der Direktwahl.
Angesichts der kontroversen Debatte innerhalb der Koalition warf der
Liberale Günther Hildebrand Schwarz-Rot vor, eine "absurde
Debatte" zu führen und der Öffentlichkeit ein "Hin und
Her" ohne "gerade Linie" zu vermitteln.
Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel bekundete Sympathie für
den SSW, verwies aber auf einen anders lautenden
Parteitagsbeschluss. Entsprechend wurde das Gesetz mit den Stimmen
aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Grüne kündigen klage gegen
Fünf-Prozent-Klausel an
Erneut warb Hentschel für eine umfassende
Neugestaltung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, etwa
durch die Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde, ein neues
Auszählverfahren und die Möglichkeit des Kumulierens und
Panaschierens von Stimmen. Dies bewirke "mehr Demokratie, mehr
Einfluss für die Bürger und eine gerechtere Verteilung der
Sitze", so Hentschel. In vielen anderen Bundesländern, etwa in
Hamburg, werde bereits ein solches Wahlrecht angewendet. Dies gelte
insbesondere für die Sperrklausel auf kommunaler Ebene, die in
anderen Ländern bereits durch Gerichtsentscheide gefallen sei. Vor
diesem Hintergrund kündigte Hentschel eine Klage gegen die
Ablehnung an. Auch FDP und SSW sahen in diesem Bereich "eindeutig
Nachholbedarf".
Die Vorschläge der Grünen seien zu kompliziert und
zu teuer, hieß es dagegen bei CDU und SPD. Auch gehe es darum, eine
"Zersplitterung der Parlamente in Kleingruppen" zu
verhindern und Extremisten auszuschließen. Demgegenüber habe sich
das gängige Wahlrecht bewährt. Schließlich wurde das
Grünen-Gesetz, trotz Unterstützung durch FDP und SSW in der
Abstimmung, mit schwarz-roter Mehrheit abgelehnt.
Hintergrund:
Der Landtag beschäftigt sich in
Zweiter Lesung mit zwei Vorstößen der Grünen und des
SSW zur Änderung des Kommunalwahlrechts.
Die Grünen streben die Abschaffung
der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen an: Sie sei
eine unnötige Einschränkung der Chancengleichheit der
Parteien. Die Klausel gibt es außer in Schleswig-Holstein
noch im Saarland und in Thüringen sowie in den
Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg; Rheinland-Pfalz
hat eine Drei-Prozent-Klausel.
Zudem will die Oppositionsfraktion das Kumulieren
und Panaschieren einführen. Die Grünen nehmen damit die
Kritik auf, dass mit der Aufstellung der Wahllisten durch
die Parteien ein Großteil der gewählten Vertreter schon
vor dem Urnengang feststehe. Die Grünen wollen sich an
den Regelungen aus Rheinland-Pfalz orientieren. Die
Wähler sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig so viele
Stimmen haben wie Vertreter zu wählen sind. Sie können
ganze Listen oder einen oder mehrere Bewerber ankreuzen,
aber auch einzelne Bewerber auf einer gewählten Liste
durchstreichen. Es soll zudem möglich werden, einzelnen
Bewerbern mehrere, aber maximal drei Stimmen zu geben
(Kumulieren) und Stimmen über mehrere Listen zu verteilen
(Panaschieren). Unterschiedliche Varianten des Kumulierens
und Panaschierens gibt es in elf Bundesländern.
Nach dem Willen der Grünen soll bei Wahlen zudem
eine andere Rechenmethode benutzt werden. Sie wollen die
Zählweise nach d'Hondt durch die Methode Sainte Laguë/Schepers
ersetzen. So sollen Nachteile der bisherigen Rechenmethode
für kleinere Parteien abgemildert werden. Darüber hinaus
sollen in Gemeinden mit nur sieben Gemeindevertretern
Listenverbindungen möglich sein. Dadurch soll die hohe
Hürde für kleinere Parteien herabgesetzt werden. Zurzeit
müssen sie bei einer so geringen Zahl an Mandaten etwa 15
Prozent der Stimmen erringen um einen Sitz zu erreichen.
Außerdem wird gefordert, dass Kommunalvertreter,
die von ihrem Mandat zurücktreten, wieder auf die
Nachrückerliste kommen. Das neue Verfahren soll
insbesondere beruflich sehr eingebundene Menschen und
Eltern von Kindern zu einer stärkeren Beteiligung an der
Kommunalpolitik ermutigen. Der Innen- und Rechtsausschuss
empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Großen Koalition
gegen Grüne und FDP, den Vorstoß abzulehnen.
Der SSW zielt auf die Abschaffung der
Direktwahl sowohl von Landräten als auch von
hauptamtlichen Bürgermeistern ab. Hintergrund der
Initiative ist die geringe Wahlbeteiligung bei zahlreichen
Urnengängen auf Kreisebene. So hatten sich beispielsweise
im Kreis Ostholstein Anfang November nur 27,4 Prozent und
im Kreis Schleswig-Flensburg im Mai lediglich 23,2 Prozent
der Wähler beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002
waren es nur 12,3 Prozent.
Mit Blick auf diese Zahlen spricht der SSW von der
1998 in Schleswig-Holstein eingeführten Direktwahl von
Landräten als einem "demokratischen Irrweg". Um
wieder eine "breitere Legitimation" durch die
Bevölkerung zu erreichen, sollen die Verwaltungschefs
nach Willen der Minderheitenpartei wieder von den
Kreistagen und Ratsversammlungen bestimmt werden. Auch
hier empfiehlt der Ausschuss, diesmal mit den Stimmen
aller übrigen Parteien, die Ablehnung des Entwurfs.
Die Direktwahl kommunaler Spitzenämter ist zuletzt
auch in den Reihen der Großen Koalition ein umstrittenes
Thema gewesen. Während die SPD den Urnengang für
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
abschaffen will, hat sich der CDU-Landesparteitag im
November für die Beibehaltung ausgesprochen. Die
Verwaltungschefs von Kiel und Lübeck, Angelika Volquartz
(CDU) und Bernd Saxe (SPD) haben Anfang Oktober in einem
gemeinsamen Appell für den Erhalt der Direktwahl Stellung
bezogen: Ein Oberbürgermeister sei eine lokale
Identifikationsfigur und mit einem Landrat nicht zu
vergleichen.
mehr Informationen: plenum-online,
Mai/Juni
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2-2006/
texte/06_04_kommwahl_direktwahlbm.htm)
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