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Auf dieser Seite: Kommunalwahlen 

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Top 10:
a. Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen in den Gemein-
den und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90 / GRÜNE – Drs. 16/794
b. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeinde-
ordnung und der Kreisordnung – Abschaffung der Direkt-
wahl von hauptamtlichen Bürgermeistern und Ländräten
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/768
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
(Ausschussüberweisung am 1. Juni 2006)
Drucksache: 16/1120
-Plenarprotokoll-

Entscheidung zur Direktwahl
von Landräten vertagt

Reform des Kommunalwahlrechts abgelehnt / Fünf-Prozent-Klausel bleibt bestehen

Kiel (SHL/13.12.) Der koalitionsinterne Zwist über die Direktwahl der Landräte schwelt weiter. Während die SPD die Urnengänge wegen zu geringer Beteiligung streichen möchte, beharrt die CDU auf dem Votum ihres Parteitages Ende November, wo die Unionsbasis sich für den Erhalt der Direktwahl der elf Kreisverwaltungschefs ausgesprochen hatte. Nun soll erst die Kreisreform über die Bühne gehen, um anschließend eine Entscheidung über die zukünftige Rolle der Landräte zu fällen. Auch Grüne und FDP plädierten für eine Beibehaltung der Direktwahl. Der SSW, der mit einem Gesetzentwurf zur Abschaffung sowohl der Landrats- als auch der Oberbürgermeister-Direktwahl in den kreisfreien Städten im Mai die Debatte angestoßen hatte, biss entsprechend auf Granit. Der Entwurf der Minderheitenpartei wurde in Zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie ein Vorstoß der Grünen zur grundlegenden Reform des Kommunalwahlrechts.

Werner Kalinka (CDU) rechnet mit einer Entscheidung im Frühjahr 2009, "wenn wir wissen, wo welche Aufgaben wahrgenommen werden". Denn: Zunächst müssten die künftigen Aufgaben der Landräte feststehen, bevor über ihre Legitimierung zu entscheiden sei. "Eine andere Meinung als die CDU" vertrat dagegen Klaus-Peter Puls (SPD): "Wenn in Dithmarschen nur zwölf und in Segeberg und Steinburg nur 14 Prozent der Wähler zur Landratswahl gehen", dann müsse die Frage erlaubt sein, ob sich der Aufwand hierfür lohne. Dieses Thema werde die Koalition "zu gegebener Zeit" erörtern.

Minister Stegner: OB-Wahl in den vier kreisfreien
Städten bleibt "erforderlich"

Auch Anke Spoorendonk (SSW) verwies auf die "bestürzend niedrige Wahlbeteiligung". Zudem gebe es eine "Pseudo-Wahl", wenn nur ein Kandidat antrete. Durch die starke Stellung der Landräte befürchtete Spoorendonk zudem einen "Machtzuwachs der Verwaltung gegenüber dem kommunalem Ehrenamt". Dennoch mochten die Sozialdemokraten dem SSW hier nicht folgen. Innenminister Ralf Stegner (SPD) betonte, die vom SSW abgelehnte OB-Wahl in den vier kreisfreien Städten bleibe "erforderlich", zumal es "verfassungsrechtlich bedenklich" sei, wenn kreisangehörige Städte weiter ihre Stadtoberhäupter wählen dürften.

Auch FDP und Grüne beharrten auf der Direktwahl. Angesichts der kontroversen Debatte innerhalb der Koalition warf der Liberale Günther Hildebrand Schwarz-Rot vor, eine "absurde Debatte" zu führen und der Öffentlichkeit ein "Hin und Her" ohne "gerade Linie" zu vermitteln. Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel bekundete Sympathie für den SSW, verwies aber auf einen anders lautenden Parteitagsbeschluss. Entsprechend wurde das Gesetz mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Grüne kündigen klage gegen Fünf-Prozent-Klausel an

Erneut warb Hentschel für eine umfassende Neugestaltung des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts, etwa durch die Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde, ein neues Auszählverfahren und die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen. Dies bewirke "mehr Demokratie, mehr Einfluss für die Bürger und eine gerechtere Verteilung der Sitze", so Hentschel. In vielen anderen Bundesländern, etwa in Hamburg, werde bereits ein solches Wahlrecht angewendet. Dies gelte insbesondere für die Sperrklausel auf kommunaler Ebene, die in anderen Ländern bereits durch Gerichtsentscheide gefallen sei. Vor diesem Hintergrund kündigte Hentschel eine Klage gegen die Ablehnung an. Auch FDP und SSW sahen in diesem Bereich "eindeutig Nachholbedarf".

Die Vorschläge der Grünen seien zu kompliziert und zu teuer, hieß es dagegen bei CDU und SPD. Auch gehe es darum, eine "Zersplitterung der Parlamente in Kleingruppen" zu verhindern und Extremisten auszuschließen. Demgegenüber habe sich das gängige Wahlrecht bewährt. Schließlich wurde das Grünen-Gesetz, trotz Unterstützung durch FDP und SSW in der Abstimmung, mit schwarz-roter Mehrheit abgelehnt.

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Hintergrund:
  Der Landtag beschäftigt sich in Zweiter Lesung mit zwei Vorstößen der Grünen und des SSW zur Änderung des Kommunalwahlrechts.
  Die Grünen streben die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen an: Sie sei eine unnötige Einschränkung der Chancengleichheit der Parteien. Die Klausel gibt es außer in Schleswig-Holstein noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg; Rheinland-Pfalz hat eine Drei-Prozent-Klausel.
  Zudem will die Oppositionsfraktion das Kumulieren und Panaschieren einführen. Die Grünen nehmen damit die Kritik auf, dass mit der Aufstellung der Wahllisten durch die Parteien ein Großteil der gewählten Vertreter schon vor dem Urnengang feststehe. Die Grünen wollen sich an den Regelungen aus Rheinland-Pfalz orientieren. Die Wähler sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig so viele Stimmen haben wie Vertreter zu wählen sind. Sie können ganze Listen oder einen oder mehrere Bewerber ankreuzen, aber auch einzelne Bewerber auf einer gewählten Liste durchstreichen. Es soll zudem möglich werden, einzelnen Bewerbern mehrere, aber maximal drei Stimmen zu geben (Kumulieren) und Stimmen über mehrere Listen zu verteilen (Panaschieren). Unterschiedliche Varianten des Kumulierens und Panaschierens gibt es in elf Bundesländern.
  Nach dem Willen der Grünen soll bei Wahlen zudem eine andere Rechenmethode benutzt werden. Sie wollen die Zählweise nach d'Hondt durch die Methode Sainte Laguë/Schepers ersetzen. So sollen Nachteile der bisherigen Rechenmethode für kleinere Parteien abgemildert werden. Darüber hinaus sollen in Gemeinden mit nur sieben Gemeindevertretern Listenverbindungen möglich sein. Dadurch soll die hohe Hürde für kleinere Parteien herabgesetzt werden. Zurzeit müssen sie bei einer so geringen Zahl an Mandaten etwa 15 Prozent der Stimmen erringen um einen Sitz zu erreichen.
  Außerdem wird gefordert, dass Kommunalvertreter, die von ihrem Mandat zurücktreten, wieder auf die Nachrückerliste kommen. Das neue Verfahren soll insbesondere beruflich sehr eingebundene Menschen und Eltern von Kindern zu einer stärkeren Beteiligung an der Kommunalpolitik ermutigen. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Großen Koalition gegen Grüne und FDP, den Vorstoß abzulehnen.
  Der SSW zielt auf die Abschaffung der Direktwahl sowohl von Landräten als auch von hauptamtlichen Bürgermeistern ab. Hintergrund der Initiative ist die geringe Wahlbeteiligung bei zahlreichen Urnengängen auf Kreisebene. So hatten sich beispielsweise im Kreis Ostholstein Anfang November nur 27,4 Prozent und im Kreis Schleswig-Flensburg im Mai lediglich 23,2 Prozent der Wähler beteiligt. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren es nur 12,3 Prozent.
  Mit Blick auf diese Zahlen spricht der SSW von der 1998 in Schleswig-Holstein eingeführten Direktwahl von Landräten als einem "demokratischen Irrweg". Um wieder eine "breitere Legitimation" durch die Bevölkerung zu erreichen, sollen die Verwaltungschefs nach Willen der Minderheitenpartei wieder von den Kreistagen und Ratsversammlungen bestimmt werden. Auch hier empfiehlt der Ausschuss, diesmal mit den Stimmen aller übrigen Parteien, die Ablehnung des Entwurfs.
  Die Direktwahl kommunaler Spitzenämter ist zuletzt auch in den Reihen der Großen Koalition ein umstrittenes Thema gewesen. Während die SPD den Urnengang für Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte abschaffen will, hat sich der CDU-Landesparteitag im November für die Beibehaltung ausgesprochen. Die Verwaltungschefs von Kiel und Lübeck, Angelika Volquartz (CDU) und Bernd Saxe (SPD) haben Anfang Oktober in einem gemeinsamen Appell für den Erhalt der Direktwahl Stellung bezogen: Ein Oberbürgermeister sei eine lokale Identifikationsfigur und mit einem Landrat nicht zu vergleichen.

mehr Informationen: plenum-online, Mai/Juni 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/mai2-2006/
texte/06_04_kommwahl_direktwahlbm.htm)

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