|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: Gesundheitsreform
|
xxx
|
Top 17:
Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs-
stärkungsgesetz – GKV-WSG) zurückziehen
Antrag der
Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen und der
Abgeordneten des SSW |
|
|
Gesundheitsreform: Breite Kritik,
aber keine vollständige Ablehnung
Ministerin Trauernicht setzt auf
"regionale Gestaltungsmöglichkeiten"
Kiel (SHL/13.12.) Die
geplante Gesundheitsreform stößt im Landtag in der jetzigen Form
weiterhin auf weitgehende Ablehnung. Sie geht nach Auffassung
aller Fraktionen unverhältnismäßig stark zulasten
Schleswig-Holsteins. Mit ihrer Forderung, dieses Bundesgesetz
komplett zu verhindern, drangen die drei Oppositions-Fraktionen
FDP, Grüne und SSW jedoch bei Schwarz-Rot nicht durch.
Stattdessen kündigte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht
(SPD) eine "intensive Einmischung" bei der Beratung im
Bundesrat am kommenden Freitag an. Es gehe darum, "regionale
Gestaltungsmöglichkeiten" für das Land zu bewahren. Unter
den 100 Änderungsanträgen befänden sich auch viele
schleswig-holsteinische Beiträge, etwa zum Wohle der
Krankenhäuser im Lande, sagte die Ministerin an. Sie zeigte
sich sicher: "Es wird zu weiteren Verbesserungen des
Gesetzentwurfs kommen."
Bemängelt wurde im Plenum insbesondere die in
Berlin vorgesehene pauschale einprozentige Budgetabsenkung für
die Kliniken: Hierdurch drohten den effektiv wirtschaftenden
Kliniken im Lande weitere finanzielle Verschlechterungen um rund 80
Millionen Euro, hieß es. Ministerin Trauernicht verwies
diesbezüglich auf einen
Bundesrats-Antrag der Landesregierung, diesen Passus aus dem
Gesetz zu streichen. Vertreter von Koalition und Opposition
kritisierten, dass die Krankenkassen in einem Land mit einem
niedrigen Lohnniveau wie Schleswig-Holstein künftig nicht mehr
ordentlich wirtschaften könnten – dies werde zu Leistungsabbau
für die Patienten und eventuell sogar zur Insolvenz einzelner
Kassen führen. Ein weiterer Kritikpunkt war die geplante
dreiprozentige Honorarabsenkung für Krankenfahrten. Dies könne
eine mangelhafte Versorgung vor allem im ländlichen Raum
bewirken.
FDP: "Reform aus Koalitionszwang"
Eine "Reform aus Koalitionszwang" machte
Heiner Garg (FDP) in dem 580 Seiten starken Gesetzeswerk aus. Er
rügte vor allem den Gesundheitsfonds, der "Kosten und
Bürokratie verursacht" und zugleich den Wettbewerb zwischen den
Kassen ausschalte. Angelika Birk (Grüne) bemängelte, die
privaten Kassen würden durch die Reform "weiterhin eine
privilegierte Klasse für sich" bleiben, während die
Beiträge für die gesetzlichen Kassen anstiegen. Lars Harms
(SSW) verwies darauf, dass es "keine Organisation und keinen
Verband gibt, der den Gesetzentwurf so wie er jetzt formuliert
ist, befürwortet".
"Grundsätzlichen Handlungsbedarf"
erkannte auch Ursula Sassen (CDU). Sie wies aber auf die konträren
Positionen innerhalb der Opposition hin und forderte diese auf,
statt Fundamentalkritik eigene Vorschläge vorzulegen. Für die
SPD machte Jutta Schümann einen "immensen Diskussions- und
Nachbesserungsbedarf" aus. So müssten zum Beispiel die
jährlich 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer auch weiterhin
den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf eine komplette Verwerfung der
Gesundheitsreform wurde schließlich mit CDU/SPD-Mehrheit
abgelehnt.
Hintergrund:
Nachdem in der vergangenen
Landtagstagung überfraktionell Kritik beziehungsweise
Korrekturbedarf an einzelnen Punkten der geplanten
Gesundheitsreform geäußert wurde, fordern FDP, Grüne
und SSW die Landesregierung jetzt auf, auf Bundesebene die
Reform abzulehnen. Stattdessen fordern sie "einen
vollständig neuen Gesetzentwurf". Die drei
Oppositionsfraktionen befürchten Nachteile für
Schleswig-Holstein durch die von der Großen Koalition in
Berlin vorgesehenen Regelungen. Insbesondere seien die
Krankenhäuser im Lande, die momentan bereits unter
niedrigen Basisfallwerten leiden, durch die geplante
Budget-Absenkung um bis zu ein Prozent zusätzlich
bedroht. Auch Kürzungen für den Rettungsdienst und die
vorgesehene Regelung zur Aufteilung der Mittel aus dem
neuen Gesundheitsfonds auf die Bundesländer brächten
für Schleswig-Holstein Verschlechterungen mit sich,
heißt es in dem Antrag.
Einen Teil dieser Kritikpunkte hat auch der
Gesundheitsausschuss des Bundesrates in der vergangenen
Woche erhoben. So lehnt auch eine Mehrheit in der
Länderkammer eine Bestimmung ab, wonach die
Rettungsdienste künftig drei Prozent weniger für ihre
Einsätze erhalten sollen. Unterdessen hat das
Gesundheitsministerium in Berlin dementiert, dass die
hierdurch entstehenden Zusatzkosten auf die Patienten
abgewälzt werden sollen.
Auf Initiative der schleswig-holsteinischen
Landesregierung wurde auch die Ein-Prozent-Absenkung bei
den Kliniken durch den Bundesrats-Ausschuss verworfen,
ebenso wie weitere Streichungen bei den Krankenhäusern
– unter anderem die pauschale Absenkung der Honorare
für gesetzlich Versicherte um 0,7 Prozent und die
Halbierung des so genannten Mindererlösausgleichs. Ein
Antrag Berlins, die gesamte Reform abzulehnen, fand
allerdings keine Mehrheit. Das Plenum des Bundesrats wird
sich diesen Freitag erstmals mit dem Gesetzesentwurf
befassen. Es liegen hierzu über 100 Änderungsanträge
vor.
Unter anderem werden auch die steigenden Beiträge
für die Versicherten bemängelt. Und: Die Finanzierung
der Kassen werde auch durch die Reform nicht langfristig
gesichert. Stattdessen entstehe bei der Verwaltung des
Gesundheitsfonds eine neue Bürokratie.
Weitere Punkte der Reform: Vorgesehen ist unter
anderem eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge um
insgesamt 0,5 Prozent, um ein drohendes weiteres
Finanzloch bei den Kassen zu verhindern. Die
Bundesregierung will den Beitragssatz für die
Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab 2009
vereinheitlichen und Kassen, die mit dem Geld nicht
auskommen, aus dem neuen Gesundheitsfonds bezuschussen.
Auch hiergegen regt sich Widerstand bei den Ländern: Sie
wollen bei der Höhe des GKV-Beitrags mitreden.
Die Ausgaben für bislang beitragsfrei
mitversicherte Kinder sollen künftig aus Steuermitteln
aufgebracht werden. Hierfür sollen bis 2009 rund 4,5
Milliarden Euro aufgewendet werden. Ein zentraler
Streitpunkt zwischen den Koalitionspartner im Bund waren
die Zusatzbeiträge für gesetzliche Versicherte. Hier
setzte sich die SPD mit ihrem Beharren auf die Begrenzung
auf ein Prozent des Haushaltseinkommens durch.
Privatkassen sollen künftig verpflichtet werden,
alle Versicherungswilligen aufzunehmen. Um die
Krankenhauskosten zu senken soll es mehr ambulante
Operationen geben. Arzneimittel sollen einer strengeren
Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden, und die zurzeit
etwa 250 Krankenkassen sollen leichter fusionieren
können.
Das Gesetzgebungsverfahren sollte nach
ursprünglichen Plänen zum Jahresbeginn 2007
abgeschlossen sein. Inzwischen hat sich die Berliner
Koalition auf den 1. April 2007 verständigt. Grund für
die Verschiebung sind die Proteste aus Verbände und aus
der Politik.
Anlass der Reform sind die seit Jahren steigenden
Kosten im Gesundheitswesen. Betrugen die Ausgaben für
Gesundheit in Deutschland im Jahr 1995 noch 186,5
Milliarden Euro, so waren es im Jahr 2007 nach Angaben des
Statistischen Bundesamts bereits 234 Milliarden.
mehr Informationen: plenum-online,
November
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2006/
texte/25_gesundheitsreform.htm)
|
|
|
* * * * *
| |
|