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Auf dieser Seite: Gesundheitsreform 

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Top 17:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbs-
stärkungsgesetz – GKV-WSG) zurückziehen
Antrag der Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/1129
-Plenarprotokoll-

Gesundheitsreform: Breite Kritik, aber keine vollständige Ablehnung

Ministerin Trauernicht setzt auf "regionale Gestaltungsmöglichkeiten"

Kiel (SHL/13.12.) Die geplante Gesundheitsreform stößt im Landtag in der jetzigen Form weiterhin auf weitgehende Ablehnung. Sie geht nach Auffassung aller Fraktionen unverhältnismäßig stark zulasten Schleswig-Holsteins. Mit ihrer Forderung, dieses Bundesgesetz komplett zu verhindern, drangen die drei Oppositions-Fraktionen FDP, Grüne und SSW jedoch bei Schwarz-Rot nicht durch. Stattdessen kündigte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD) eine "intensive Einmischung" bei der Beratung im Bundesrat am kommenden Freitag an. Es gehe darum, "regionale Gestaltungsmöglichkeiten" für das Land zu bewahren. Unter den 100 Änderungsanträgen befänden sich auch viele schleswig-holsteinische Beiträge, etwa zum Wohle der Krankenhäuser im Lande, sagte die Ministerin an. Sie zeigte sich sicher: "Es wird zu weiteren Verbesserungen des Gesetzentwurfs kommen."

Bemängelt wurde im Plenum insbesondere die in Berlin vorgesehene pauschale einprozentige Budgetabsenkung für die Kliniken: Hierdurch drohten den effektiv wirtschaftenden Kliniken im Lande weitere finanzielle Verschlechterungen um rund 80 Millionen Euro, hieß es. Ministerin Trauernicht verwies diesbezüglich auf einen Bundesrats-Antrag der Landesregierung, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen. Vertreter von Koalition und Opposition kritisierten, dass die Krankenkassen in einem Land mit einem niedrigen Lohnniveau wie Schleswig-Holstein künftig nicht mehr ordentlich wirtschaften könnten – dies werde zu Leistungsabbau für die Patienten und eventuell sogar zur Insolvenz einzelner Kassen führen. Ein weiterer Kritikpunkt war die geplante dreiprozentige Honorarabsenkung für Krankenfahrten. Dies könne eine mangelhafte Versorgung vor allem im ländlichen Raum bewirken.

FDP:  "Reform aus Koalitionszwang"

Eine "Reform aus Koalitionszwang" machte Heiner Garg (FDP) in dem 580 Seiten starken Gesetzeswerk aus. Er rügte vor allem den Gesundheitsfonds, der "Kosten und Bürokratie verursacht" und zugleich den Wettbewerb zwischen den Kassen ausschalte. Angelika Birk (Grüne) bemängelte, die privaten Kassen würden durch die Reform "weiterhin eine privilegierte Klasse für sich" bleiben, während die Beiträge für die gesetzlichen Kassen anstiegen. Lars Harms (SSW) verwies darauf, dass es "keine Organisation und keinen Verband gibt, der den Gesetzentwurf so wie er jetzt formuliert ist, befürwortet".

"Grundsätzlichen Handlungsbedarf" erkannte auch Ursula Sassen (CDU). Sie wies aber auf die konträren Positionen innerhalb der Opposition hin und forderte diese auf, statt Fundamentalkritik eigene Vorschläge vorzulegen. Für die SPD machte Jutta Schümann einen "immensen Diskussions- und Nachbesserungsbedarf" aus. So müssten zum Beispiel die jährlich 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer auch weiterhin den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Der Antrag auf eine komplette Verwerfung der Gesundheitsreform wurde schließlich mit CDU/SPD-Mehrheit abgelehnt.

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Hintergrund:
  Nachdem in der vergangenen Landtagstagung überfraktionell Kritik beziehungsweise Korrekturbedarf an einzelnen Punkten der geplanten Gesundheitsreform geäußert wurde, fordern FDP, Grüne und SSW die Landesregierung jetzt auf, auf Bundesebene die Reform abzulehnen. Stattdessen fordern sie "einen vollständig neuen Gesetzentwurf". Die drei Oppositionsfraktionen befürchten Nachteile für Schleswig-Holstein durch die von der Großen Koalition in Berlin vorgesehenen Regelungen. Insbesondere seien die Krankenhäuser im Lande, die momentan bereits unter niedrigen Basisfallwerten leiden, durch die geplante Budget-Absenkung um bis zu ein Prozent zusätzlich bedroht. Auch Kürzungen für den Rettungsdienst und die vorgesehene Regelung zur Aufteilung der Mittel aus dem neuen Gesundheitsfonds auf die Bundesländer brächten für Schleswig-Holstein Verschlechterungen mit sich, heißt es in dem Antrag.
  Einen Teil dieser Kritikpunkte hat auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in der vergangenen Woche erhoben. So lehnt auch eine Mehrheit in der Länderkammer eine Bestimmung ab, wonach die Rettungsdienste künftig drei Prozent weniger für ihre Einsätze erhalten sollen. Unterdessen hat das Gesundheitsministerium in Berlin dementiert, dass die hierdurch entstehenden Zusatzkosten auf die Patienten abgewälzt werden sollen.
  Auf Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung wurde auch die Ein-Prozent-Absenkung bei den Kliniken durch den Bundesrats-Ausschuss verworfen, ebenso wie weitere Streichungen bei den Krankenhäusern – unter anderem die pauschale Absenkung der Honorare für gesetzlich Versicherte um 0,7 Prozent und die Halbierung des so genannten Mindererlösausgleichs. Ein Antrag Berlins, die gesamte Reform abzulehnen, fand allerdings keine Mehrheit. Das Plenum des Bundesrats wird sich diesen Freitag erstmals mit dem Gesetzesentwurf befassen. Es liegen hierzu über 100 Änderungsanträge vor.
  Unter anderem werden auch die steigenden Beiträge für die Versicherten bemängelt. Und: Die Finanzierung der Kassen werde auch durch die Reform nicht langfristig gesichert. Stattdessen entstehe bei der Verwaltung des Gesundheitsfonds eine neue Bürokratie.
  Weitere Punkte der Reform: Vorgesehen ist unter anderem eine Anhebung der Krankenkassenbeiträge um insgesamt 0,5 Prozent, um ein drohendes weiteres Finanzloch bei den Kassen zu verhindern. Die Bundesregierung will den Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab 2009 vereinheitlichen und Kassen, die mit dem Geld nicht auskommen, aus dem neuen Gesundheitsfonds bezuschussen. Auch hiergegen regt sich Widerstand bei den Ländern: Sie wollen bei der Höhe des GKV-Beitrags mitreden.
  Die Ausgaben für bislang beitragsfrei mitversicherte Kinder sollen künftig aus Steuermitteln aufgebracht werden. Hierfür sollen bis 2009 rund 4,5 Milliarden Euro aufgewendet werden. Ein zentraler Streitpunkt zwischen den Koalitionspartner im Bund waren die Zusatzbeiträge für gesetzliche Versicherte. Hier setzte sich die SPD mit ihrem Beharren auf die Begrenzung auf ein Prozent des Haushaltseinkommens durch.
  Privatkassen sollen künftig verpflichtet werden, alle Versicherungswilligen aufzunehmen. Um die Krankenhauskosten zu senken soll es mehr ambulante Operationen geben. Arzneimittel sollen einer strengeren Kosten-Nutzen-Rechnung unterworfen werden, und die zurzeit etwa 250 Krankenkassen sollen leichter fusionieren können.
  Das Gesetzgebungsverfahren sollte nach ursprünglichen Plänen zum Jahresbeginn 2007 abgeschlossen sein. Inzwischen hat sich die Berliner Koalition auf den 1. April 2007 verständigt. Grund für die Verschiebung sind die Proteste aus Verbände und aus der Politik.
  Anlass der Reform sind die seit Jahren steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Betrugen die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland im Jahr 1995 noch 186,5 Milliarden Euro, so waren es im Jahr 2007 nach Angaben des Statistischen Bundesamts bereits 234 Milliarden.

mehr Informationen: plenum-online, November 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/november2006/
texte/25_gesundheitsreform.htm)

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