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Kinderförderung wichtiger als Ehegattensplitting
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/1138
-Plenarprotokoll-

Kinderförderung Ja – aber wie?

Landtagsparteien präsentieren
verschiedene Finanzierungs-Modelle

Kiel (SHL/14.12.) Die Kindererziehung soll künftig finanziell besser gefördert werden – egal, ob die Kinder mit verheirateten Eltern oder in einer anderen Partnerschaftsform leben. Hierüber herrschte breite Einigkeit im Landtag. Wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, darüber gingen die Meinungen im Plenum allerdings auseinander. Anlass der Debatte war ein Antrag der Grünen, in dem gefordert wurde, das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung mit einem übertragbaren zweiten Grundfreibetrag zu ersetzen. Die dadurch zusätzlich eingenommenen Steuermittel sollten in die Kinderbetreuung fließen.

Für die Grünen-Politikerin Monika Heinold stellt das Ehegattensplitting zuvorderst eine weitere Steuerentlastung für Besserverdienende dar. "Bildung und Erziehung sind keine Privatsache", sagte sie und forderte, alle Kinder müssten deshalb eine Förderung und Unterstützung erhalten, die ihnen eine gute Zukunftsperspektive eröffne. SPD-Frau Anna Schlosser-Keichel stellte sich auf die Seite der Grünen und deutete zugleich Meinungsverschiedenheiten mit dem Koalitionspartner CDU an: "Initiativen können leider nur mit beiden Koalitionspartnern gestartet werden."

Zuvor hatte der Christdemokrat Frank Sauter kritisiert, dass auch durch mit der von den Grünen geforderten  "Einführung eines Grundfreibetragmodells weiterhin gutverdienende Eltern begünstigt" würden. So sei die eigentliche Schwäche des Antrages, dass "die große politische Fragestellung" nicht beantwortet werde, wie das Geld, das die Gesellschaft für Kinder und Familien zur Verfügung stellt, "auch tatsächlich dort ankommt".

Minister Wiegard lehnt Initiative im Bundestag ab

Der Liberale Heiner Garg brachte einen alternativen Vorschlag in die Debatte ein. Er sprach sich für die Einführung des so genannten Familiensplittings, das unabhängig vom rechtlichen Status der Eltern die Zahl der zu betreuenden Kinder steuerlich berücksichtige. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms kritisierte, der Vorschlag der Grünen sei "eine verkappte Reichensteuer". Harms plädierte dagegen für eine andere Lösung: "Weg mit dem Ehegattensplitting, her mit dem Kindergeld" – frei nach dem Motto "Kinderförderung ohne Umwege".

Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) sah in der Debatte "verschiedene Modelle, über die man diskutieren" könne. Allerdings wolle er nicht nur über "einzelne Bausteine der Familienförderung" sprechen – deshalb werde es "in diesem kleinen Einzelpunkt" keine Initiative der Landesregierung im Bundestag geben.

Der Antrag der Grünen wurde – unter Mitberatung des Sozialausschusses – an den Finanzausschuss überwiesen.

Ehegatten-Splitting in der breiten Diskussion

Das Ehegattensplitting existiert seit 1958 und ist zuletzt auf breite Skepsis gestoßen. Durch diese Form der Einkommensteuer-Berechnung bei Ehepaaren erhalten Verheiratete zurzeit einen höheren Freibetrag. Hiervon profitieren insbesondere Ehepaare mit einem Gutverdiener und einem Wenig- oder Gar-Nichts-Verdiener. Geringverdiener oder Paare, die in etwa das gleiche Einkommen haben, haben hingegen kaum Vorteile; nicht verheiratete Paare gehen ganz leer aus. Das Volumen des Splittings wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 43 Prozent dieser Summe kommen laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die Steuer-Ersparnis kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.

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Hintergrund:
  Die Grünen schließen sich der Forderung von neun Verbänden, unter anderem des Kinderschutzbundes und von Pro Familia, an, das Ehegattensplitting abzuschaffen und durch eine individuelle Besteuerung mit einem übertragbaren zweiten Grundfreibetrag zu ersetzen. Die dadurch zusätzlich eingenommenen Steuermittel sollen in die Kinderbetreuung fließen. Die Landesregierung soll nach Willen der Oppositionsfraktion eine entsprechende Bundesratsinitiative starten. Die gleiche Forderung hatten die Grünen im Landtag bereits im Februar erhoben.  

Stichwort: Ehegatten-, Familiensplitting
Das Splitting existiert seit 1958 und ist zuletzt auf breite Skepsis gestoßen. Durch diese Form der Einkommensteuer-Berechnung bei Ehepaaren erhalten Verheiratete zurzeit einen höheren Freibetrag. Hiervon profitieren insbesondere Ehepaare mit einem Gutverdiener und einem Wenig- oder Gar-Nichts-Verdiener. Geringverdiener oder Paare, die in etwa das gleiche Einkommen haben, haben hingegen kaum Vorteile; nicht verheiratete Paare gehen ganz leer aus. Das Volumen des Splittings wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 43 Prozent dieser Summe kommen laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die Steuer-Ersparnis kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.
  Die Grünen lehnen auch das von der CDU-Bundestagsfraktion ins Spiel gebrachte Familiensplitting ab. Hierbei wird das Haushaltsgesamteinkommen nicht, wie beim Ehegattensplitting, durch zwei geteilt und dann steuerlich veranlagt, sondern es werden alle Familienmitglieder, also auch die Kinder, berücksichtigt. Hiervon würden insbesondere Paare mit Kindern profitieren, bei denen beide Ehepartner arbeiten.

mehr Informationen: plenum-online, Februar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/05_familienfoerderung.htm)

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