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Kinderförderung Ja
– aber wie?
Landtagsparteien
präsentieren
verschiedene Finanzierungs-Modelle
Kiel (SHL/14.12.)
Die Kindererziehung soll künftig finanziell besser gefördert
werden – egal, ob die Kinder mit verheirateten Eltern oder in
einer anderen Partnerschaftsform leben. Hierüber herrschte breite
Einigkeit im Landtag. Wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann,
darüber gingen die Meinungen im Plenum allerdings auseinander.
Anlass der Debatte war ein Antrag der Grünen, in dem gefordert
wurde, das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung
mit einem übertragbaren zweiten Grundfreibetrag zu ersetzen. Die
dadurch zusätzlich eingenommenen Steuermittel sollten in die
Kinderbetreuung fließen.
Für die Grünen-Politikerin Monika Heinold stellt das
Ehegattensplitting zuvorderst eine weitere Steuerentlastung für
Besserverdienende dar. "Bildung und Erziehung sind keine
Privatsache", sagte sie und forderte, alle Kinder müssten
deshalb eine
Förderung und Unterstützung erhalten, die ihnen eine gute
Zukunftsperspektive eröffne. SPD-Frau Anna
Schlosser-Keichel stellte sich auf die Seite der Grünen und
deutete zugleich Meinungsverschiedenheiten mit dem
Koalitionspartner CDU an: "Initiativen können leider nur mit
beiden Koalitionspartnern gestartet werden."
Zuvor hatte der Christdemokrat Frank Sauter
kritisiert, dass auch durch mit der von den Grünen
geforderten "Einführung eines Grundfreibetragmodells
weiterhin gutverdienende Eltern begünstigt" würden. So sei
die eigentliche Schwäche des Antrages, dass "die große
politische Fragestellung" nicht beantwortet werde, wie das Geld,
das die Gesellschaft
für Kinder und Familien zur Verfügung stellt, "auch tatsächlich
dort ankommt".
Minister Wiegard lehnt Initiative im Bundestag ab
Der Liberale Heiner Garg
brachte einen alternativen Vorschlag in die Debatte ein. Er sprach
sich für die
Einführung des so genannten Familiensplittings, das unabhängig
vom rechtlichen Status der Eltern die Zahl der zu betreuenden
Kinder steuerlich berücksichtige. Der SSW-Abgeordnete Lars
Harms kritisierte, der Vorschlag der Grünen sei "eine
verkappte Reichensteuer". Harms plädierte dagegen für eine
andere Lösung: "Weg mit dem Ehegattensplitting, her mit dem
Kindergeld" – frei nach dem Motto "Kinderförderung
ohne Umwege".
Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) sah in der
Debatte "verschiedene Modelle, über die man
diskutieren" könne. Allerdings wolle er nicht nur über
"einzelne Bausteine der Familienförderung" sprechen –
deshalb werde es "in diesem kleinen Einzelpunkt" keine
Initiative der Landesregierung im Bundestag geben.
Der Antrag der Grünen wurde – unter Mitberatung
des Sozialausschusses – an den Finanzausschuss überwiesen.
Ehegatten-Splitting in der breiten Diskussion
Das Ehegattensplitting existiert seit 1958 und ist
zuletzt auf breite Skepsis gestoßen. Durch diese Form der
Einkommensteuer-Berechnung bei Ehepaaren erhalten Verheiratete
zurzeit einen höheren Freibetrag. Hiervon profitieren
insbesondere Ehepaare mit einem Gutverdiener und einem Wenig- oder
Gar-Nichts-Verdiener. Geringverdiener oder Paare, die in etwa das
gleiche Einkommen haben, haben hingegen kaum Vorteile; nicht
verheiratete Paare gehen ganz leer aus. Das Volumen des Splittings
wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. 43 Prozent
dieser Summe kommen laut Berechnungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die Steuer-Ersparnis
kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.
Hintergrund:
Die Grünen schließen sich der
Forderung von neun Verbänden, unter anderem des
Kinderschutzbundes und von Pro Familia, an, das
Ehegattensplitting abzuschaffen und durch eine
individuelle Besteuerung mit einem übertragbaren zweiten
Grundfreibetrag zu ersetzen. Die dadurch zusätzlich
eingenommenen Steuermittel sollen in die Kinderbetreuung
fließen. Die Landesregierung soll nach Willen der
Oppositionsfraktion eine entsprechende
Bundesratsinitiative starten. Die gleiche Forderung hatten
die Grünen im Landtag bereits im Februar erhoben.
Stichwort:
Ehegatten-, Familiensplitting
Das Splitting
existiert seit 1958 und ist zuletzt auf breite Skepsis
gestoßen. Durch diese Form der Einkommensteuer-Berechnung
bei Ehepaaren erhalten Verheiratete zurzeit einen höheren
Freibetrag. Hiervon profitieren insbesondere Ehepaare mit
einem Gutverdiener und einem Wenig- oder
Gar-Nichts-Verdiener. Geringverdiener oder Paare, die in
etwa das gleiche Einkommen haben, haben hingegen kaum
Vorteile; nicht verheiratete Paare gehen ganz leer aus.
Das Volumen des Splittings wird auf 22 Milliarden Euro
jährlich geschätzt. 43 Prozent dieser Summe kommen laut
Berechnungen des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung Ehen ohne Kinder zugute. Die
Steuer-Ersparnis kann im Einzelfall mehrere tausend Euro
betragen.
Die Grünen lehnen auch das von der
CDU-Bundestagsfraktion ins Spiel gebrachte
Familiensplitting ab. Hierbei wird das
Haushaltsgesamteinkommen nicht, wie beim
Ehegattensplitting, durch zwei geteilt und dann steuerlich
veranlagt, sondern es werden alle Familienmitglieder, also
auch die Kinder, berücksichtigt. Hiervon würden
insbesondere Paare mit Kindern profitieren, bei denen
beide Ehepartner arbeiten.
mehr Informationen: plenum-online,
Februar
2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/februar2006/
texte/05_familienfoerderung.htm)
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