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Auf dieser Seite: Kinderschutz 

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Top 24:
a. ) Vorfahrt für Kinder – Ausbau von Frühförderung und Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – Drs. 16/518
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
(Ausschussüberweisung am 26. Januar 2006)
b.) Gesundheit von Kindern schützen- Gesundheitsvorsorge ganzheitlich und verbindlich organisieren
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses
Drucksache:
 16/1087, 16/1089
-Plenarprotokoll-

Landtag zieht Pflichtuntersuchung für Kleinkinder in Erwägung

Kiel (SHL/14.12.) In Schleswig-Holstein wird es möglicherweise bereits im nächsten Jahr verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen für Kinder unter sechs Jahren geben. Auf Grundlage einer vom Sozialausschuss erarbeiteten Empfehlung will der Landtag zunächst einen landesweiten Diskussionsprozess anstoßen, in dem die betroffenen Behörden und Verbände alle rechtlichen und praktischen Fragen besprechen sollen, um zu einem landesweiten Netz von Vorsorgeangeboten zu kommen. Hierüber soll bis März 2007 ein Regierungsbericht vorliegen. 

Wenn dann von allen Beteiligten eine verpflichtende Untersuchung empfohlen wird, "dann sind wir mit im Boot", betonte die CDU-Abgeordnete Ursula Sassen im Einklang mit allen anderen Rednern. Denn: Es gelte, tragische Fälle wie bei dem Tod des kleinen Kevin aus Bremen im Lande zu verhindern.

Bereits im Januar wollen die Sozialpolitiker des Landtages über einen möglichen gemeinsamen Gesetzentwurf beraten, wie die SPD-Abgeordnete Jutta Schümann ankündigte. Monika Heinold (Grüne), deren Fraktion das Thema im Januar auf die Tagesordnung gesetzt hatte, mahnte Eile an: Das Parlament solle sich bei der Beratung "ein Enddatum setzen". Eine Einigung müsse auf Landesebene erfolgen, forderte Heiner Garg (FDP). Denn: Bis eine bundeseinheitliche Lösung vorliege, könne es vielleicht zu spät sein.

Lars Harms (SSW) wies darauf hin, dass "eine Politik im Sinne der Kinder manchmal nicht um Sanktionen herumkommt". Dies würden die über 1.700 Kinder und Jugendlichen untermauern, die in Schleswig-Holsteins Heimen leben. Es gebe im Lande bereits ein funktionierendes Netz, verwies Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) auf das landeweite Schutzengel-Programm. Dennoch sprach auch sie sich für eine zügige Regelung auf Landesebene aus.

Der im Sozialausschuss erarbeitete Antrag wurde einstimmig angenommen, während der Grünen-Ursprungsantrag von Schwarz-Rot gegen Grüne, FDP und SSW abgelehnt wurde.

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Hintergrund:
  Der Landtag beschäftigt sich mit dem Thema Schutz und Förderung kleiner Kinder. Den Anstoß zu der Debatte hatten im Januar die Grünen geliefert. Im Ergebnis seiner Beratungen will der Sozialausschuss als Reaktion auf die jüngsten Fälle von Verwahrlosung einen Diskussionsprozess anstoßen, in dem die betroffenen Behörden und Verbände alle rechtlichen und praktischen Fragen diskutieren, um zu einem landesweiten Netz von Vorsorgeangeboten zu kommen. Der Ausschuss betont die Pflicht der Eltern in diesem Bereich und fordert eine "frühzeitige Unerstützung im Sinne einer aufsuchenden Gesundheitsberatung".
  Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Plenum mit den Stimmen von CDU und SPD, einen weiter gehenden Antrag der Grünen zur verpflichtenden Gesundheitsfürsorge für Kleinkinder abzulehnen. Die Oppositionsfraktion will Eltern gesetzlich vorschreiben, ihre Kinder zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat untersuchen zu lassen. Die Grünen bemängeln, dass bei dem geltenden System der freiwilligen Vorsorge rund ein Viertel der Kleinkinder nicht untersucht werde.
  Nach dem Vorschlag der Grünen zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes sollen die Gesundheitsämter die Eltern aller Zweijährigen anschreiben und zu einer Untersuchung einladen. Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen aber, die sich nach zweimaliger Aufforderung nicht melden, soll das Jugendamt eingeschaltet werden.
  Ende November hat der Bundesrat einen ähnlich gelagerten Vorschlag Bayerns, Bremens, Hessens und des Saarlandes zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
  Unterdessen hat die CSU-geführte bayerische Staatsregierung auf Landesebene eine ähnliche Initiative auf den Weg gebracht wie die schleswig-holsteinischen Grünen. Demnach sollen im Freistaat Vorsorgeuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr Pflicht sein. Ein Kontrollsystem aus Ärzten, Sozialdiensten, Ämtern und Polizei soll für die Einhaltung sorgen. Die bayerischen Grünen haben gegen diesen Vorschlag Stellung bezogen.
  Auch der CDU-Bundesparteitag Ende November hat sich für verpflichtende Untersuchungen ausgesprochen. Damit stellte sich die Versammlung gegen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in grundgesetzlich garantierte Elternrechte sieht.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2006
(www.sh-landtag.de/plenumonline/januar2006/
texte/04_23_gesundheitsdienst_vorsorgeuntersuchung.htm)

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