|
Mel1
Amtsanwaltsdienst
(2. Lesung) – Drucksachen 16/1049,
16/1121
Angehende Amtsanwälte des Landes Schleswig-Holstein
werden auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen ausgebildet und geprüft.
Geschlossen hat das Plenum einen entsprechenden Gesetzentwurf des
Justizministeriums unverändert angenommen. Die Abgeordneten folgten
damit einer Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses. Somit soll
diese seit 1958 gängige Praxis künftig in einem Staatsvertrag neu
geregelt werden.
Die Landesregierung begründet
das Reformvorhaben mit den derzeit gültigen Verwaltungsvereinbarungen,
die ein "unübersichtliches und fragwürdiges Nebeneinander von
Zuständigkeiten" geschaffen hätten. Gleichzeitig sieht der
Staatsvertrag eine Verlängerung der Ausbildung von vier auf sechs
Monate vor. Schleswig-Holstein plant laut Justizministerium in den
nächsten neun Jahren die Ausbildung von insgesamt neun Amtsanwälten.
Bei dem von der Landesregierung
vorgelegten Staatsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung unter
zwölf Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Baden Württemberg, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anwalt und Schleswig-Holstein.
zurück zum Seitenanfang
Mel2
Registerportal
(2. Lesung) – Drucksachen 16/1066,
16/1122
Schleswig-Holstein macht den Weg frei für eine
gemeinsames elektronisches Handelsregister aller Bundesländer. Dieses
in einem Staatsvertrag anvisierte "Registerportal" soll unter
anderem alle 16 Handelsregister, Bekanntmachungen durch die
Registergerichte und das Deutsche Unternehmensregister untereinander
zugänglich machen. Nach Beratung im Innen- und Rechtsausschuss hat das
Plenum den Staatsvertrag einstimmig angenommen.
Künftig fallen dem Land Nordrhein-Westfalen die
hoheitlichen Rechte für die Betreibung des "Registerportals"
zu. Dadurch entstehen dem Land Schleswig-Holstein im kommenden Jahr
Kosten in Höhe von 10.762 Euro.
zurück zum Seitenanfang
Mel3
ÖPNV-Kompensationsmittel
(2. Lesung) –
Drucksachen 16/1067,
16/1102,
16/1127
Bei der Neuregelung der Finanzhilfen
für die Kommunen in den Bereichen Straßenbau und Öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV) folgt der Landtag einstimmig einem
entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Abgeordneten
schlossen sich damit einem Votum des Wirtschaftsausschusses an. Damit
löst dieses
Landesgesetz die bundesgesetzliche Regelung ab, die seit den
60er Jahren in Kraft war. Hintergrund: Im Rahmen der Föderalismusreform
ist dieser Bereich in Länderhoheit übergegangen.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums hat der Bund bisher
rund 1,3 Milliarden Euro jährlich für diese Bereiche ausgeschüttet,
davon 43 Millionen nach Schleswig-Holstein. Das neue Landesgesetz, das
bis 2019 gültig bleiben soll, nennt keine Zahlen über die zukünftige
Förderung in Schleswig-Holstein. Das Ministerium betont aber, das
Gesetz erlaube die Förderung "in voller Höhe" und schaffe so
"Planungssicherheit" für die Kommunen und die betroffenen
Unternehmen.
Das Plenum hatte das Gesetz im November in Erster Lesung
beraten, ebenso wie einen Änderungsantrag der Grünen. Darin forderte
die Oppositionsfraktion die Aufnahme von Fahrradwegen in den
Förderungskatalog. Außerdem sollte das Geld nach Willen der
Oppositionsfraktion je zur Hälfte für den Straßen- und Wegebau
einerseits und den ÖPNV andererseits aufgewendet werden. Während der
Ausschussberatungen haben die Grünen ihren Antrag aber zurückgezogen.
mehr Infos: plenum-online,
November
2006
zurück zum Seitenanfang
Mel4
Geduldete Familien (Bleiberecht)
– Drucksachen 16/758,
16/1109
Die Landesregierung wird in der
Januar-Tagung über die Folgen des Bleiberechtskompromisses für die in
Schleswig-Holstein geduldeten Menschen aus dem Ausland berichten. Das Plenum
folgte einem entsprechenden
Antrag der Grünen. Die Innenminister der Länder hatten sich Mitte
November nach jahrelanger Diskussion auf eine Regelung geeinigt, die
bislang als "geduldet" in Deutschland leben. Hierbei handelt
es sich in der Regel um abgelehnte Asylbewerber, die aus humanitären
Gründen nicht in ihre Heimat abgeschoben wurden und bislang auf Basis
so genannter "Kettenduldungen" in Deutschland leben. Diese
Duldungen mussten bislang alle sechs Monate erneuert werden.
Nach dem Willen der Innenministerkonferenz sollen Familien
mit kleinen Kindern nun dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, wenn
sie seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben. Das gleiche soll
für Alleinstehende gelten, die mindestens acht Jahre im Land sind.
Voraussetzung: Sie verfügen über einen Arbeitsplatz, eine feste
Wohnung sowie über gute Deutschkenntnisse. Medienberichten zufolge
trifft dies auf etwa 20.000 der rund 200.000 "Geduldeten" zu.
Ausländer, die ebenfalls schon lange in Deutschland leben und noch
keinen Arbeitsplatz haben, sollen bis zum 30. September 2007 Zeit
bekommen, sich einen Job zu suchen. In diesem Fall würden sie eine
zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgarantie erhalten. Diese
Garantie kann mehrmals verlängert werden. Erst wenn die Betroffenen
über mehrere Jahre hinweg einen Arbeitsplatz nachweisen können, winkt
ihnen der permanente Aufenthaltsstatus. Alle Ausländer, die nicht unter
diese Regelungen fallen, sollen zügig ausgewiesen werden.
Nach Angaben des Flüchtlinsbeauftragten des Landtags leben
in Schleswig-Holstein rund 3.000 Menschen, die den rechtlichen Status
der Duldung haben.
mehr Infos: plenum-online,
Januar
2006
zurück zum Seitenanfang
Mel 5
E-Government
– Drucksache 16/1141
Die Landesregierung wird in der März-Tagung einen
Bericht zum so genannten Electronic Government vorlegen. Dies
sieht ein vom Plenum unterstützter Berichtsantrag von CDU und SPD
vor. Das Papier soll unter anderem eine Einschätzung der
Landesregierung über die Verwendungsmöglichkeiten des Electronic
Government aufzeigen, wie beispielsweise bei der Umsetzung der
Verwaltungsstrukturreform.
Electronic Government – auch E-Government
genannt – bezeichnet die Nutzung von E-Mail und Internet für
den Kontakt zwischen Bürgern und der Verwaltung. Mit Hilfe dieser
Technik sollen Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden.
Dadurch ist es beispielsweise möglich, offizielle Schriftstücke
über das Internet zu beziehen. Ziel ist der Abbau von
Papierbergen. Vom Electronic Government ausgenommen sind
Baugenehmigungen, Schul- und Prüfungszeugnisse,
Ernennungsurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden.
mehr Infos: plenum-online,
November
2003
zurück zum Seitenanfang
Mel6
Datenschutz-Bericht
– Drucksachen 16/550,
16/1124
Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des Unabhängigen
Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zur
Kenntnis genommen. Die Parlamentarier folgten damit der
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses.
Der
Tätigkeitsbericht hatte vor allem systematische Verstöße beim
Datenschutz gegenüber Hartz-IV- Empfängern angeprangert. Bemängelt
wurde insbesondere der unzureichende Schutz von persönlichen Daten der
Arbeitslosengeld II-Empfänger, die Fragen nach Schulden-, Ehe- und
Suchtproblemen beantworten müssen. Kritisiert wird zudem die geplante
Polizeireform der Landesregierung: So verstoße die automatische
Erfassung von Kfz-Kennzeichen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
und die gesetzliche Fortschreibung der Rasterfahndung betreffe vor allem
die Daten unbescholtener Bürger. Moniert werden im Tätigkeitsbericht
außerdem die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung der
Schleierfahndung sowie eine präventive Überwachung der
Telekommunikation.
mehr Infos: plenum-online,
Mai
2006
|