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Top 02: 
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasser-
gesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1455
(Ausschussüberweisung am 13. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses  – Drs. 16/1738
  
Aufruf gemeinsam mit Top 41
Top 41: 
Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2005 –  Drs. 15/3956
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Drs. 16/1729

Lob und Kritik für neues Wasserrecht

Bürokratieabbau durch Neustrukturierung der Ebenen

Kiel (SHL/12.12.) CDU, SPD und SSW haben in zweiter Lesung ein neues Landeswassergesetz durch den Landtag geschleust. Die wichtigsten Neuerungen: Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare Flüsse und Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Als Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen zudem digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen von einer möglichen Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Auch für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster erstellt werden. Neben dem Wassergesetz wurde auch das Verbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Die FDP enthielt sich, die Grünen stimmten gegen den vom Umwelt- und Agrarausschuss ergänzten Entwurf der Landesregierung.

In der Debatte ging es auch um einen Bericht des Umweltministeriums über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Der Berichtsantrag stammt noch aus der letzten Wahlperiode und wurde damals von SPD und Grünen gefertigt. Dem nun vorliegenden Bericht zufolge erreichen 98 Prozent der Fließgewässer, 95 Prozent der Seen und Küstengewässer sowie 50 Prozent des Grundwassers die europaweiten Vorgaben nicht. Gründe hierfür sind die hohe Algenblüte oder die Einträge aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. 65 Prozent der Gewässer im Lande gelten dem Bericht zufolge als erheblich verändert und weitere 15 Prozent als künstlich vom Menschen geschaffen. Für solche Gewässer sieht die EU geringere Ziele vor. Eine solche Sonder-Einstufung setzt eine intensive Prüfung voraus. Als Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität nennt das Umweltministerium beispielsweise die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für Fische, die Beschattung der Seen, Bäche und Flüsse durch Uferbepflanzung und den Rückzug der Landwirtschaft aus gewässernahen Flächen, etwa in Tal-Auen.

Grüne: „Natur und Umwelt sind die Verlierer."

Detlef Matthiessen (Grüne) kritisierte sowohl die Gesetzesänderung als auch den Bericht. Sein Fazit: „Natur und Umwelt sind die Verlierer." Der Umweltminister schwäche den Wasserschutz anstatt ihn zu stärken. Zudem sei das Gesetz nicht konform mit EU-Bestimmungen, so Matthiessen.

Über das Vorgehen der Großen Koalition im Umwelt- und Agrarausschuss erzürnte sich Günther Hildebrand (FDP)  : „Wir erhielten in der Sitzung am 28. November die umfangreichen Änderungsvorschläge von CDU und SPD als Tischvorlage zur sofortigen Abstimmung. Das ist eine Missachtung der Opposition und kein demokratischer Stil", begründete er die Enthaltung seiner Partei.

Der Ausschuss hat unter anderem einen Passus hinzugefügt, demnach das Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt ist. Zudem wurde das Wattenmeer in die Regelungen des Küstenschutzes einbezogen, und es wurden eine Reihe Änderungen am Landesjagdgesetz neu eingefügt.

Befürworter heben Bürokratieabbau hervor

Als Beitrag zum Bürokratieabbau lobten dagegen Axel Bernstein und Umweltminister Christian von Boetticher (beide CDU) das neue Wassergesetz. Die EU-Forderung zum Hochwasserschutz werde umgesetzt, der Küstenschutz sichergestellt. Auch bei der in Sachen EU-Wasserrahmenrichtlinie sei Schleswig-Holstein gut aufgestellt. „Die Richtlinie ist auf dem besten Weg zu einer schleswig-holsteinischen Erfolgsgeschichte zu werden", meinte Bernstein. Lars Harms (SSW) konstatierte, das neue Wasserrecht bringe Effizienzgewinne durch Behördenzusammenlegung und Kommunalisierung.

Olaf Schulze (SPD) forderte angesichts der schlechten Qualitätsstandards der schleswig-holsteinischen Gewässer, noch konsequenter an Verbesserungen zu arbeiten. „Der straffe Zeitplan bis 2015 wird uns noch enorme Anstrengungen kosten."

Der Bericht wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.


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