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Auf dieser
Seite: Wasserrecht
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Top 02:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasser-
gesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1455
(Ausschussüberweisung am 13. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses |
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Aufruf
gemeinsam mit Top 41 |
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Top 41:
Stand der Umsetzung der
EG-Wasserrahmenrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26.
Januar 2005 – Drs. 15/3956
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume |
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Lob und Kritik für
neues Wasserrecht
Bürokratieabbau durch Neustrukturierung der
Ebenen

Kiel (SHL/12.12.) CDU,
SPD und SSW haben in zweiter Lesung ein neues Landeswassergesetz
durch den Landtag geschleust. Die wichtigsten Neuerungen: Die
Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare
Flüsse und Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die
Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte
übergehen. Als Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen
zudem digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen von einer
möglichen Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Auch
für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster
erstellt werden. Neben dem Wassergesetz wurde auch das Verbandsgesetz
überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die
Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im
Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die
Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Die FDP enthielt sich, die
Grünen stimmten gegen den vom Umwelt- und Agrarausschuss ergänzten
Entwurf der Landesregierung.
In der Debatte ging es
auch um einen Bericht des Umweltministeriums über die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Der Berichtsantrag
stammt noch aus der letzten Wahlperiode und wurde damals von SPD und
Grünen gefertigt. Dem nun vorliegenden Bericht zufolge erreichen 98
Prozent der Fließgewässer, 95 Prozent der Seen und
Küstengewässer sowie 50 Prozent des Grundwassers die europaweiten
Vorgaben nicht. Gründe hierfür sind die hohe Algenblüte oder die
Einträge aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie
sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in
einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu
versetzen. 65 Prozent der Gewässer im
Lande gelten dem Bericht zufolge als erheblich verändert
und weitere 15 Prozent als künstlich vom Menschen
geschaffen. Für solche Gewässer sieht die EU geringere
Ziele vor. Eine solche Sonder-Einstufung setzt eine intensive Prüfung voraus.
Als Maßnahmen zur Verbesserung der
Wasserqualität nennt das Umweltministerium beispielsweise
die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern
für Fische, die Beschattung der Seen, Bäche und Flüsse
durch Uferbepflanzung und den Rückzug der Landwirtschaft
aus gewässernahen Flächen, etwa in Tal-Auen.
Grüne: „Natur und Umwelt sind die
Verlierer."
Detlef Matthiessen (Grüne) kritisierte sowohl die
Gesetzesänderung als auch den Bericht. Sein Fazit: „Natur und
Umwelt sind die Verlierer." Der Umweltminister schwäche den
Wasserschutz anstatt ihn zu stärken. Zudem sei das Gesetz nicht
konform mit EU-Bestimmungen, so Matthiessen.
Über das Vorgehen der Großen Koalition im Umwelt-
und Agrarausschuss erzürnte sich Günther Hildebrand (FDP) :
„Wir erhielten in der Sitzung am 28. November die umfangreichen
Änderungsvorschläge von CDU und SPD als Tischvorlage zur
sofortigen Abstimmung. Das ist eine Missachtung der Opposition und
kein demokratischer Stil", begründete er die Enthaltung seiner
Partei.
Der
Ausschuss hat unter anderem einen Passus hinzugefügt, demnach das
Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt ist. Zudem
wurde das Wattenmeer in die Regelungen des Küstenschutzes
einbezogen, und es wurden eine Reihe Änderungen am
Landesjagdgesetz neu eingefügt.
Befürworter heben Bürokratieabbau hervor
Als Beitrag zum Bürokratieabbau lobten dagegen Axel
Bernstein und Umweltminister Christian von Boetticher (beide CDU)
das neue Wassergesetz. Die EU-Forderung zum Hochwasserschutz werde
umgesetzt, der Küstenschutz sichergestellt. Auch bei der in Sachen
EU-Wasserrahmenrichtlinie sei Schleswig-Holstein gut aufgestellt.
„Die Richtlinie ist auf dem besten Weg zu einer
schleswig-holsteinischen Erfolgsgeschichte zu werden", meinte
Bernstein. Lars Harms (SSW) konstatierte, das neue Wasserrecht
bringe Effizienzgewinne durch Behördenzusammenlegung und
Kommunalisierung.
Olaf Schulze (SPD) forderte angesichts der
schlechten Qualitätsstandards der schleswig-holsteinischen
Gewässer, noch konsequenter an Verbesserungen zu arbeiten. „Der
straffe Zeitplan bis 2015 wird uns noch enorme Anstrengungen
kosten."
Der Bericht wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Mit den Stimmen von CDU und SPD, bei
Enthaltung der FDP und gegen die Grünen empfiehlt der
Umwelt- und Agrarausschuss dem Plenum, den Gesetzentwurf
der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts im
Lande anzunehmen. Der Ausschuss hat einige Änderungen und
Ergänzungen vorgenommen. Zudem behandelt das Plenum einen
Bericht des Umweltministeriums über die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Der
Berichtsantrag stammt aus der letzten Wahlperiode und
wurde von SPD und Grünen angefordert.
Das Wassergesetz,
mit dem ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet
werden soll, beinhaltet folgende Neuerungen:
- Zuständigkeiten: Die
Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also
schiffbare Flüsse und Kanäle, soll von den
Staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und
Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte
übergehen. Die kommunale Ebene, die bereits jetzt
für alle übrigen Gewässer der so genannten zweiten
Ordnung zuständig ist, wäre dann für alle
Binnengewässer verantwortlich. Das Land soll für den
Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark
Wattenmeer zuständig bleiben. Hierzu soll ein neuer
Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern gegründet
werden. Und: Die Zuständigkeit für Pflanzenschutz
und Pflanzengesundheit soll von den staatlichen
Umweltämtern an die Landwirtschaftskammer übergehen.
- Hochwasserschutz: Als
Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen
digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen
von einer möglichen Überschwemmung betroffene
Flächen vermerkt sind. Sie sollen Grundlage der
behördlichen Schutzplanung sein und eine frühzeitige
Katastrophenwarnung ermöglichen. Dies beinhaltet auch
Nutzungseinschränkungen für Bürger und Wirtschaft,
etwa bei Bauvorhaben oder bei der Platzierung von
Öltanks. Hiermit reagiert das Land auf
bundesrechtliche Vorgaben nach den schweren
Hochwassern an der Elbe und anderen Flüssen in den
letzen Jahren.
- Küstenschutz: Auch
für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein
Kataster erstellt werden, das der
Katastrophenschutzbehörde die Einschätzung der
Hochwasser- oder Sturmflutlage und die Warnung der
Bevölkerung erleichtert.
- Abwasserbeseitigung:
Künftig soll es weniger Erlaubnisverfahren für das
Absickern von Regenwasser geben. So sollen Eigentümer
von Grundstücken mit weniger als 1.000 Quadratmeter
keine Genehmigung mehr beantragen müssen.
- Wasserverbände:
Neben dem Landeswassergesetz wurde auch das
Landeswasserverbandsgesetz überarbeitet. Die
Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die
Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen
Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu
stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu
erleichtern. Gerade bei der Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie leisten die
Wasser- und Bodenverbände einen wichtigen Beitrag,
betont das Umweltministerium in der Begründung.
Der
Ausschuss hat einen Passus hinzugefügt, demnach das
Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt ist. Zudem
wurde das Wattenmeer in die Regelungen des Küstenschutzes
einbezogen, und es wurden eine Reihe Änderungen am
Landesjagdgesetz neu eingefügt.
Zugleich
berät das Plenum über die EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL).
Die im Jahr 2000 aufgelegte WRRL gibt europaweite
Richtlinien für den Schutz der Oberflächengewässer, der
Küstengewässer und des Grundwassers vor. Die Richtlinie
sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in
einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu
versetzen und ihnen ausreichend Entfaltungsraum zu bieten.
Schleswig-Holstein ist dabei an drei Flussgebietseinheiten
beteiligt: Eider, Schlei/Trave und Elbe.
Das Land hat dem Bericht zufolge
Nachholbedarf: 98 Prozent der Fließgewässer, 95 Prozent
der Seen und Küstengewässer sowie 50 Prozent des
Grundwassers erreichen die Vorgaben nicht. Gründe
hierfür sind die hohe Algenblüte oder der Eintrag von
Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft.
Die EU strebt jedoch einen vom Menschen
nahezu unbeeinflussten Zustand an, der „in
Schleswig-Holstein wie in anderen mitteleuropäischen
Ländern aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungen nur noch
selten anzutreffen ist", wie es im Bericht heißt.
Das Land zwischen den Meeren hat „eine
landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft, deren
Gewässer erhebliche Veränderungen gegenüber dem
Naturzustand aufweisen". 65 Prozent der Gewässer im
Lande gelten dem Papier zufolge als erheblich verändert
und weitere 15 Prozent als künstlich vom Menschen
geschaffen. Für solche Gewässer sieht die EU geringere
Ziele vor. Eine solche Sonder-Einstufung setzt jedoch eine
aufwendige, intensive Prüfung voraus.
Als Maßnahmen zur Verbesserung der
Wasserqualität nennt das Umweltministerium beispielsweise
die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern
für Fische, die Beschattung der Seen, Bäche und Flüsse
durch Uferbepflanzung und den Rückzug der Landwirtschaft
aus gewässernahen Flächen, etwa in Tal-Auen. Zudem
sollen die Bauern über umweltbewussten Nährstoffgebrauch
informiert werden, und die gewässerschonende
Landwirtschaft soll finanziell gefördert werden.
In den letzten Jahren hat das Land dem
Bericht zufolge rund 23,1 Millionen Euro in den
Gewässerschutz investiert. Hiermit wurden unter anderem
684 Hektar Entwicklungsraum für die Gewässer
bereitgestellt.
Die WRRL sieht die Beteiligung der
Öffentlichkeit vor. In Schleswig-Holstein will das
Umweltministerium ab dem 22. Dezember dieses Jahres die
wichtigsten Wasserbewirtschaftungs-Probleme vorstellen.
Die Bürger haben dann sechs Monate Zeit um Stellung zu
nehmen.
In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer
mit einer Gesamtlänge von rund 20.000 Kilometern sowie
etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.
mehr Informationen: plenum-online,
Januar 2005
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