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Auf dieser Seite: Wasserrecht

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Top 02:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasser-
gesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1455
(Ausschussüberweisung am 13. Juli 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses
Drucksache: 16/1738
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit Top 41
Top 41:
Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Landtagsbeschluss vom 26. Januar 2005 –  Drs. 15/3956
Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Drucksache: 16/1729

Lob und Kritik für neues Wasserrecht

Bürokratieabbau durch Neustrukturierung der Ebenen

Kiel (SHL/12.12.) CDU, SPD und SSW haben in zweiter Lesung ein neues Landeswassergesetz durch den Landtag geschleust. Die wichtigsten Neuerungen: Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare Flüsse und Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Als Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen zudem digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen von einer möglichen Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Auch für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster erstellt werden. Neben dem Wassergesetz wurde auch das Verbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Die FDP enthielt sich, die Grünen stimmten gegen den vom Umwelt- und Agrarausschuss ergänzten Entwurf der Landesregierung.

In der Debatte ging es auch um einen Bericht des Umweltministeriums über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Der Berichtsantrag stammt noch aus der letzten Wahlperiode und wurde damals von SPD und Grünen gefertigt. Dem nun vorliegenden Bericht zufolge erreichen 98 Prozent der Fließgewässer, 95 Prozent der Seen und Küstengewässer sowie 50 Prozent des Grundwassers die europaweiten Vorgaben nicht. Gründe hierfür sind die hohe Algenblüte oder die Einträge aus der Landwirtschaft. Die Richtlinie sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. 65 Prozent der Gewässer im Lande gelten dem Bericht zufolge als erheblich verändert und weitere 15 Prozent als künstlich vom Menschen geschaffen. Für solche Gewässer sieht die EU geringere Ziele vor. Eine solche Sonder-Einstufung setzt eine intensive Prüfung voraus. Als Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität nennt das Umweltministerium beispielsweise die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für Fische, die Beschattung der Seen, Bäche und Flüsse durch Uferbepflanzung und den Rückzug der Landwirtschaft aus gewässernahen Flächen, etwa in Tal-Auen.

Grüne: „Natur und Umwelt sind die Verlierer."

Detlef Matthiessen (Grüne) kritisierte sowohl die Gesetzesänderung als auch den Bericht. Sein Fazit: „Natur und Umwelt sind die Verlierer." Der Umweltminister schwäche den Wasserschutz anstatt ihn zu stärken. Zudem sei das Gesetz nicht konform mit EU-Bestimmungen, so Matthiessen.

Über das Vorgehen der Großen Koalition im Umwelt- und Agrarausschuss erzürnte sich Günther Hildebrand (FDP)  : „Wir erhielten in der Sitzung am 28. November die umfangreichen Änderungsvorschläge von CDU und SPD als Tischvorlage zur sofortigen Abstimmung. Das ist eine Missachtung der Opposition und kein demokratischer Stil", begründete er die Enthaltung seiner Partei.

Der Ausschuss hat unter anderem einen Passus hinzugefügt, demnach das Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt ist. Zudem wurde das Wattenmeer in die Regelungen des Küstenschutzes einbezogen, und es wurden eine Reihe Änderungen am Landesjagdgesetz neu eingefügt.

Befürworter heben Bürokratieabbau hervor

Als Beitrag zum Bürokratieabbau lobten dagegen Axel Bernstein und Umweltminister Christian von Boetticher (beide CDU) das neue Wassergesetz. Die EU-Forderung zum Hochwasserschutz werde umgesetzt, der Küstenschutz sichergestellt. Auch bei der in Sachen EU-Wasserrahmenrichtlinie sei Schleswig-Holstein gut aufgestellt. „Die Richtlinie ist auf dem besten Weg zu einer schleswig-holsteinischen Erfolgsgeschichte zu werden", meinte Bernstein. Lars Harms (SSW) konstatierte, das neue Wasserrecht bringe Effizienzgewinne durch Behördenzusammenlegung und Kommunalisierung.

Olaf Schulze (SPD) forderte angesichts der schlechten Qualitätsstandards der schleswig-holsteinischen Gewässer, noch konsequenter an Verbesserungen zu arbeiten. „Der straffe Zeitplan bis 2015 wird uns noch enorme Anstrengungen kosten."

Der Bericht wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
   Mit den Stimmen von CDU und SPD, bei Enthaltung der FDP und gegen die Grünen empfiehlt der Umwelt- und Agrarausschuss dem Plenum, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts im Lande anzunehmen. Der Ausschuss hat einige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Zudem behandelt das Plenum einen Bericht des Umweltministeriums über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Der Berichtsantrag stammt aus der letzten Wahlperiode und wurde von SPD und Grünen angefordert.
  Das Wassergesetz, mit dem ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden soll, beinhaltet folgende Neuerungen:
  • Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare Flüsse und Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Die kommunale Ebene, die bereits jetzt für alle übrigen Gewässer der so genannten zweiten Ordnung zuständig ist, wäre dann für alle Binnengewässer verantwortlich. Das Land soll für den Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark Wattenmeer zuständig bleiben. Hierzu soll ein neuer Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern gegründet werden. Und: Die Zuständigkeit für Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit soll von den staatlichen Umweltämtern an die Landwirtschaftskammer übergehen.
  • Hochwasserschutz: Als Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen von einer möglichen Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Sie sollen Grundlage der behördlichen Schutzplanung sein und eine frühzeitige Katastrophenwarnung ermöglichen. Dies beinhaltet auch Nutzungseinschränkungen für Bürger und Wirtschaft, etwa bei Bauvorhaben oder bei der Platzierung von Öltanks. Hiermit reagiert das Land auf bundesrechtliche Vorgaben nach den schweren Hochwassern an der Elbe und anderen Flüssen in den letzen Jahren.
  • Küstenschutz: Auch für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster erstellt werden, das der Katastrophenschutzbehörde die Einschätzung der Hochwasser- oder Sturmflutlage und die Warnung der Bevölkerung erleichtert.
  • Abwasserbeseitigung: Künftig soll es weniger Erlaubnisverfahren für das Absickern von Regenwasser geben. So sollen Eigentümer von Grundstücken mit weniger als 1.000 Quadratmeter keine Genehmigung mehr beantragen müssen.
  • Wasserverbände: Neben dem Landeswassergesetz wurde auch das Landeswasserverbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Gerade bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie leisten die Wasser- und Bodenverbände einen wichtigen Beitrag, betont das Umweltministerium in der Begründung.

Der Ausschuss hat einen Passus hinzugefügt, demnach das Sporttauchen auch in landeseigenen Seen erlaubt ist. Zudem wurde das Wattenmeer in die Regelungen des Küstenschutzes einbezogen, und es wurden eine Reihe Änderungen am Landesjagdgesetz neu eingefügt.

Zugleich berät das Plenum über die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
  Die im Jahr 2000 aufgelegte WRRL gibt europaweite Richtlinien für den Schutz der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers vor. Die Richtlinie sieht vor, möglichst alle Gewässer in Europa bis 2015 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen und ihnen ausreichend Entfaltungsraum zu bieten. Schleswig-Holstein ist dabei an drei Flussgebietseinheiten beteiligt: Eider, Schlei/Trave und Elbe.
   Das Land hat dem Bericht zufolge Nachholbedarf: 98 Prozent der Fließgewässer, 95 Prozent der Seen und Küstengewässer sowie 50 Prozent des Grundwassers erreichen die Vorgaben nicht. Gründe hierfür sind die hohe Algenblüte oder der Eintrag von Stickstoff und Phosphor aus der Landwirtschaft.
   Die EU strebt jedoch einen vom Menschen nahezu unbeeinflussten Zustand an, der „in Schleswig-Holstein wie in anderen mitteleuropäischen Ländern aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungen nur noch selten anzutreffen ist", wie es im Bericht heißt. Das Land zwischen den Meeren hat „eine landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft, deren Gewässer erhebliche Veränderungen gegenüber dem Naturzustand aufweisen". 65 Prozent der Gewässer im Lande gelten dem Papier zufolge als erheblich verändert und weitere 15 Prozent als künstlich vom Menschen geschaffen. Für solche Gewässer sieht die EU geringere Ziele vor. Eine solche Sonder-Einstufung setzt jedoch eine aufwendige, intensive Prüfung voraus.
   Als Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität nennt das Umweltministerium beispielsweise die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für Fische, die Beschattung der Seen, Bäche und Flüsse durch Uferbepflanzung und den Rückzug der Landwirtschaft aus gewässernahen Flächen, etwa in Tal-Auen. Zudem sollen die Bauern über umweltbewussten Nährstoffgebrauch informiert werden, und die gewässerschonende Landwirtschaft soll finanziell gefördert werden.
   In den letzten Jahren hat das Land dem Bericht zufolge rund 23,1 Millionen Euro in den Gewässerschutz investiert. Hiermit wurden unter anderem 684 Hektar Entwicklungsraum für die Gewässer bereitgestellt.
   Die WRRL sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. In Schleswig-Holstein will das Umweltministerium ab dem 22. Dezember dieses Jahres die wichtigsten Wasserbewirtschaftungs-Probleme vorstellen. Die Bürger haben dann sechs Monate Zeit um Stellung zu nehmen.
   In Schleswig-Holstein gibt es Fließgewässer mit einer Gesamtlänge von rund 20.000 Kilometern sowie etwa 300 Seen, die 1,7 Prozent der Landesfläche bedecken.

mehr Informationen: plenum-online, Januar 2005

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