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Top 6:
Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe in Schleswig-Holstein – (Jugendstrafvollzugsgesetz / JStVollzG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1454
(Ausschussüberweisung am 12. Juli 2007) 
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 16/1745
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1771
Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1773

Jugendstrafvollzug wird reformiert

Schwarz-Rot betont Resozialisierungsgedanken / Opposition scheitert mit Anträgen zur Stärkung
des offenen Vollzugs

Kiel (SHL/13.13.). Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Landtag das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zum Jugendstrafvollzug in Zweiter Lesung verabschiedet. Dreh- und Angelpunkt der Reform ist es, den Erziehungsgedanken zu stärken und jugendliche Straftäter zu resozialisieren. Vor diesem Hintergrund räumt der Gesetzgeber der beruflichen und schulischen Ausbildung künftig Vorrang vor der Arbeit ein. Überdies wird die sozialtherapeutische Betreuung gestärkt. Während CDU und SPD das Gesetz als gelungenes Maßnahmenpaket lobten, gingen der Opposition die Bestimmungen zur Wiedereingliederung jugendlicher Straftäter nicht weit genug. Liberale und Grüne hatten in Änderungsanträgen den offenen Straffvollzug zur Regel machen wollen. Dies lehnten die Regierungsfraktionen ab.

„Angesichts der Qualität beziehungsweise Quantität an rechtswidrigem Verhalten, die ein junger Mensch an den Tag legen muss, um überhaupt in den Strafvollzug zu kommen, ist es nicht sachgerecht, vorrangig vom offenen Vollzug auszugehen", sagte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul in einer emotional geführten Debatte. Anna Schlosser-Keichel (SPD) warnte in diesem Zusammenhang vor „Wolken-Kuckucksheimen" und erinnerte daran, dass „geschlossener und offener Vollzug im Gesetz gleichrangig genannt werden".

Um die jetzt verabschiedeten Vorgaben zu erfüllen, plant das Justizministerium zusätzliche Investitionen. So sollen 30 neue sozialtherapeutische Plätze entstehen. Hierfür sind Medienberichten zufolge Kosten von drei Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15 zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Sport-Vorgaben zu erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5 Millionen Euro) und in Schleswig (1,4 Millionen) in Planung.

„Die Praxis ist besser als das Gesetz"

Die Große Koalition verharrt wieder einmal im politischen „Klein-Klein", monierte dagegen Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Für eine „erfolgreiche Resozialisierung" brauche das Land „eine verstärkte Eingliederungsplanung für die jungen Gefangenen" und „eine verstärkte Verzahnung stationärer und ambulanter Maßnahmen". „Die Praxis im Jugendstrafvollzug ist besser als das Gesetz", fügte Oppositionspartner Karl-Martin Hentschel von den Grünen hinzu. Detaillierte, in den Ausschussberatungen vorgestellte Vorschläge von Gutachtern und Experten seien in die Reform nicht eingeflossen. Die Experten hätten bei einem verbesserten „Übergangs-Management" eine Halbierung der Rückfallquote – die derzeit bei 80 Prozent liege – für möglich gehalten, so der Grünen-Fraktionschef.

„Die Große Koalition hat die Chance vertan, ein modernes Gesetz zu erarbeiten", beklagte Anke Spoorendonk (SSW) und wies auf die guten Erfahrungen in Baden-Württemberg hin. Dort sei eine moderne Form des Jugendstrafvollzugs außerhalb der klassischen Gefängnismauern erfolgreich in ein strenges Erziehungsprogramm eingebettet worden.

Die Reform gibt genügend Möglichkeiten, „um
den Weg zurück zu ermöglichen" 

„So weit sind wir in der Sache doch gar nicht auseinander", versuchte Justizminister Uwe Döring (SPD) zu schlichten. Grundsätzlich gebe das Gesetz – auch ohne die Vorrangstellung des offenen Vollzugs – genügend „Möglichkeiten" an die Hand, „um Strafgefangenen den Weg zurück zu ermöglichen". Döring erinnerte daran, dass in Schleswig-Holstein die Inhaftierung von Jugendlichen meist das letzte Mittel sei und „Ersttäter" nur „bei Kapitalverbrechen" im Strafvollzug landeten.

Die Reform des Jugendstrafvollzugs – auf gemeinsame Grundzüge haben sich hier insgesamt zehn Bundesländer verständigt – ist eine Folge der ersten Stufe der Föderalismusreform. Dabei ist die Gesetzgebungs-Kompetenz für diesen Bereich vom Bund auf die Länder übergegangen. Das Gesetz der Landesregierung berücksichtigt auch entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.


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