Jugendstrafvollzug
wird reformiert
Schwarz-Rot betont
Resozialisierungsgedanken / Opposition scheitert mit Anträgen zur
Stärkung
des offenen Vollzugs
Kiel (SHL/13.13.). Mit
den Stimmen der Großen Koalition hat der Landtag das von der
Landesregierung vorgelegte Gesetz zum Jugendstrafvollzug in Zweiter
Lesung verabschiedet. Dreh- und Angelpunkt der Reform ist es, den
Erziehungsgedanken zu stärken und jugendliche Straftäter zu
resozialisieren. Vor diesem Hintergrund räumt der Gesetzgeber der
beruflichen und schulischen Ausbildung künftig Vorrang vor der
Arbeit ein. Überdies wird die sozialtherapeutische Betreuung gestärkt. Während CDU und SPD das Gesetz
als gelungenes Maßnahmenpaket lobten, gingen der Opposition die
Bestimmungen zur Wiedereingliederung jugendlicher Straftäter nicht
weit genug. Liberale und Grüne hatten in Änderungsanträgen den
offenen Straffvollzug zur Regel machen wollen. Dies lehnten die
Regierungsfraktionen ab.
„Angesichts der Qualität beziehungsweise
Quantität an rechtswidrigem Verhalten, die ein junger Mensch an den
Tag legen muss, um überhaupt in den Strafvollzug zu kommen, ist es
nicht sachgerecht, vorrangig vom offenen Vollzug auszugehen",
sagte CDU-Fraktionschef Johann Wadephul in einer emotional
geführten Debatte. Anna Schlosser-Keichel (SPD) warnte in diesem
Zusammenhang vor „Wolken-Kuckucksheimen" und erinnerte daran,
dass „geschlossener und offener Vollzug im Gesetz gleichrangig
genannt werden".
Um
die jetzt verabschiedeten Vorgaben zu erfüllen, plant das Justizministerium
zusätzliche Investitionen. So sollen 30 neue
sozialtherapeutische Plätze entstehen. Hierfür sind
Medienberichten zufolge Kosten von drei Millionen Euro
veranschlagt. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15
zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Sport-Vorgaben zu
erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5
Millionen Euro) und in Schleswig (1,4 Millionen) in
Planung.
„Die Praxis ist besser als das Gesetz"
Die Große Koalition verharrt wieder einmal im
politischen „Klein-Klein", monierte dagegen
Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Für eine „erfolgreiche
Resozialisierung" brauche das Land „eine verstärkte
Eingliederungsplanung für die jungen Gefangenen" und „eine
verstärkte Verzahnung stationärer und ambulanter Maßnahmen".
„Die Praxis im Jugendstrafvollzug ist besser als das Gesetz",
fügte Oppositionspartner Karl-Martin Hentschel von den Grünen
hinzu. Detaillierte, in den Ausschussberatungen vorgestellte Vorschläge von Gutachtern und Experten
seien in die Reform nicht eingeflossen. Die Experten hätten bei einem verbesserten „Übergangs-Management"
eine Halbierung der Rückfallquote – die derzeit bei 80 Prozent
liege – für möglich gehalten, so der Grünen-Fraktionschef.
„Die Große Koalition hat die Chance vertan, ein modernes Gesetz zu erarbeiten", beklagte Anke
Spoorendonk (SSW) und wies auf die guten Erfahrungen in
Baden-Württemberg hin. Dort sei eine moderne Form des
Jugendstrafvollzugs außerhalb der klassischen Gefängnismauern
erfolgreich in ein strenges Erziehungsprogramm eingebettet worden.
Die Reform gibt genügend Möglichkeiten, „um
den Weg zurück zu ermöglichen"
„So weit sind wir in der Sache doch gar nicht
auseinander", versuchte Justizminister Uwe Döring (SPD) zu
schlichten. Grundsätzlich gebe das Gesetz – auch ohne die
Vorrangstellung des offenen Vollzugs – genügend „Möglichkeiten"
an die Hand, „um Strafgefangenen den Weg zurück zu
ermöglichen". Döring erinnerte daran, dass in
Schleswig-Holstein die Inhaftierung von Jugendlichen meist das
letzte Mittel sei und „Ersttäter" nur „bei
Kapitalverbrechen" im Strafvollzug landeten.
Die Reform des Jugendstrafvollzugs – auf gemeinsame
Grundzüge haben sich hier insgesamt zehn Bundesländer
verständigt – ist eine Folge der ersten Stufe der
Föderalismusreform. Dabei ist die Gesetzgebungs-Kompetenz für
diesen Bereich vom Bund auf die Länder übergegangen. Das Gesetz
der Landesregierung berücksichtigt auch entsprechende Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts.