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Top 7: Entwurf eines Gesetzes über das Schleswig- Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz / LVerfGG) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1497 (Ausschussüberweisung am 12. Juli 2007) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 16/1746 Top 29 : Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages Antrag der Fraktionen von CDU und SPD - Drs. 16/1766 ...und mit Top 35: Sitz des Landesverfassungsgerichts Antrag der Fraktion der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/1182neu (Ausschussüberweisung am 25. Januar 2007) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 16/1754 |
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Parlament macht Weg für das Landesverfassungsgericht frei „Historischer Tag für Schleswig-Holstein" Kiel (SHL/12.12.). Der Landtag hat den Weg für die Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts für Schleswig-Holstein freigemacht: Nach der einmütigen Zustimmung in Zweiter Lesung kann das Landesverfassungsgericht nun am 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen – mit Sitz am Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Abgeordnete aller Parteien signalisierten zudem ihre Bereitschaft, auch die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in die Landesverfassung aufzunehmen. Hintergrund: Nur dann könnten künftig "Jedermann"-Klagen wegen möglicher Grundrechtsverstöße durch den Landesgesetzgeber behandelt werden. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, das ein eigenes Landesverfassungsgericht einrichtet. Dies ist ein „historischer Tag für Schleswig-Holstein", sagte Justizminister Uwe Döring (SPD). Jetzt sollte die Wahl der Richter schnell durch geführt werden, um zur „Handlungsfähigkeit des Gerichtes zu kommen". Das Gericht, so Dörings Prognose, werde „nicht unter Unterbeschäftigung leiden". Weitere Fakten zum Gesetz: Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jeder Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter. Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein; alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Sie dürfen keine Abgeordneten, Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist nach den Ausschussberatungen nicht mehr vorgesehen. Im Ursprungsentwurf war noch eine Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben. Für die Wahl der Richter wurde vom Landtag die Geschäftsordnung geändert. Demnach sind die Kandidaten von einem Wahlvorbereitungsausschuss zu benennen, der wie die Fachausschüsse des Landtages zusammengesetzt ist - in dieser Wahlperiode fünf CDU- und vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen. Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied. Die Richter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Stimmen aus dem Plenum: Johann Wadephul (CDU): „Als letztes Bundesland bekommt Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht. Das Verfahren hat gezeigt, dass die Landtagsparteien in diesem Bereich gemeinsam an einem Strang ziehen. Klaus-Peter Puls (SPD): Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein. Das Land erhält ein Landesverfassungsgericht, das ortsnahe, zeitnahe und sachnahe Entscheidungen fällen kann. Wolfgang Kubicki (FDP): Lange Zeit waren die Kosten das Hauptargument gegen die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts. Die Richter üben ihr Amt aber ehrenamtlich – also steuerzahlerfreundlich – aus. Karl-Martin Hentschel (Grüne): Das Landesverfassungsgericht bietet die Möglichkeit, bei den Verfahren mit besserer Kenntnis für die Umstände vor Ort zu entscheiden. Anke Spoorendonk (SSW): Das Landesverfassungsgericht eröffnet gute Aussichten auf kürzere Verfahrenszeiten. Jetzt müssen noch so schnell wie möglich die Grundrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden. |
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