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Auf dieser Seite: Landes-Verfassungsgericht 

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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes über das Schleswig-
Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz / LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1497
(Ausschussüberweisung am 12. Juli 2007) 
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1746
-Plenarprotokoll-
       Aufruf gemeinsam mit 
Top 29:
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/1766
       ...und mit 
Top 35:
Sitz des Landesverfassungsgerichts
Antrag der Fraktion der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW –  Drucksache 16/1182neu
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Drucksache: 16/1754

Parlament macht Weg für Landesverfassungsgericht frei

„Historischer Tag für Schleswig-Holstein"

Kiel (SHL/12.12.). Der Landtag hat den Weg für die Einrichtung eines eigenständigen Verfassungsgerichts für Schleswig-Holstein freigemacht: Nach der einmütigen Zustimmung in Zweiter Lesung kann das Landesverfassungsgericht nun am 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen – mit Sitz am Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Abgeordnete aller Parteien signalisierten zudem ihre Bereitschaft, auch die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in die Landesverfassung aufzunehmen. Hintergrund: Nur dann könnten künftig "Jedermann"-Klagen wegen möglicher Grundrechtsverstöße durch den Landesgesetzgeber behandelt werden. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, das ein eigenes Landesverfassungsgericht einrichtet.

Dies ist ein „historischer Tag für Schleswig-Holstein", sagte Justizminister Uwe Döring (SPD). Jetzt sollte die Wahl der Richter schnell durch geführt werden, um zur „Handlungsfähigkeit des Gerichtes zu kommen". Das Gericht, so Dörings Prognose, werde „nicht unter Unterbeschäftigung leiden".

Weitere Fakten zum Gesetz: Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jeder Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter. Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein; alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Sie dürfen keine Abgeordneten, Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist nach den Ausschussberatungen nicht mehr vorgesehen. Im Ursprungsentwurf war noch eine Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben.

Für die Wahl der Richter wurde vom Landtag die Geschäftsordnung geändert. Demnach sind die Kandidaten von einem Wahlvorbereitungsausschuss zu benennen, der wie die Fachausschüsse des Landtages zusammengesetzt ist - in dieser Wahlperiode fünf CDU- und vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen. Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied.

Die Richter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Stimmen aus dem Plenum:

Johann Wadephul (CDU): „Als letztes Bundesland bekommt Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht. Das Verfahren hat gezeigt, dass die Landtagsparteien in diesem Bereich gemeinsam an einem Strang ziehen.

Klaus-Peter Puls (SPD): Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein. Das Land erhält ein Landesverfassungsgericht, das ortsnahe, zeitnahe und sachnahe Entscheidungen fällen kann.

Wolfgang Kubicki (FDP): Lange Zeit waren die Kosten das Hauptargument gegen die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts. Die Richter üben ihr Amt aber ehrenamtlich – also steuerzahlerfreundlich – aus.

Karl-Martin Hentschel (Grüne): Das Landesverfassungsgericht bietet die Möglichkeit, bei den Verfahren mit besserer Kenntnis für die Umstände vor Ort zu entscheiden.

Anke Spoorendonk (SSW): Das Landesverfassungsgericht eröffnet gute Aussichten auf kürzere Verfahrenszeiten. Jetzt müssen noch so schnell wie möglich die Grundrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden.

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Hintergrund:
   Der Landtag nimmt die letzte Hürde bei der Einrichtung eines schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts. Es soll seinen Sitz in Schleswig haben und zum 1. Mai 2008 seine Arbeit aufnehmen. Damit bekommt das Land zwischen den Meeren als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht. Es soll anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren.
   Grundlage der abschließenden Landtagsdebatte ist ein einstimmiges Votum des Innen- und Rechtsausschusses, der den interfraktionellen Gesetzentwurf in einigen Punkten abgeändert hat. Zudem werden die Rahmenbedingungen für die Wahl Richter gelegt, und ein Oppositionsantrag zum Thema wird abschließend behandelt.
 Die Richter: Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jeder Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter. Mindestens drei Mitglieder müssen Berufsrichter sein; alle müssen die Befähigung zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Sie dürfen keine Abgeordneten, Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist nach den Ausschussberatungen nicht mehr vorgesehen. Im Ursprungsentwurf war noch eine Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben.
 Die Wahl: Die Richter werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Kandidaten werden von einem Wahlvorbereitungsausschuss benannt, der wie die Fachausschüsse des Landtages zusammengesetzt ist: in dieser Wahlperiode fünf CDU- und vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen. Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied. Dieser Ausschuss soll gleichzeitig mit der Einrichtung des Gerichts in der Geschäftsordnung des Landtages verankert werden.
 Zuständigkeiten: Das Gericht soll nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen.
 Anrufung: Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen. Damit kann auch die zahlenmäßig kleine derzeitige Landtagsopposition vor das Gericht ziehen. Auch Kommunen können sich an das Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurden.
 Der Ort: Schleswig hat sich in den parlamentarischen Beratungen gegen Lübeck durchgesetzt. Die drei Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und SSW hatten bereits zu Jahresbeginn gefordert, das Gericht in Schleswig anzusiedeln und dabei auf die Position der Schleistadt mit ihrem Obergerichten als "Justizhauptstadt" des Landes verwiesen. 

1. Lesung: plenum-online, Juli 2007
Debatte zum Berichtsantrag: plenum-online, Januar 2007
Aufnahme in Landesverfassung: plenum-online,
Oktober 2006

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