Dies ist ein „historischer Tag für
Schleswig-Holstein", sagte Justizminister Uwe Döring (SPD).
Jetzt sollte die Wahl der Richter schnell durch geführt werden, um
zur „Handlungsfähigkeit des Gerichtes zu kommen". Das
Gericht, so Dörings Prognose, werde „nicht unter
Unterbeschäftigung leiden".
Weitere Fakten zum Gesetz: Das Gericht soll aus
sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen – einem Präsidenten,
einem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Jeder
Verfassungsrichter hat zudem einen Stellvertreter. Mindestens drei
Mitglieder müssen Berufsrichter sein; alle müssen die Befähigung
zum Richteramt haben und zum Bundestag wählbar sein. Sie dürfen
keine Abgeordneten, Minister oder Beamten sein. Die Richter sollen
sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das
Mindestalter beträgt 40 Jahre, ein Höchstalter ist nach den
Ausschussberatungen nicht mehr vorgesehen. Im Ursprungsentwurf war
noch eine Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben.
Für die Wahl der Richter wurde vom Landtag die
Geschäftsordnung geändert. Demnach sind die Kandidaten von einem
Wahlvorbereitungsausschuss zu benennen, der wie die Fachausschüsse
des Landtages zusammengesetzt ist - in dieser Wahlperiode fünf CDU-
und vier SPD-Abgeordnete sowie je ein Vertreter von FDP und Grünen.
Hinzu kommt ein nicht stimmberechtigtes SSW-Mitglied.
Die Richter werden vom Landtag mit
Zweidrittelmehrheit gewählt.
Stimmen aus dem Plenum:
Johann Wadephul (CDU): „Als letztes
Bundesland bekommt Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht.
Das Verfahren hat gezeigt, dass die Landtagsparteien in diesem
Bereich gemeinsam an einem Strang ziehen.
Klaus-Peter Puls (SPD): Heute ist ein guter
Tag für Schleswig-Holstein. Das Land erhält ein
Landesverfassungsgericht, das ortsnahe, zeitnahe und sachnahe
Entscheidungen fällen kann.
Wolfgang Kubicki (FDP): Lange Zeit waren die
Kosten das Hauptargument gegen die Einrichtung eines
Landesverfassungsgerichts. Die Richter üben ihr Amt aber
ehrenamtlich – also steuerzahlerfreundlich – aus.
Karl-Martin Hentschel (Grüne): Das
Landesverfassungsgericht bietet die Möglichkeit, bei den Verfahren
mit besserer Kenntnis für die Umstände vor Ort zu entscheiden.
Anke Spoorendonk (SSW): Das
Landesverfassungsgericht eröffnet gute Aussichten auf kürzere
Verfahrenszeiten. Jetzt müssen noch so schnell wie möglich die
Grundrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden.