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Auf dieser Seite: Zwangs-Verrentung 

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Keine Zwangsverrentung bei Hartz-IV-Empfängern
Antrag der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/1735neu
-Plenarprotokoll-

Koalition stützt Berliner Kompromiss zur Zwangsrente ab 63

Kiel (SHL/12.12.) CDU und SPD haben sich hinter den geplanten Berliner Kompromiss zur möglichen sogenannten "Zwangsverrentung" von Langzeitarbeitslosen ab dem 63. Lebensjahr gestellt. Zugleich betonten sie, die Vermittlung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt müsse noch stärker in den Mittelpunkt rücken. Die jüngsten Zahlen aus Schleswig-Holstein, wo der Anteil der werktätigen Über-55-Jährigen in den letzten zehn Jahren von 42 auf 52 Prozent gestiegen ist, seien ermutigend, hieß es aus dem Regierungslager. Damit wandte sich die Koalition gegen einen Vorstoß des SSW, der die Frühverrentung wegen der damit verbundenen Rentenkürzung als Weg in die Altersarmut gegeißelt hatte. Auch Grüne und FDP äußerten sich kritisch zu den Bundes-Plänen.

Demnach sollen ältere Arbeitslose ab 63 von den Behörden in Rente geschickt werden können, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Der Rentenabschlag betrüge damit bis zu 7,2 Prozent. Nach den ursprünglichen Plänen von CDU/CSU und SPD war sogar eine Zwangs-Verrentung ab 58 mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 Prozent angedacht. Dies, so Lars Harms (SSW), hätte sich zu einer „Katastrophe für breite Schichten der Bevölkerung" entwickeln können. Es gehe der Bundes-Koalition nur darum, ältere Erwerbslose aus der Arbeitslosenstatistik herausstreichen zu können. Angelika Birk (Grüne) beklagte die jüngste Ankündigung der CDU-Bundestagsfraktion, die parlamentarische Beratung zu diesem Thema ins nächste Jahr zu verschieben. Dies sei „Mobbing gegen ältere Arbeitslose".

Heiner Garg (FDP), der nach einem Unfall nach längerer Zeit wieder an das Redepult treten konnte, befand, der Berliner Kompromiss sei „keine Lösung". Denn: Er verschiebe das Problem lediglich in die Zukunft. „Mit der Anhebung der Altersgrenze von 58 auf 63 Jahre wird uns die Diskussion spätestens in fünf Jahren wieder einholen", so Garg.

Torsten Geerdts (CDU) und Wolfgang Baasch (SPD) lobten die Hochsetzung der Altersgrenze auf 63 hingegen als „vernünftige Korrektur". Sie wiesen zudem auf die steigenden Vermittlungszahlen für ältere Arbeitslose hin – diese seien damit die Gewinner des wirtschaftlichen Aufschwungs. Hierzu hätten auch die Initiative "Beschäftigungschancen für Ältere" der Landesregierung und die Initiative "50 plus" des Bundes beigetragen. Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) forderte einen weiteren „Bewusstseinswandel" der Wirtschaft zugunsten älterer Mitarbeiter.

Der Sozialausschuss berät weiter.

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Hintergrund:
   Der SSW wendet sich gegen die sogenannte Zwangsverrentung von älteren Langzeitarbeitslosen und protestiert damit gegen Pläne der Berliner Koalition zur Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze ab dem 1. Januar.
   Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, die so genannte "58er-Regelung" zum Jahresanfang 2008 auslaufen zu lassen. Hierbei können Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren auf die weitere Vermittlung in den Arbeitsmarkt verzichten, wenn ihnen zwölf Monate lang kein Job-Angebot mehr gemacht wurde. Trotzdem erhalten sie Arbeitslosengeld II, bis sie den vollen Rentenanspruch erworben haben – in der Regel also bis zum 65. Geburtstag.
   Zukünftig sollten die älteren Arbeitslosen nach den ursprünglichen Plänen von CDU/CSU und SPD zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Dies hätte eine dauerhafte Rentenkürzung von bis zu 18 Prozent zur Folge. Der SSW sieht darin die Gefahr einer zunehmenden Alterarmut.
   Laut dem Statistikamt Nord haben am Jahresende 2006 knapp 11.000 Menschen über 64 in Schleswig-Holstein zusätzlich zu ihrer Rente staatliche Hilfsleitungen erhalten. Das waren 30 Prozent mehr als 2004. Damit waren 1,9 Prozent dieser Altersgruppe auf Zuschüsse angewiesen. Hauptsächlich waren Frauen (zu 68 Prozent) und Ausländer (zu 16 Prozent) betroffen.
   Ende November hat die Berliner Koalition laut Medienberichten ihre Pläne abgemildert. Demnach soll eine Zwangsverrentung erst ab dem 63. Lebensjahr möglich sein. Der Rentenabschlag betrüge damit maximal 7,2 Prozent.

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