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Teuer Umbau des Amtsgerichts Lübeck: Döring bedauert Planungsfehler
Kiel (SHL/14.12.) Die
FDP hat die Wirtschaftlichkeit der im September 2006 beschlossenen
Amtsgerichtsreform in Frage gestellt. „Die Reform ist beileibe
nicht so erfolgreich, wie der Justizstaatssekretär im
Finanzausschuss behauptet hat", meinte FDP-Fraktionschef
Wolfgang Kubicki und warf dem Ministerium vor, Prognosefehler bei
der Berechnung der Reform begangen zu haben. Der
Oppositionsführer im Landtag bezog sich damit auch auf das
Beispiel Lübeck, wo die Gerichte Bad Schwartau und Bad Oldesloe
aufgenommen werden. Dort werden jetzt 5,81 statt der ursprünglich
veranschlagten knapp vier Millionen Euro für Umbau und
Erweiterung des Amtsgerichts veranschlagt. Gründe sind laut
Justizministerium höhere Kosten im Baugewerbe, die gestiegene
Mehrwertsteuer und ein nicht eingeplanter Platz für ein Archiv.
Justizminister Uwe Döring (SPD) bedauerte wie SPD, CDU und SSW
den Planungsfehler als „ärgerlich", erklärte aber, an der
Reform müsse weiter festgehalten werden: „Die
Wirtschaftlichkeit ist nach wie vor gegeben".
Die Mehrkosten in Lübeck, so Döring, würden
durch Einsparungen bei der Sanierung der Justizvollzugsanstalt
Neumünster abgedeckt. Bei „aller Kritik am unstreitbar
unglücklichen Verfahren" müsse dennoch das zusätzliche
Geld genehmigt werden, forderte Birgit Herdejürgen (SPD). Denn:
Das vordringliche Ziel der Zusammenlegung von Standorten bleibe
eine optimierte Ablauforganisation.
Der Nachschlag von knapp zwei Millionen ist „kein
Pappenstiel", sagte der CDU-Rechtsexperte Peter Lehnert.
Dennoch stehe seine Partei zur konsequenten und konstruktiven
Umsetzung der Reform, die „kritisch begleitet" werden
müsse. „Alles andere wäre inkonsequent und gegenüber den
Standorten, wo die Reform bereits durchgeführt wurde, nicht zu
rechtfertigen", schloss Anke Spoorendonk (SSW) an.
Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel
regte eine erneute Prüfung der zu schließenden Amtsgerichte an.
„Diese könnten auch als Außenstellen größerer Gerichte
beibehalten werden. Dann wären eine effiziente
Vertretungsregelung und eine sinnvolle Arbeitsteilung
möglich", so Hentschel.
Hintergrund:
Die FDP fordert einen Bericht der
Landesregierung über die Mehrkosten, die beim Umbau des
Lübecker Amtsgerichts entstanden sind. Insbesondere
wollen die Liberalen wissen, wie diese zusätzlichen 1,8
Millionen Euro finanziert werden sollen und wie sich diese
Extra-Kosten auf die Wirtschaftlichkeit der im September
2006 Amtsgerichtsreform insgesamt auswirken werden.
Laut einer Mitteilung des Justizministeriums
an den Finanzausschuss des Landtages aus dem November ist
es „bei dem veranschlagten Erweiterungsbau des
Amtsgerichts Lübeck zu wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Abweichungen gegenüber dem bisher
eingeplanten Kostenrahmen gekommen". So sei der Bedarf an Archivräumen
versehentlich nicht eingeplant worden. Hinzu kämen
Mehraufwendungen durch die erhöhte Mehrwertsteuer und die
gestiegenen Rohstoffpreise. In der Summe werden dem Papier
aus dem Ministerium zufolge nun 5,81 statt der
ursprünglich veranschlagten vier Millionen Euro
benötigt. Das zusätzliche Geld will das Ministerium im
laufenden Haushalt durch Einsparungen bei der Sanierung
der JVA Neumünster abdecken.
Der Umbau in Lübeck ist Teil der 2006
beschlossenen Amtsgerichtsreform. Demnach werden fünf der
27 Gerichte geschlossen: Kappeln und Geesthacht haben
bereits zum 31. März 2007 die Tore geschlossen, Mölln
folgt zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe sowie Bad
Schwartau zum 30. September 2009. Die Einzugsbereiche
werden auf die verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. So
soll das vergrößerte Gebäude in Lübeck die Mitarbeiter
der bisherigen Standorte Bad Schwartau und Bad Oldesloe
aufnehmen. Dieser Zeitplan könnte nun ins Wanken geraten:
Das Ministerium verweist darauf, dass die zusätzlichen
Haushaltsmittel noch im Jahr 2007 bewilligt werden
müssten, „um die Umsetzung der letzten Maßnahmen aus
der Amtsgerichtsstrukturreform termingericht zum
01.04.2009 zu realisieren".
Das Justizministerium betonte bei der Vorlage
des Reformgesetzes im letzten Jahr, es seien sowohl
fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen
berücksichtigt worden. Innerhalb der nächsten 50 Jahre
rechnet das Ministerium mit Haushalts-Einsparungen von „bis
zu 14,2 Millionen Euro", unter anderem durch
Mieteinsparungen und Personalabbau. Zunächst jedoch
entstünden durch Baumaßnahmen Mehrkosten von 5,7
Millionen in den Jahren 2007 bis 2009. Eine „dauerhafte"
Haushaltsentlastung sei ab 2011 zu erwarten. „Die
Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstrukturreform bleibt
weiterhin bestehen", heißt es nun mit Blick auf die
Kostensteigerung am Standort Lübeck.
Verabschiedung des Gesetzes
zur Amtsgerichtsstruktur: plenum-online,
September
2006
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