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Auf dieser Seite: Amtsgerichts-Struktur 

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Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstruktur
Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1755
-Plenarprotokoll-

Teuer Umbau des Amtsgerichts Lübeck: Döring bedauert Planungsfehler 

Kiel (SHL/14.12.) Die FDP hat die Wirtschaftlichkeit der im September 2006 beschlossenen Amtsgerichtsreform in Frage gestellt. „Die Reform ist beileibe nicht so erfolgreich, wie der Justizstaatssekretär im Finanzausschuss behauptet hat", meinte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und warf dem Ministerium vor, Prognosefehler bei der Berechnung der Reform begangen zu haben. Der Oppositionsführer im Landtag bezog sich damit auch auf das Beispiel Lübeck, wo die Gerichte Bad Schwartau und Bad Oldesloe aufgenommen werden. Dort werden jetzt 5,81 statt der ursprünglich veranschlagten knapp vier Millionen Euro für Umbau und Erweiterung des Amtsgerichts veranschlagt. Gründe sind laut Justizministerium höhere Kosten im Baugewerbe, die gestiegene Mehrwertsteuer und ein nicht eingeplanter Platz für ein Archiv. Justizminister Uwe Döring (SPD) bedauerte wie SPD, CDU und SSW den Planungsfehler als „ärgerlich", erklärte aber, an der Reform müsse weiter festgehalten werden: „Die Wirtschaftlichkeit ist nach wie vor gegeben".

Die Mehrkosten in Lübeck, so Döring, würden durch Einsparungen bei der Sanierung der Justizvollzugsanstalt Neumünster abgedeckt. Bei „aller Kritik am unstreitbar unglücklichen Verfahren" müsse dennoch das zusätzliche Geld genehmigt werden, forderte Birgit Herdejürgen (SPD). Denn: Das vordringliche Ziel der Zusammenlegung von Standorten bleibe eine optimierte Ablauforganisation.

Der Nachschlag von knapp zwei Millionen ist „kein Pappenstiel", sagte der CDU-Rechtsexperte Peter Lehnert. Dennoch stehe seine Partei zur konsequenten und konstruktiven Umsetzung der Reform, die „kritisch begleitet" werden müsse. „Alles andere wäre inkonsequent und gegenüber den Standorten, wo die Reform bereits durchgeführt wurde, nicht zu rechtfertigen", schloss Anke Spoorendonk (SSW) an.

Der Grünen-Abgeordnete Karl-Martin Hentschel regte eine erneute Prüfung der zu schließenden Amtsgerichte an. „Diese könnten auch als Außenstellen größerer Gerichte beibehalten werden. Dann wären eine effiziente Vertretungsregelung und eine sinnvolle Arbeitsteilung möglich", so Hentschel.

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Hintergrund:
   Die FDP fordert einen Bericht der Landesregierung über die Mehrkosten, die beim Umbau des Lübecker Amtsgerichts entstanden sind. Insbesondere wollen die Liberalen wissen, wie diese zusätzlichen 1,8 Millionen Euro finanziert werden sollen und wie sich diese Extra-Kosten auf die Wirtschaftlichkeit der im September 2006 Amtsgerichtsreform insgesamt auswirken werden.
   Laut einer Mitteilung des Justizministeriums an den Finanzausschuss des Landtages aus dem November ist es „bei dem veranschlagten Erweiterungsbau des Amtsgerichts Lübeck zu wesentlichen, nicht vorhergesehenen Abweichungen gegenüber dem bisher eingeplanten Kostenrahmen gekommen". So sei der Bedarf an Archivräumen versehentlich nicht eingeplant worden. Hinzu kämen Mehraufwendungen durch die erhöhte Mehrwertsteuer und die gestiegenen Rohstoffpreise. In der Summe werden dem Papier aus dem Ministerium zufolge nun 5,81 statt der ursprünglich veranschlagten vier Millionen Euro benötigt. Das zusätzliche Geld will das Ministerium im laufenden Haushalt durch Einsparungen bei der Sanierung der JVA Neumünster abdecken.
   Der Umbau in Lübeck ist Teil der 2006 beschlossenen Amtsgerichtsreform. Demnach werden fünf der 27 Gerichte geschlossen: Kappeln und Geesthacht haben bereits zum 31. März 2007 die Tore geschlossen, Mölln folgt zum 31. März 2008 und Bad Oldesloe sowie Bad Schwartau zum 30. September 2009. Die Einzugsbereiche werden auf die verbleibenden Amtsgerichte aufgeteilt. So soll das vergrößerte Gebäude in Lübeck die Mitarbeiter der bisherigen Standorte Bad Schwartau und Bad Oldesloe aufnehmen. Dieser Zeitplan könnte nun ins Wanken geraten: Das Ministerium verweist darauf, dass die zusätzlichen Haushaltsmittel noch im Jahr 2007 bewilligt werden müssten, „um die Umsetzung der letzten Maßnahmen aus der Amtsgerichtsstrukturreform termingericht zum 01.04.2009 zu realisieren".
   Das Justizministerium betonte bei der Vorlage des Reformgesetzes im letzten Jahr, es seien sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Erwägungen berücksichtigt worden. Innerhalb der nächsten 50 Jahre rechnet das Ministerium mit Haushalts-Einsparungen von „bis zu 14,2 Millionen Euro", unter anderem durch Mieteinsparungen und Personalabbau. Zunächst jedoch entstünden durch Baumaßnahmen Mehrkosten von 5,7 Millionen in den Jahren 2007 bis 2009. Eine „dauerhafte" Haushaltsentlastung sei ab 2011 zu erwarten. „Die Wirtschaftlichkeit der Amtsgerichtsstrukturreform bleibt weiterhin bestehen", heißt es nun mit Blick auf die Kostensteigerung am Standort Lübeck.

Verabschiedung des Gesetzes zur  Amtsgerichtsstruktur: plenum-online, September 2006

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Juristen-Staatsprüfung
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E n e r g i e  / F o r s t e n

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 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

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