|
„Wissensdurst der
EU ist bemerkenswert groß"
Justizminister Döring sieht Brüsseler
Pläne zur Speicherung von Flugdaten kritisch
Kiel (SHL/14.12.).
Justizminister Uwe Döring (SPD) sieht die von der EU anvisierte
Datenspeicherung von Flugzeugpassagieren skeptisch. „Der
Wissensdurst der Europäischen Union ist bemerkenswert
groß", erklärte er in einem von den Liberalen beantragten
Bericht. Allerdings sei eine „abschließende Beurteilung der
EU-Pläne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich", da es
noch keinen EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz gäbe. Er sehe
deshalb noch Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund habe die
Landesregierung auch noch keine ressortübergreifende
Positionsbestimmung vorgenommen.
Die Pläne der EU seien mit dem Grundgesetz nicht
zu vereinbaren, befand FDP-Mann Wolfgang Kubicki. Brüssel gehe es
um die Verhütung von Straftaten schon „vor dem Entstehen einer
Straftat". Das habe „mit rechtsstaatlichen Grundsätzen
nichts mehr zu tun". In dieselbe Richtung argumentierten SPD,
Grüne und SSW. Einzig die CDU-Fraktion sympathisierte mit Art und
Umfang der von der EU geplanten stärkeren Nutzung der
Informationstechnologie im Kampf gegen Verbrechen und
internationalen Terrorismus.
Das Thema wurde dem Innen- und Rechtsausschuss
übergeben.
Weitere
Redner: Wilfried
Wengler (CDU), Thomas Rother (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne),
Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die FDP fordert die Landesregierung auf,
ihre Position zur Weitergabe der Daten von
Flugzeugpassagieren an staatliche Stellen und zur
Speicherung dieser sogenannten Fluggastdaten durch
Behörden darzulegen. Hintergrund: Die EU-Mitgliedsstaaten
planen, die Nutzung dieser so genannten PNR-Daten (Passenger
Name Records) durch US-Behörden auszuweiten. Der
entsprechende Vorschlag der Bundesregierung wird derzeit
im Bundesrat beraten.
Bereits seit 2004 müssen Fluggesellschaften,
die von der EU aus in die USA fliegen, Angaben über jeden
Fluggast an das US-Heimatschutzministerium übermitteln.
Hierzu gehören Name, Adresse, Reisedaten, die Nummer des
Reisepasses, das ausstellende Reisebüro, die
Kreditkartennummer, eventuelle Umbuchungen oder Vorlieben
bei der Sitzplatzwahl. Künftig sollen diese Daten statt
bislang dreieinhalb bis zu 15 Jahre gespeichert werden
können. Und: Nach einer Anfang Dezember erreichten
Einigung zwischen den EU-Regierungen und den USA sollen
die Daten in Zukunft nicht nur dem amerikanischen
Heimatschutzministerium, sondern auch weitern Behörden
zugänglich gemacht werden – etwa den Geheimdiensten CIA
und FBI. Die USA hatten damit gedroht, andernfalls
Flugzeugen aus Europa die Landeerlaubnis zu verweigern.
Datenschützer kritisieren diesen Beschluss.
Sie bemängeln, dass die Rechte ausländischer Bürger,
die in den Fokus der USA-Behörden geraten, nicht geklärt
seien. Zudem könnten die Amerikaner im Ausnahmefall auch
Angaben über religiöse und weltanschauliche
Überzeugungen abspeichern. Auch das EU-Parlament hat die
Vereinbarung scharf kritisiert. Die Parlamentarier
bemängelten unter anderem, die Absprache sei einseitig.
So seien die USA nicht verpflichtet, Angaben über ihre
eigenen Staatsbürger in gleichem Umfang an die EU
weiterzuleiten.
Die Bundesregierung merkt in ihrem
Unterrichtungsschreiben an den Bundesrat hingegen an: „Der
Vorschlag steht im Einklang mit dem übergeordneten Ziel
der Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts. Er ist auch mit den
Grundrechten, vor allem mit dem Recht auf Schutz der
personenbezogenen Daten und auf Achtung der Privatsphäre
vereinbar." Bereits jetzt würden ähnliche Daten
innerhalb der EU ausgetauscht, so das
Bundeswirtschaftsministerium weiter.
|
|