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Auf dieser Seite: Fluggast-Daten 

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Berichtsantrag zum Rahmenbeschluss des Rates 
über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1763
-Plenarprotokoll-

„Wissensdurst der EU ist bemerkenswert groß"

Justizminister Döring sieht Brüsseler Pläne zur Speicherung von Flugdaten kritisch

Kiel (SHL/14.12.). Justizminister Uwe Döring (SPD) sieht die von der EU anvisierte Datenspeicherung von Flugzeugpassagieren skeptisch. „Der Wissensdurst der Europäischen Union ist bemerkenswert groß", erklärte er in einem von den Liberalen beantragten Bericht. Allerdings sei eine „abschließende Beurteilung der EU-Pläne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich", da es noch keinen EU-Rahmenbeschluss zum Datenschutz gäbe. Er sehe deshalb noch Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung auch noch keine ressortübergreifende Positionsbestimmung vorgenommen.

Die Pläne der EU seien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, befand FDP-Mann Wolfgang Kubicki. Brüssel gehe es um die Verhütung von Straftaten schon „vor dem Entstehen einer Straftat". Das habe „mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts mehr zu tun". In dieselbe Richtung argumentierten SPD, Grüne und SSW. Einzig die CDU-Fraktion sympathisierte mit Art und Umfang der von der EU geplanten stärkeren Nutzung der Informationstechnologie im Kampf gegen Verbrechen und internationalen Terrorismus.

Das Thema wurde dem Innen- und Rechtsausschuss übergeben.

Weitere Redner: Wilfried Wengler (CDU), Thomas Rother (SPD), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
   Die FDP fordert die Landesregierung auf, ihre Position zur Weitergabe der Daten von Flugzeugpassagieren an staatliche Stellen und zur Speicherung dieser sogenannten Fluggastdaten durch Behörden darzulegen. Hintergrund: Die EU-Mitgliedsstaaten planen, die Nutzung dieser so genannten PNR-Daten (Passenger Name Records) durch US-Behörden auszuweiten. Der entsprechende Vorschlag der Bundesregierung wird derzeit im Bundesrat beraten.
   Bereits seit 2004 müssen Fluggesellschaften, die von der EU aus in die USA fliegen, Angaben über jeden Fluggast an das US-Heimatschutzministerium übermitteln. Hierzu gehören Name, Adresse, Reisedaten, die Nummer des Reisepasses, das ausstellende Reisebüro, die Kreditkartennummer, eventuelle Umbuchungen oder Vorlieben bei der Sitzplatzwahl. Künftig sollen diese Daten statt bislang dreieinhalb bis zu 15 Jahre gespeichert werden können. Und: Nach einer Anfang Dezember erreichten Einigung zwischen den EU-Regierungen und den USA sollen die Daten in Zukunft nicht nur dem amerikanischen Heimatschutzministerium, sondern auch weitern Behörden zugänglich gemacht werden – etwa den Geheimdiensten CIA und FBI. Die USA hatten damit gedroht, andernfalls Flugzeugen aus Europa die Landeerlaubnis zu verweigern.
   Datenschützer kritisieren diesen Beschluss. Sie bemängeln, dass die Rechte ausländischer Bürger, die in den Fokus der USA-Behörden geraten, nicht geklärt seien. Zudem könnten die Amerikaner im Ausnahmefall auch Angaben über religiöse und weltanschauliche Überzeugungen abspeichern. Auch das EU-Parlament hat die Vereinbarung scharf kritisiert. Die Parlamentarier bemängelten unter anderem, die Absprache sei einseitig. So seien die USA nicht verpflichtet, Angaben über ihre eigenen Staatsbürger in gleichem Umfang an die EU weiterzuleiten.
   Die Bundesregierung merkt in ihrem Unterrichtungsschreiben an den Bundesrat hingegen an: „Der Vorschlag steht im Einklang mit dem übergeordneten Ziel der Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Er ist auch mit den Grundrechten, vor allem mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und auf Achtung der Privatsphäre vereinbar." Bereits jetzt würden ähnliche Daten innerhalb der EU ausgetauscht, so das Bundeswirtschaftsministerium weiter.

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