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Top 30: Vorstand des Universitätsklinikum Schleswig Holstein (UKSH) Antrag der Fraktion B`90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/1767 Antrag der Fraktionen von CDU und SPD – Drs. 16/1774 |
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Vorstandszusammensetzung: Schwarz-Rot unterstützt Auffassung des Uni-Klinikums Kiel (SHL/13.12.). Der Landtag legt dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UK S-H) bei der Einstellung eines kaufmännischen Vorstandes keine Steine in den Weg: Das UK S-H kann entgegen der Rechtsauffassung der Grünen und des SSW an der Ausschreibung dieser Stelle festhalten. Union und SPD brachten mit den Stimmen der Liberalen einen eigenen Antrag durch, der das Vorgehen des UK S-H „faktisch" unterstützt. Zudem akzeptieren die Regierungsfraktionen, dass das UK S-H die vakante Stelle des Pflegevorstands derzeit nicht besetzen will. Anlass der Debatte war ein von CDU, SPD und FDP abgelehnter Antrag der Grünen: Die Oppositionspartei hatte darin die Ausschreibung der Stelle des kaufmännischen Vorstandes verhindern wollen, weil dies den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes widerspräche. Das Gesetz schreibe „ein dreiköpfiges Führungsgremium" vor, argumentierte Angelika Birk (Grüne). Diese Vorgabe werde nicht erfüllt, weil die Stelle des Vorstandes für Pflegeservice nicht ausgeschrieben werde. Beim Vorgehen des UK S-H handele es sich nicht um einen „Gesetzesbruch", widersprach Wissenschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Ein Rechtsbruch sei es, wenn man dazu auffordere, „etwas nicht zu tun", was im Gesetz stehe. Niclas Herbst (CDU) warnte vor der Eröffnung von „Nebenkriegsschauplätzen". Angesichts des geplanten Umbau des UK S-H müsse man sich überhaupt „Gedanken machen, wie der Vorstand aussehen soll". In dieselbe Richtung argumentierte Jürgen Weber (SPD): Bis zur Fertigstellung eines Konzeptes für das UK S-H werde die Stelle des Pflegevorstands nicht ausgeschrieben. Ekkehard Klug (FDP) sprach sich für die Einsetzung eines „Arbeitsdirektors" aus. Dagegen forderte Anke Spoorendonk (SSW), dass die „Position des Vorstandes für Krankenpflege wieder besetzt" werden müsse. |
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