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Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 14. September 2007 – Drs.16/1583
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren – Drucksache 16/1728

Krankenhausfinanzierung:
Noch viele Fragezeichen

Kiel (SHL/14.12.) Der Landtags sieht bei der zukünftigen Finanzierung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser noch viele offene Fragen. In der Aussprache zu einem Regierungsbericht von Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD), den die Liberalen beantragt hatten, forderten die Abgeordneten als einen zentralen Punkt die Einführung bundeseinheitlicher Basisfallwerte. Zurzeit erhalten die Kliniken je nach Bundesland unterschiedliche Honorare für die gleichen Gesundheitsleistungen. Dabei schneidet Schleswig-Holstein momentan schlechter ab als andere Länder. Dies sei „ungerecht", so die Abgeordneten. Ministerin Trauernicht versprach, sich auf Bundesebene weiterhin für die Gleichstellung des Nordens einzusetzen. Sie merkte aber an, hier müssten „dicke Bretter gebohrt werden".

Zudem mahnten die Parlamentarier einen behutsamen Übergang von der dualistischen auf eine monistische Krankenhausfinanzierung an. Bei der Monistik übernehmen die Krankenkassen die Klinik-Kosten komplett. Für die Investitionen in den Klinik-Gebäuden erhalten sie einen Zuschlag aus der öffentlichen Hand. Zurzeit übernehmen die Kassen die Behandlungskosten, während die Aufwendungen für Gebäude und Investitionen bei den Ländern liegen. Die Verantwortung des Staates für die Krankenhausversorgung und der staatliche Einfluss auf die Spezialisierung der Kliniken müssten bei dieser Entwicklung aber unbedingt erhalten bleiben, hieß es im Plenum. Die Ministerin merkte an, ein solcher Übergang sei erst „mittelfristig", in etwa zehn bis 15 Jahren, denkbar.

Der Sozialausschuss berät den Bericht abschließend.

Weitere Redner: Heiner Garg (FDP), Ursula Sassen (CDU), Siegrid Tenor-Alschausky (SPD), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)


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