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Auf dieser
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Top 40:
Zukunft der
Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 14. September 2007– Drs.16/1583
Federführend
ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,
Jugend und Senioren |
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Krankenhausfinanzierung:
Noch viele Fragezeichen
Kiel (SHL/14.12.) Der
Landtags sieht bei der zukünftigen Finanzierung der
schleswig-holsteinischen Krankenhäuser noch viele offene Fragen.
In der Aussprache zu einem Regierungsbericht von
Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD), den die Liberalen
beantragt hatten, forderten die Abgeordneten als einen zentralen
Punkt die Einführung bundeseinheitlicher Basisfallwerte. Zurzeit
erhalten die Kliniken je nach Bundesland unterschiedliche Honorare
für die gleichen Gesundheitsleistungen. Dabei schneidet
Schleswig-Holstein momentan schlechter ab als andere Länder. Dies
sei „ungerecht", so die Abgeordneten. Ministerin
Trauernicht versprach, sich auf Bundesebene weiterhin für die
Gleichstellung des Nordens einzusetzen. Sie merkte aber an, hier
müssten „dicke Bretter gebohrt werden".
Zudem mahnten die Parlamentarier einen behutsamen
Übergang von der dualistischen auf eine monistische
Krankenhausfinanzierung an. Bei der Monistik übernehmen die
Krankenkassen die Klinik-Kosten komplett. Für die Investitionen
in den Klinik-Gebäuden erhalten sie einen Zuschlag aus der
öffentlichen Hand. Zurzeit übernehmen die Kassen die
Behandlungskosten, während die Aufwendungen für Gebäude und
Investitionen bei den Ländern liegen. Die Verantwortung des
Staates für die Krankenhausversorgung und der staatliche Einfluss
auf die Spezialisierung der Kliniken müssten bei dieser
Entwicklung aber unbedingt erhalten bleiben, hieß es im Plenum.
Die Ministerin merkte an, ein solcher Übergang sei erst „mittelfristig",
in etwa zehn bis 15 Jahren, denkbar.
Der Sozialausschuss berät den Bericht
abschließend.
Weitere
Redner: Heiner
Garg (FDP), Ursula Sassen (CDU), Siegrid Tenor-Alschausky (SPD),
Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag der Liberalen berichtet die
Landesregierung über ihre Vorstellungen zur zukünftigen
Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein.
Das Landes-Gesundheitsministerium spricht
sich dabei mittelfristig für die Umstellung vom
derzeitigen so genannten dualistischen auf ein so
genanntes monistisches Finanzierungsmodell aus. Das
heißt: Die Krankenkassen sollen die Klinik-Kosten
komplett tragen und für die Investitionen in den Kliniken
einen Zuschlag erhalten. Zurzeit übernehmen die Kassen
die Behandlungskosten, während die Aufwendungen für
Gebäude und Investitionen bei den Ländern liegen. Das
neue, einheitliche System könne nach einer
Übergangsphase von zehn bis 15 Jahren eingeführt werden,
heißt es in dem Bericht.
Damit stellt sich die Landesregierung hinter
die Position von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
(SPD). Sie will durch eine ausschließliche
Kassen-Finanzierung den Wettbewerb unter den Kliniken
ankurbeln. Beispielsweise könnten die Kassen bei diesem
Modell für bestimmte Behandlungen, etwa
Blinddarm-Operationen, stärker selbst entscheiden, mit
welchen Kliniken sie zusammenarbeiten wollen.
Hierbei hätten die preisgünstigen
schleswig-holsteinischen Krankenhäuser Vorteile. Laut
Zahlen des Statistischen Bundesamts lag das nördlichste
Bundesland im Jahr 2006 mit durchschnittlichen Fallkosten
von 3.329 Euro unter dem Bundesschnitt von 3.447 Euro und
weit unterhalb der Werte der Nachbarn Hamburg (4.009 Euro)
und Niedersachsen (3.482 Euro).
Zwei Probleme sieht die Landesregierung
allerdings in Bezug auf das monistische Modell: Aufgrund
des unterschiedlichen Bauszustandes der Kliniken würden
alte und neugebaute Krankenhäuser mit unterschiedlichen
Investitionskosten und damit auch mit unterschiedlichen
Startvoraussetzungen in den Wettbewerb starten. Und: Auch
bei einer alleinigen Kassen-Finanzierung müsse das Land
die "Letztverantwortung" für die
Krankenhausversorgung tragen.
Ein zweiter Themenkomplex des Berichts ist
die Einführung bundesweit einheitlicher Basisfallwerte.
Zurzeit erhalten die Kliniken aufgrund der uneinheitlichen
Basisfallwerte für gleichwertige gesundheitliche
Dienstleistungen, je nach Bundesland, unterschiedliche
Honorare. Dabei schneidet Schleswig-Holstein momentan
schlechter ab als andere Länder. Das
Landes-Gesundheitsministerium fordert deswegen: „Gleiche
stationäre medizinische Leistungen in Deutschland müssen
auch gleich hoch vergütet werden."
Ursprünglich war geplant, dass bis zum
Jahresanfang 2009 alle Krankenhäuser in Deutschland mit
einem einheitlichen Basisfallwert kalkulieren können.
Aber: Die Beratungen der Länder zu diesem Thema „gestalten
sich aufgrund der unterschiedlichen
Ausgangsinteressenlagen äußerst schwierig", wie es
in dem Bericht heißt. Die Landesregierung hofft nun auf
eine Vereinheitlichung zum 1. Januar 2010.
Auch diesen Aspekt sieht die Landesregierung
als Voraussetzung für mehr Wettbewerb: „Wenn in allen
Ländern gleiche Preise für gleiche Leistungen erhoben
werden und somit keine Wettbewerbsverzerrung zwischen den
Krankenhäusern in Deutschland aufgrund unterschiedlicher
landesspezifischer Preise existieren, sollte die
Gesetzgebung begrenzt für Elemente eines Preiswettbewerbs
geöffnet werden." Allerdings: „Im Vordergrund
sollte ein Qualitätswettbewerb stehen, nicht ein
Preiswettbewerb."
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