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Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein
Landtagsbeschluss vom 14. September 2007– Drs.16/1583
Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Drucksache: 16/1728
-Plenarprotokoll-

Krankenhausfinanzierung: 
Noch viele Fragezeichen

Kiel (SHL/14.12.) Der Landtags sieht bei der zukünftigen Finanzierung der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser noch viele offene Fragen. In der Aussprache zu einem Regierungsbericht von Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD), den die Liberalen beantragt hatten, forderten die Abgeordneten als einen zentralen Punkt die Einführung bundeseinheitlicher Basisfallwerte. Zurzeit erhalten die Kliniken je nach Bundesland unterschiedliche Honorare für die gleichen Gesundheitsleistungen. Dabei schneidet Schleswig-Holstein momentan schlechter ab als andere Länder. Dies sei „ungerecht", so die Abgeordneten. Ministerin Trauernicht versprach, sich auf Bundesebene weiterhin für die Gleichstellung des Nordens einzusetzen. Sie merkte aber an, hier müssten „dicke Bretter gebohrt werden".

Zudem mahnten die Parlamentarier einen behutsamen Übergang von der dualistischen auf eine monistische Krankenhausfinanzierung an. Bei der Monistik übernehmen die Krankenkassen die Klinik-Kosten komplett. Für die Investitionen in den Klinik-Gebäuden erhalten sie einen Zuschlag aus der öffentlichen Hand. Zurzeit übernehmen die Kassen die Behandlungskosten, während die Aufwendungen für Gebäude und Investitionen bei den Ländern liegen. Die Verantwortung des Staates für die Krankenhausversorgung und der staatliche Einfluss auf die Spezialisierung der Kliniken müssten bei dieser Entwicklung aber unbedingt erhalten bleiben, hieß es im Plenum. Die Ministerin merkte an, ein solcher Übergang sei erst „mittelfristig", in etwa zehn bis 15 Jahren, denkbar.

Der Sozialausschuss berät den Bericht abschließend.

Weitere Redner: Heiner Garg (FDP), Ursula Sassen (CDU), Siegrid Tenor-Alschausky (SPD), Monika Heinold (Grüne), Lars Harms (SSW)

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Hintergrund:
   Auf Antrag der Liberalen berichtet die Landesregierung über ihre Vorstellungen zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein.
   Das Landes-Gesundheitsministerium spricht sich dabei mittelfristig für die Umstellung vom derzeitigen so genannten dualistischen auf ein so genanntes monistisches Finanzierungsmodell aus. Das heißt: Die Krankenkassen sollen die Klinik-Kosten komplett tragen und für die Investitionen in den Kliniken einen Zuschlag erhalten. Zurzeit übernehmen die Kassen die Behandlungskosten, während die Aufwendungen für Gebäude und Investitionen bei den Ländern liegen. Das neue, einheitliche System könne nach einer Übergangsphase von zehn bis 15 Jahren eingeführt werden, heißt es in dem Bericht.
   Damit stellt sich die Landesregierung hinter die Position von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sie will durch eine ausschließliche Kassen-Finanzierung den Wettbewerb unter den Kliniken ankurbeln. Beispielsweise könnten die Kassen bei diesem Modell für bestimmte Behandlungen, etwa Blinddarm-Operationen, stärker selbst entscheiden, mit welchen Kliniken sie zusammenarbeiten wollen.
   Hierbei hätten die preisgünstigen schleswig-holsteinischen Krankenhäuser Vorteile. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts lag das nördlichste Bundesland im Jahr 2006 mit durchschnittlichen Fallkosten von 3.329 Euro unter dem Bundesschnitt von 3.447 Euro und weit unterhalb der Werte der Nachbarn Hamburg (4.009 Euro) und Niedersachsen (3.482 Euro).
   Zwei Probleme sieht die Landesregierung allerdings in Bezug auf das monistische Modell: Aufgrund des unterschiedlichen Bauszustandes der Kliniken würden alte und neugebaute Krankenhäuser mit unterschiedlichen Investitionskosten und damit auch mit unterschiedlichen Startvoraussetzungen in den Wettbewerb starten. Und: Auch bei einer alleinigen Kassen-Finanzierung müsse das Land die "Letztverantwortung" für die Krankenhausversorgung tragen.
   Ein zweiter Themenkomplex des Berichts ist die Einführung bundesweit einheitlicher Basisfallwerte. Zurzeit erhalten die Kliniken aufgrund der uneinheitlichen Basisfallwerte für gleichwertige gesundheitliche Dienstleistungen, je nach Bundesland, unterschiedliche Honorare. Dabei schneidet Schleswig-Holstein momentan schlechter ab als andere Länder. Das Landes-Gesundheitsministerium fordert deswegen: „Gleiche stationäre medizinische Leistungen in Deutschland müssen auch gleich hoch vergütet werden."
   Ursprünglich war geplant, dass bis zum Jahresanfang 2009 alle Krankenhäuser in Deutschland mit einem einheitlichen Basisfallwert kalkulieren können. Aber: Die Beratungen der Länder zu diesem Thema „gestalten sich aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsinteressenlagen äußerst schwierig", wie es in dem Bericht heißt. Die Landesregierung hofft nun auf eine Vereinheitlichung zum 1. Januar 2010.
   Auch diesen Aspekt sieht die Landesregierung als Voraussetzung für mehr Wettbewerb: „Wenn in allen Ländern gleiche Preise für gleiche Leistungen erhoben werden und somit keine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Krankenhäusern in Deutschland aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Preise existieren, sollte die Gesetzgebung begrenzt für Elemente eines Preiswettbewerbs geöffnet werden." Allerdings: „Im Vordergrund sollte ein Qualitätswettbewerb stehen, nicht ein Preiswettbewerb."

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Krankenhausfinanzierung
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 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

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(ohne Aussprache)
Berichte:
EG-Wasserrahmenrichtlinie
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W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Antrag:
Zukunftsprogramm / Erneuerbare Energien
Bericht:
Science Center
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Antrag:
EU-Meerespolitik
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Europ. Forschungsraum
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