Parlaments-Begriffe P -T

 

P - T 

Parl. Einigungsausschuss Plenum Präsidium
Rechtsverordnungen Schriftführer Schriftliche Anfragen
Sonderausschuss Sperrvermerk

 


Parlamentarischer Einigungsausschuss

 Die Landesregierung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Beantwortung von Fragen, die Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten ablehnen. Auf Verlangen der Frage bzw. Antrag stellenden Abgeordneten hat sie die Ablehnung vor dem Parlamentarischen Einigungsausschuss zu begründen. Kann dabei keine Einigung erzielt werden, muss die Landesregierung dem Verlangen entsprechen, es sei denn, sie erwirkt eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.

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Plenum

 Das Plenum ist die Vollversammlung des schleswig-holsteinischen Landtages und umfasst in der 16. Wahlperiode (2005-2010) 69 Abgeordnete. Es ist der zentrale Ort der öffentlichen Rede und der verbindlichen Entscheidungen des Parlamentes. Bevor eine politische Position dort öffentlich vertreten wird, durchläuft sie viele Stationen parlamentarischer Arbeit (Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, Ausschüsse).
 Im Plenum geht es nicht an erster Stelle darum, die Abgeordneten anderer Fraktionen zu überzeugen; deren Argumente sind in der Regel aus den Ausschüssen bekannt. Es sollen hier jedoch noch einmal alle Alternativen verdeutlicht werden.

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Präsidium

 In den Sitzungen des Landtags bilden die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident und die beiden amtierenden Schriftführerinnen oder Schriftführer das Sitzungspräsidium.

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Rechtsverordnungen

 Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden. In der Verordnung ist die Rechtsgrundlage anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, dass eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

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Schriftführer

 Die Schriftführer unterstützen die Arbeit des Landtagspräsidenten. Während der Debatten führen sie die Liste der Redner, überwachen die Einhaltung von Redezeiten oder sammeln und zählen die Stimmen bei einer Abstimmung.

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Schriftliche Fragen

 Jedes Mitglied des Landtages ist berechtigt, Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung zu richten (Kleine Anfrage). Die Fragen sollen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von der Landesregierung beantwortet werden. Die Kleinen Anfragen und die Antworten werden an die Abgeordneten verteilt.

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Sonderausschuss

 Neben den ständigen Ausschüssen existieren auch so genannte Sonderausschüsse. Sie können vom Landtag vorübergehend zur Beratung bestimmter Angelegenheiten eingesetzt werden. Zu den Sonderausschüssen zählt auch der Parlamentarische Einigungsausschuss. Er vermittelt zum Beispiel zwischen einzelnen Abgeordneten und der Landesregierung, wenn diese eine von den Volksvertretern geforderte Auskunft verweigert.

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Sperrvermerk

 Ausgaben, die aus besonderen Gründen zunächst noch nicht geleistet oder zu deren Lasten noch keine Verpflichtungen eingegangen werden sollen, sind im Haushaltsplan als gesperrt zu bezeichnen. Entsprechendes gilt für Verpflichtungsermächtigungen. Durch die Sperrvermerke kann bestimmt werden, dass die Leistung von Ausgaben oder die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen der Einwilligung des Finanzausschusses bedarf.

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