|
Parl.
Einigungsausschuss
|
Plenum
|
Präsidium
|
|
Rechtsverordnungen
|
Schriftführer
|
Schriftliche
Anfragen
|
|
Sonderausschuss
|
Sperrvermerk
|
|
|
| Parlamentarischer
Einigungsausschuss
Die Landesregierung kann unter bestimmten
Voraussetzungen die Beantwortung von Fragen, die
Erteilung von Auskünften oder die Vorlage von Akten
ablehnen. Auf Verlangen der Frage bzw. Antrag
stellenden Abgeordneten hat sie die Ablehnung vor dem
Parlamentarischen Einigungsausschuss zu begründen.
Kann dabei keine Einigung erzielt werden, muss die
Landesregierung dem Verlangen entsprechen, es sei
denn, sie erwirkt eine einstweilige Anordnung des
Bundesverfassungsgerichts. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
| Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung des
schleswig-holsteinischen Landtages und umfasst in der
16. Wahlperiode (2005-2010) 69 Abgeordnete. Es ist der
zentrale Ort der öffentlichen Rede und der
verbindlichen Entscheidungen des Parlamentes. Bevor eine politische Position
dort öffentlich vertreten wird, durchläuft sie viele
Stationen parlamentarischer Arbeit (Fraktionen,
Fraktionsarbeitskreise, Ausschüsse).
Im Plenum geht es nicht an erster Stelle darum, die
Abgeordneten anderer Fraktionen zu überzeugen; deren Argumente
sind in der Regel aus den Ausschüssen bekannt. Es
sollen hier jedoch noch einmal alle Alternativen
verdeutlicht werden. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
| Präsidium
In den Sitzungen des
Landtags bilden die amtierende Präsidentin oder der
amtierende Präsident und die beiden amtierenden
Schriftführerinnen oder Schriftführer das
Sitzungspräsidium. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
| Rechtsverordnungen
Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
kann nur durch Gesetz erteilt werden. In dem Gesetz
müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten
Ermächtigung bestimmt werden. In der Verordnung ist
die Rechtsgrundlage anzugeben. Ist durch Gesetz
vorgesehen, dass eine Ermächtigung weiter übertragen
werden kann, so bedarf es zur Übertragung der
Ermächtigung einer Rechtsverordnung. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
|
Schriftführer
Die Schriftführer unterstützen die Arbeit des
Landtagspräsidenten. Während der Debatten führen
sie die Liste der Redner, überwachen die Einhaltung
von Redezeiten oder sammeln und zählen die Stimmen
bei einer Abstimmung. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
| Schriftliche
Fragen
Jedes Mitglied des
Landtages ist berechtigt, Fragen zur schriftlichen
Beantwortung an die Landesregierung zu richten (Kleine
Anfrage). Die Fragen sollen innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang von der Landesregierung beantwortet
werden. Die Kleinen Anfragen und die Antworten werden
an die Abgeordneten verteilt. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
| Sonderausschuss
Neben den ständigen Ausschüssen existieren auch
so genannte Sonderausschüsse. Sie können vom Landtag
vorübergehend zur Beratung bestimmter Angelegenheiten
eingesetzt werden. Zu den Sonderausschüssen zählt
auch der Parlamentarische Einigungsausschuss. Er
vermittelt zum Beispiel zwischen einzelnen
Abgeordneten und der Landesregierung, wenn diese eine
von den Volksvertretern geforderte Auskunft
verweigert. |
|
zurück zum Seitenanfang
|
|
|
Sperrvermerk
Ausgaben,
die aus besonderen Gründen zunächst noch nicht
geleistet oder zu deren Lasten noch keine
Verpflichtungen eingegangen werden sollen, sind im
Haushaltsplan als gesperrt zu bezeichnen.
Entsprechendes gilt für
Verpflichtungsermächtigungen. Durch die Sperrvermerke
kann bestimmt werden, dass die Leistung von Ausgaben
oder die Inanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen der Einwilligung des
Finanzausschusses bedarf. |
|
zurück zum Seitenanfang
|