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Mel1
Brand-/Katastrophenschutz
– Drucksachen 16/1404,
16/1744
Einstimmig hat der
Landtag die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Brand-
und Katastrophenschutzgesetz verabschiedet. Mit den neuen Regelungen
zieht das Land unter anderem Konsequenzen aus der Ämter-Strukturreform.
So werden die Spitzen der Amts-Feuerwehren, für die durch die
Vergrößerung ihrer Gebietskulisse mehr Arbeit anfällt, durch mehrere
Stellvertretungen personell entlastet. Im Ausschuss wurde unter anderem
vereinbart, dass die Amtszeit für Ehren-Feuerwehrleute weiterhin
spätestens mit Ablauf des 65. Lebensjahres endet. In dem Gesetzentwurf
der Landesregierung war eine generelle Anhebung der Altersgrenze auf 67
Jahre vorgesehen. Darüber hinaus hat das Land Bestimmungen der so
genannten Seveso-II-Richtlinie der EU zum Katastrophenschutz in
Landesrecht umgesetzt.
In Schleswig-Holstein gibt es neben 725
Berufsfeuerwehrleuten rund 60.000 Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren – dies sind etwa 3.800 weniger als noch vor zehn Jahren.
Zum Bereich Katastrophenschutz gehören neben den Feuerwehren auch das
vom Bund verwaltete Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz, der
Arbeiter-Samariterbund oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft.
1. Lesung: plenum-online,
Juni 2007
Mel2
Hafensicherheitsgesetz
– Drucksachen 16/1545,
16/1747
Mit den Stimmen von CDU,
SPD, FDP – bei Enthaltung von Grünen und SSW – hat der Landtag einer
Verschärfung des Hafensicherheitsgesetzes zugestimmt. Laut dem Gesetz
ist eine Spezialeinheit der Wasserschutzpolizei vorgesehen, die sich mit
der Vorbeugung möglicher Terrorangriffe befasst. Diese soll jederzeit
Zutritt zu den Hafenanlagen haben und überdies Einsicht in die
Unterlagen der Hafenanlagenbetreiber verlangen können. Außerdem ist
eine so genannte "Auditierung" geplant, das heißt eine
Überprüfung aller sicherheitstechnisch relevanten Anlagen im
Hafenbereich. Dies soll laut Innenministerium etwa 15 Monate dauern.
Das Hafensicherheitsgesetz gilt seit Juni 2004 und legt
fest, wie die Sicherheitsbestimmungen der Internationalen
Schifffahrtsorganisation (IMO) in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.
Die IMO hatte die entsprechenden Vorschriften nach den
Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 überarbeitet. Betroffen sind
alle Hafenanlagen, die internationale Passagierschiffe sowie
Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 500 abfertigen. Damit
fallen 83 Hafenanlagen im Lande unter diese Regelung. Die Fähr- und
Kreuzfahrthäfen Kiel, Lübeck und Puttgarden spielen dabei eine
besondere Rolle.
1. Lesung
(ohne Aussprache): plenum-online, September 2007
Mel3
Sammlungs- und
Lebenspartnerschaftsgesetz
– Drucksachen 16/1617,
16/1748
Zum Januar 2009 fallen
Bestimmungen in den Bereichen Spendensammlung und Meldewesen bei
Lebenspartnerschaften weg. Ein entsprechender Gesetzentwurf der
Landesregierung wurde vom Plenum einstimmig verabschiedet. In
Bezug auf das Sammlungsgesetz erwartet die Regierung jährliche
Einsparungen von etwa 16.000 Euro und 0,2 Stellen im gehobenen Dienst.
Hier ist vorgesehen, die behördliche Genehmigung von Geldeinwerbungen
auf der Straße oder an der Haustür wegfallen zu lassen. Die
Landesregelungen im Bereich Meldewesen, die die Aufgaben des
Standesbeamten bei Hochzeit, Geburt oder Todesfällen festlegen, sind
nach Auffassung des Ministeriums durch das
Personenstandsrechtsreformgesetz des Bundes vom Februar dieses Jahres
überflüssig geworden.
1.
Lesung: plenum-online, Oktober
2007
Mel4
Ministerbezüge
– Drucksachen 16/1666neu,
16/1667;
16/1749neu
Geschlossen hat der Landtag das
Schleswig-Holsteinische Abgeordnetengesetz geändert und die
Mehrfachversorgung von Ministern, die von der Regierungs- auf die
Abgeordnetenbank wechseln, abgeschafft. Das Plenum folgte damit
einer Initiative der Grünen und verhinderte so in letzter Minute,
dass Innenminister Ralf Stegner nach seinem angekündigten Wechsel
in den SPD-Fraktionsvorsitz am 15. Januar ungewollt zu einem der
bestbezahlten Politiker Deutschlands wird. Eine
Dreifachversorgung von Ex-Ministern mit Übergangsgeld,
Abgeordnetendiäten und Funktionszulagen ist mit der
Gesetzesänderung ab dem 1. Januar nun ausgeschlossen.
1. Lesung: November
2007
Mel 5
Juristen-Staatsprüfung
– Drucksachen 16/1676,
16/1750
Unabhängig von Erfolg
oder Misserfolg dürfen Juristen ihre zweite Staatsprüfung in Zukunft
grundsätzlich wiederholen. Dies garantiert eine entsprechende Änderung
des bestehenden Staatsvertrages zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg und
Bremen, der der Kieler Landtag nun in Zweiter Lesung einvernehmlich
zugestimmt hat. Hintergrund: Die Note der zweiten Staatsprüfung erlangt
angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation eine wachsende
Bedeutung. Bislang durften lediglich Prüflinge mit mangelhaften
Leistungen die Prüfung wiederholen.
1. Lesung (ohne
Aussprache): plenum-online, November 2007
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