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Auf dieser Seite: Bauordnung 

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Top 5:
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1675
(Ausschussüberweisung am 21. November 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses

Landesbauordnung verabschiedet:

Landtag begrüßt den Abbau bürokratischer Vorgaben

Kiel (SHL/12.12.) Bauvorhaben können in Schleswig-Holstein künftig einfacher und preiswerter durchgeführt werden. Die Koalitionsfraktionen und der SSW verabschiedeten gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der FDP eine neue Landesbauordnung. Herzstück der neuen Bauordnung ist das so genannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren". So benötigen beispielsweise Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern keine ausdrückliche Genehmigung mehr, wenn ein Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn verstoßen. Zudem sind viele weitere, bisher genehmigungspflichtige Vorhaben wie der Einbau von Aufzügen, Türen und Fenstern oder das Anbringen von Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren künftig genehmigungsfrei. Weitere Punkte betreffen unter anderem den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern und Wasserzählern.

Ein Jahr lang hatte der Innen- und Rechtsausschuss nach der Ersten Lesung beraten und mehr als 40 Verbände angehört. Im Wesentlichen wurden anschließend drei Änderungen zum Ursprungsentwurf der Landesregierung vorgenommen: Gebäude-Eigentümer müssen Rauchwarnmelder verpflichtend erst bis zum 31. Dezember 2010 einbauen; das ist ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Die ebenfalls vorgesehene Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern in Wohnungen muss nun bei einer Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Allerdings werden hier Ausnahmen wegen besonderer Umstände zugelassen. Und: Kommunen sollen für Neubauten Vorschriften erlassen können, um den barrierefreien Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks zu regeln.

Opposition im Detail unzufrieden

Die Grünen begründeten ihre ablehnende Haltung mit ihrer Ansicht nach fehlenden Standards. So enthalte das Papier keine verpflichtende Haftpflicht für Bauleiter und lasse Küchen ohne Fenster oder Räume mit weniger als 2,50 Meter Höhe zu. Auch die Terminverschiebung für den Einbau von Wasserzählern und Rauchmeldern stieß auf Kritik der Oppositionsfraktion. Die FDP monierte insbesondere, dass die Barrierefreiheit für öffentliche Gebäude nicht ausreichend festgeschrieben wird und dass an Hauptstraßen Werbetafeln und Hinweisschilder für abseits der Straße liegende Betriebe verboten werden.

Redner von CDU, SPD und SSW sowie Innenminister Lothar Hay (SPD) hoben dagegen hervor, dass Bauvorhaben nun weniger bürokratisch durchgeführt werden können. Der SSW sprach sich dafür aus, die Ergebnisse nach zwei Jahren im Innen- und Rechstausschuss zu überprüfen.

Stimmen aus dem Plenum:

Wilfried Wengler (CDU): Geblieben ist ein Gesetz, dass gegenüber eine umfassende Deregulierungen beinhaltet. Wir sind mit dieser Bauordnung auf dem richtigen Weg.

Thomas Hölck (SPD): Ein Beitrag zur Entbürokratisierung am Bau ist gelungen. Das Bauen wird unkomplizierter, die Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Das ist gut für die Baukonjunktur.

Günther Hildebrand (FDP): Es wird künftig weniger reguliert. Der neue Ansatz zur Genehmigungsfreistellung ist richtig. Dennoch gab es für uns mehrere zentrale Punkte, die SPD und CDU bei ihren Änderungsanträgen nicht übernommen haben.

Angelika Birk (Grüne): Der Gesetzentwurf wird einem Reformanspruch bei weitem nicht gerecht. Es fehlen vor allem Standards für ökologisches und nachhaltiges Bauen.

Anke Spoorendonk (SSW): Wir haben mit der Überarbeitung der Landesbauordnung einen großen Schritt nach vorne gemacht: Verfahren sind vereinfacht worden, Abläufe klarer und mit einer geringeren Regelungsdichte strukturiert.

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Hintergrund:
Schleswig-Holsteins Baurecht wird renoviert. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme der Grünen und bei Enthaltung der FDP, den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Der Ausschuss hatte eine umfangreiche Anhörung vorgenommen, an der sich über 40 Verbände und Organisationen beteiligt haben, und daraufhin den Regierungsentwurf an einigen Stellen umgewandelt.

Rauchmelder

Die vorgesehene Verpflichtung der Gebäude-Eigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren soll statt bis zum 31. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2010 verlängert werden. Neu ist auch, dass die unmittelbaren Nutzer einer Wohnung, also die Mieter, die Betriebsbereitschaft der Warnmelder sicherstellen sollen – es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Wasserzähler

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe, dass jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler haben muss, wird in der Ausschussempfehlung modifiziert. Nur Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind demnach mit einem Wasserzähler auszurüsten. Außerdem wird empfohlen, eine Frist bis zum 31. Dezember 2020 für die nachträgliche Ausrüstung einzuführen und Ausnahmen wegen besonderer Umstände, unverhältnismäßigem Aufwand oder unverhältnismäßigen Kosten zuzulassen.

Barrierefreiheit

Kommunen sollen bei der Errichtung von Gebäuden per Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen können, um damit den barrierefreien Zugang von öffentlichen Verkehrswegen, Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb des Grundstücks zu regeln.

Entbürokratisierung

Herzstück der neuen Landesbauordnung aus dem Innenministerium ist das so genannte "Genehmigungsfreistellungsverfahren". Demnach brauchen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern keine Baugenehmigung mehr. Voraussetzung ist, dass ein Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn verstoßen. In diesem Verfahren reicht der Bauherr die Bauvorlagen ein und teilt der Gemeinde mit, dass er bauen will. Widerspricht die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats, kann der Bauherr seine Planungen verwirklichen.

Mit der neuen Landesbauordnung soll es künftig auch mehr verfahrensfreie Vorhaben geben, für die ein Bauherr weder eine Genehmigung braucht noch seine Planung vorher anzeigen muss. Hält er sich an die einschlägigen Vorschriften wie etwa die örtlichen Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzbestimmungen, kann er in bestimmten Fällen sofort mit dem Bau beginnen. Dazu gehören zum Beispiel ebenerdige Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter, Aufzüge sowie Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren auf Dächern und an Außenwänden. Auch landwirtschaftliche Silos und Kompostanlagen, Hinweisschilder an Ortseinfahrten, Werbetafeln bis zu zehn Meter Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten sowie der Einbau von Fenstern und Türen gehören zu den Vorhaben, für die man künftig keine Baugenehmigung mehr braucht – ebenso wie Brunnen, Antennen bis zu zehn Meter Höhe, Flutlicht- und Fahnenmasten, Schwimmbecken bis zu 100 Kubikmeter, Fahrradstellplätze oder Kinderspielplätze.

1. Lesung: plenum-online, November 2007

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