Hintergrund:
Schleswig-Holsteins Baurecht wird renoviert. Der Innen-
und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen
von CDU und SPD gegen die Stimme der Grünen und bei
Enthaltung der FDP, den von der Landesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf in geänderter Fassung
anzunehmen. Der Ausschuss hatte eine umfangreiche
Anhörung vorgenommen, an der sich über 40 Verbände und
Organisationen beteiligt haben, und daraufhin den
Regierungsentwurf an einigen Stellen umgewandelt.
Rauchmelder
Die
vorgesehene Verpflichtung der Gebäude-Eigentümer zum
Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen,
Kinderzimmern und Fluren soll statt bis zum 31. Dezember
2009 bis zum 31. Dezember 2010 verlängert werden. Neu ist
auch, dass die unmittelbaren Nutzer einer Wohnung, also
die Mieter, die Betriebsbereitschaft der Warnmelder
sicherstellen sollen – es sei denn, der Eigentümer
übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wasserzähler
Die im
Gesetzentwurf vorgesehene Vorgabe, dass jede Wohnung einen
eigenen Wasserzähler haben muss, wird in der
Ausschussempfehlung modifiziert. Nur Wohnungen, die
überwiegend Wohnzwecken dienen, sind demnach mit einem
Wasserzähler auszurüsten. Außerdem wird empfohlen, eine
Frist bis zum 31. Dezember 2020 für die nachträgliche
Ausrüstung einzuführen und Ausnahmen wegen besonderer
Umstände, unverhältnismäßigem Aufwand oder
unverhältnismäßigen Kosten zuzulassen.
Barrierefreiheit
Kommunen
sollen bei der Errichtung von Gebäuden per Satzung
örtliche Bauvorschriften erlassen können, um damit den
barrierefreien Zugang von öffentlichen Verkehrswegen,
Stellplätzen und Garagen zu den Wohnungen auch innerhalb
des Grundstücks zu regeln.
Entbürokratisierung
Herzstück
der neuen Landesbauordnung aus dem Innenministerium ist
das so genannte
"Genehmigungsfreistellungsverfahren". Demnach
brauchen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern
keine Baugenehmigung mehr. Voraussetzung ist, dass ein
Bebauungsplan vorliegt und die Planungen nicht gegen ihn
verstoßen. In diesem Verfahren reicht der Bauherr die
Bauvorlagen ein und teilt der Gemeinde mit, dass er bauen
will. Widerspricht die Bauaufsichtsbehörde nicht
innerhalb eines Monats, kann der Bauherr seine Planungen
verwirklichen.
Mit der
neuen Landesbauordnung soll es künftig auch mehr
verfahrensfreie Vorhaben geben, für die ein Bauherr weder
eine Genehmigung braucht noch seine Planung vorher
anzeigen muss. Hält er sich an die einschlägigen
Vorschriften wie etwa die örtlichen Gestaltungssatzungen
oder Denkmalschutzbestimmungen, kann er in bestimmten
Fällen sofort mit dem Bau beginnen. Dazu gehören zum
Beispiel ebenerdige Terrassenüberdachungen bis 30
Quadratmeter, Aufzüge sowie Solarenergieanlagen und
Sonnenkollektoren auf Dächern und an Außenwänden. Auch
landwirtschaftliche Silos und Kompostanlagen,
Hinweisschilder an Ortseinfahrten, Werbetafeln bis zu zehn
Meter Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten sowie der
Einbau von Fenstern und Türen gehören zu den Vorhaben,
für die man künftig keine Baugenehmigung mehr braucht
– ebenso wie Brunnen, Antennen bis zu zehn Meter Höhe,
Flutlicht- und Fahnenmasten, Schwimmbecken bis zu 100
Kubikmeter, Fahrradstellplätze oder Kinderspielplätze.
1. Lesung: plenum-online,
November
2007
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