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Top 6:
a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesministergesetzes
(Nebentätigkeiten) Gesetzentwurf der
Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1663
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Landesbeamtengesetzes
(Nebentätigkeiten) Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE
– Drs. 16/1664
c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Schleswig-Holsteinischen
Abgeordnetengesetzes
(Nebentätigkeiten) Gesetzentwurf der
Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1665
d) Entwurf einer Änderung der Verhaltensregeln für
die
Abgeordneten des
Schleswig-Holsteinischen Landtags Antrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/1668
(Ausschussüberweisung am 22. November 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
Hintergrund: Ein Gesetzespaket der Grünen, das eine
Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte von
Abgeordneten und Ministern vorsieht, steht vor der
Ablehnung. CDU, SPD und FDP waren im Innen- und
Rechtsausschuss dagegen.
Der Entwurf
der Grünen sieht vor, die seit 2005 geltenden Regelungen
des Bundestages auf den Schleswig-Holsteinischen Landtag
und die Landesminister zu übertragen. Demnach wären die
Politiker verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten aufzulisten
und deren Größenordnung in eine von drei Stufen
einzuordnen: 1.000 bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro
und über 7.000 Euro pro Monat. Bisher sind in Kiel die
Angaben zu Zuverdiensten – ohne finanzielle Einordnung
– freiwillig.
Während
die Grünen sich von einer solchen Regelung mehr
Transparenz versprechen, befürchten die Gegner des
Vorschlags, die Offenlegungspflicht könnte Selbständige
und Freiberufler davon abhalten, ein Mandat anzunehmen.