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Auf dieser Seite: Direktwahl von Landräten 

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Top 13:
Entwurf eines Vorschaltgesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD
   1. und 2. Lesung in dieser Tagung

Landräte werden ab dem 
kommenden Jahr wieder von Kreistagen gewählt

Mit Vorschaltgesetz gegen die anstehenden Direktwahlen in Steinburg und Pinneberg

Kiel (SHL/12.12.) Die Große Koalition hat das Rad zurückgedreht und lässt Schleswig-Holsteins Landräte künftig wieder von den Kreistagen wählen. Dabei drückten Union und SPD auf das Tempo: Wegen bereits laufender Wahlverfahren wurden die geplanten Direktwahlen in den Kreisen Steinburg und Pinneberg mit einem Vorschaltgesetz ausgesetzt werden. Nach der Ersten Lesung vor zwei Tagen (und der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss) erfolgte die Zweite Lesung am Freitag: Der SSW schloss sich bei der Abstimmung der der Koalition an, FDP und Grüne stimmten gegen das Vorschaltgesetz.  Eine endgültige Neuregelung streben CDU und SPD bis Mai nächsten Jahres an.

Die Koalitionsparteien begründeten ihr Ansinnen in der Aussprache vor zwei Tagen unter anderem mit der geringen Wahlbeteiligung seit der 1995 eingeführten Direktwahl von Landräten. Kritik kam von Liberalen und Grünen: Sie brandmarkten das Vorgehen der Regierungsfraktionen als Absage an die direkte Demokratie.

„Es wird der Verwaltungschef gewählt – nicht der Regierungschef eines Kreises", begründete Werner Kalinka (CDU) dagegen den Vorstoß der Koalition. Zuletzt habe der Landrat mit den „Ressourcen Personal, Themengewichtung, Informationsfülle und Darstellung" agieren können. Dadurch sei die ehrenamtliche Politik geschwächt worden, so Kalinka. Sein Koalitionskollege Klaus-Peter Puls (SPD) erinnerte in der Debatte an die „erschreckend schwache Wahlbeteiligung" bei den jüngsten Landratswahlen. In Dithmarschen habe sie zuletzt gar nur bei 12,3 Prozent gelegen, in Nordfriesland und in Schleswig-Flensburg bei lediglich 23,3 Prozent.

„Beschneidung der Demokratischen Rechte"

Günther Hildebrand (FDP) kritisierte die Streichung der Direktwahl als „Beschneidung der Demokratischen Rechte der Bürger in Schleswig-Holstein". Das Vorschaltgesetz bezeichnete er als „Lex Pinneberg und Steinburg" und fragte: „Warum die Eile?" Die Antwort gab er selbst: CDU und SPD würden das Ergebnis einer Direktwahl fürchten.

„Wenn Sie die Wahl wegen geringer Wahlbeteiligung abschaffen, gehen Sie einen gefährlichen Weg", warnte Monika Heinold (Grüne). Nicht wählen zu gehen, sei schließlich auch eine Entscheidung. Oder wolle die Große Koalition am Ende auch die Europawahl abschaffen, nur weil ihr die Wahlbeteiligung nicht passe?

„Es ist nicht leicht eine Wahl wieder einzusammeln, aber die Einführung der Direktwahl der Landräte war eine Fehlleistung", begrüßte Anke Spoorendonk vom SSW hingegen die Abkehr von der Direktwahl. Die Interessenkonflikte zwischen Kreistag und Landrat hätten schädliche Langzeitschäden für die kommunale Selbstverwaltung gehabt. Die SSW-Politikerin forderte darüber hinaus auch die Abschaffung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister. Kritik äußerte sie am Verfahren: Zwei Lesungen in einer Sitzung seien „milde gesagt, unglücklich".

Minister verteidigt Vorschaltgesetz

Dem widersprach Innenminister Lothar Hay (SPD). Die Kritik am Tempo sei „nicht nachvollziehbar". Das Vorschaltgesetz entspräche den rechtlichen Vorgaben. Der Erlass und die Änderung von Vorschriften seien Aufgabe des Landtages. Somit sei das Vorschaltgesetz eine vernünftige Lösung für die Einführung der mittelbaren Wahl.

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Hintergrund:
Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD wollen die 1995 eingeführte Direktwahl der Landräte abschaffen. Stattdessen sollen wieder die Kreistage die Verwaltungsspitzen wählen. Hiermit reagiert die Koalition auf die geringe Wahlbeteiligung bei vielen Urnengängen. Zudem soll das politische Ehrenamt in den Kreistagen gestärkt werden. Allerdings soll es bei der Direktwahl der Oberbürgermeister und der hauptamtlichen Bürgermeister in den vier kreisfreien Städten des Landes bleiben. Auch die Amtszeit von sechs bis acht Jahren soll unangetastet bleiben.

Vorschaltgesetz geplant

Da in den Kreisen Steinburg und Pinneberg bereits am 7. Juni 2009 Landratswahlen anstehen, will die Koalition bereits in dieser Dezember-Sitzung ein Vorschaltgesetz beschließen, mit dem die Wahlverfahren ausgesetzt werden. Die endgültige Regelung soll dann nach Aussagen der Koalitionsspitzen bis Mai nächsten Jahres folgen. Unterdessen sind in den beiden Kreisen Steinburg und Pinnberg die bereits laufenden Vorbereitungen für die Direktwahl der Landräte laut Medienberichten ausgesetzt worden.

Die Koalition plant zudem, die Kompetenzen der Landräte zu beschneiden und die Rolle der Kreistage zu stärken. So soll sich der Landrat künftig bei wesentlichen Entscheidungen mit einem so genannten Verwaltungsausschuss absprechen, der den bisherigen Hauptausschuss ersetzen soll.

Geringe Wahlbeteiligung

Die Direktwahl der Landräte war in den letzten Jahren nur auf geringes Interesse gestoßen. So haben sich im Kreis Nordfriesland im September 2007 lediglich 23,3 Prozent der Wähler beteiligt. Der selbe Wert wurde 2006 im Kreis Schleswig-Flensburg erreicht. Bei der Wahl in Dithmarschen 2002 waren es nur 12,3 Prozent.

Der Landtag hat das Thema zuletzt im Jahr 2006 diskutiert. Damals hatte der SSW die Abschaffung der Direktwahl von Landräten und Oberbürgermeistern gefordert, war aber am Veto aller anderen Fraktionen gescheitert.

Letzte Debatten zum Thema:  
plenum-online,
Mai 2006 Dezember 2006

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