Das Hauptargument: Der derzeitige Rechtszustand
setze keine eindeutigen Richtlinien und erlaube überdies den
Vertrieb der Medikamente ohne Auflagen. „Ihr Antrag liegt auf der
Linie, den die Landesregierung bislang im Bundesrat vertreten
hat", begrüßte Gesundheitsministerin Gitta Trauernicht (SPD)
den Vorstoß. Ein generelles Verbot des Versandhandels – wie ihn
beispielsweise Bayern fordere – könne aber nicht das Ziel sein.
Vielmehr gelte es ein „hohes Niveau an Beratung" zu
gewährleisten und den Handel über Dritte zu unterbinden.
Ungeachtet dessen bleibe der Vertrieb von
Präparaten im Ausland problematisch. Hier gebe es einen
unkontrollierten Schwarzmarkt, der Menschen gefährde. An dieser
Stelle seien Zoll und Polizei gefordert. Als Hoffnungsschimmer
nannte Trauernicht die Ankündigung von EU-Gesundheitskommissar
Günther Verheugen, Medikamente unter anderem mit Bar-Codes und
Hologramm-Siegel zur besseren Kontrolle versehen zu wollen.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Ursula Sassen (CDU): Das Internet ist Einfallstor
für Arzneimittelfälschung. Das Bundesgesundheitsministerium warnt
auf seiner Homepage vor möglichen unsoliden Anbietern. Deshalb
dürfen wir die Beratungskompetenz der Apotheker nicht
Geschäftemachern überlassen.
Jutta Schümann (SPD): Dadurch dass Medikamente
beispielsweise beim Kioskbesitzer gekauft werden können,
verschwindet das Bewusstsein, dass es sich bei Arzneimitteln um eine
ganz bestimmte Ware handelt.
Heiner Garg (FDP): Der Wettbewerb muss unter
gleichen Voraussetzungen stattfinden, was derzeit nicht der Fall
ist. Während Apotheker an das Gesetz und die Betriebsordnung
gebunden sind, gelten sie für Pick-up-Stationen nicht.
Detlef Matthiessen (Grüne): Die
Arzneimittelfälschung ist nicht mehr nur ein Problem der Dritten
Welt, auch wenn der Anteil im Westen immer noch unter einem Prozent
liegt. Die Zertifizierung des Versandhandels ist eine Möglichkeit,
um dieses Problem zu beheben.
Lars Harms (SSW): Man kann nur den Kopf schütteln,
wenn man hört, dass Verbraucher Pillen schlucken, ohne dass auf
Anbieterseite im Internet eine Postadresse oder ein Ansprechpartner
angegeben ist. Ein Verbot des Internet-Handels ist allerdings der
falsche Weg.