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Gegen Bürokratie bei
Sozial-Zuwendungen
Kiel (SHL/12.12.) Die
Grünen fordern von den Sozialbehörden einen kulanten und
transparenten Umgang bei der Gewährung des Kindergeldzuschlags
und des Wohngeldes für Familien, die von Hartz IV lebten. Viele
der Betroffenen hätten mit einer überbordenden Bürokratie zu
kämpfen, beklagte die Grünen-Abgeordnete Angelika Birk. Denn: Es
seien statt einem Amt nun drei Behörden für die
Leistungsgewährung zuständig – die Arbeitsgemeinschaften von
Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Argen), die
Kindergeldkasse und das Wohngeldamt. Abgeordnete aller Fraktionen
unterstützten die Stoßrichtung des Antrages. Nun wird der
Sozialausschuss weiter beraten.
Hintergrund ist die Einführung des
Kindergeldzuschlags am 1. Oktober und die ebenfalls rückwirkend
beschlossene Wohlgelderhöhung. Dadurch soll ärmeren Familien
geholfen werden, die wegen steigender Lebenshaltungskosten, Mieten
und Heizkosten zunehmend auf Hartz IV angewiesen sind. Bei der
Neuberechnung der Zuschüsse, so die Forderung, müssten die Argen
die Betroffenen umfassend informieren. Zudem sollten sie bei der
Bemessung einen Ermessensspielraum nutzen. Und: Die Familien
dürften durch die Umstellung nicht schlechter gestellt werden –
auch Ausgaben für Kindergarten, Busfahrkarten oder Sportverein
müssten abgedeckt werden, betonte Birk. Zudem forderte sie, auch
Zusatzleistungen wie das neue "Schul-Starterpaket" den
Familien zu gewähren.
Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) wies darauf hin,
dass Ende November eine Anweisung an die Behörden ergangen sei,
mit der die alten Hartz-IV-Leistungen weiter gezahlt werden
sollen, bis über die neuen Zuschüsse entschieden worden sei.
Weitere
Redner:
Torsten Geerdts (CDU, Wolfgang Baasch (SPD), Heiner Garg
(FDP), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen fordern von den Sozialbehörden einen
kulanten und transparenten Umgang bei der Gewährung des
Kindergeldzuschlags und des Wohngeldes für Familien, die
bislang von Hartz IV lebten.
Hintergrund
ist die Einführung des Kinderzuschlags am 1. Oktober und
die ebenfalls für den 1. Oktober rückwirkend beschlossene
Wohlgelderhöhung. Dadurch soll ärmeren Familien geholfen
werden, die wegen steigender Lebenshaltungskosten, Mieten
und Heizkosten zunehmend auf Hartz IV angewiesen sind. Bei
der Neuberechnung der Zuschüsse, so die Grünen, müssten
die zuständigen Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und
Bundesagentur für Arbeit, die ARGEN, die Betroffenen
umfassend informieren. Zudem sollten sie bei der Bemessung
einen Ermessensspielraum nutzen können. Und: Die Familien
dürften durch die Umstellung nicht schlechter gestellt
werden – auch Ausgabe für KiTas, Bus oder Sportverein
müssten abgedeckt werden, und Zusatzleistungen wie das neue
"Schulstarterpaket" müssten den Familien gewährt
werden, so die Grünen.
250.000
Kinder sollen profitieren
Das Wohngeld
soll im Schnitt von 91 Euro auf 142 Euro pro Monat und
Haushalt steigen. In Schleswig-Holstein erhalten 2,5 Prozent
der Haushalte laut dem Wohnfeld- und Mietenbericht der
Bundesregierung diese Leistung. Bundesweit sind es insgesamt
800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte.
Der Kindergeldzuschlag wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem
Einkommen zwar sich selbst, aber nicht ihre Kinder versorgen
können. Er wird von Fall zu Fall individuell berechnet.
Bundesweit sollen 250.000 Kinder hiervon profitieren.
Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern haben in der Vorwoche zudem
angekündigt, bei der geplanten Kindergelderhöhung die
Familien von Hartz- IV-Empfängern besserstellen zu wollen.
Mit einem gemeinsamen Bundesratsantrag wollen die Länder
erreichen, dass den Beziehern von Hartz IV oder Sozialhilfe
die Erhöhung um zehn Euro für das erste und zweite sowie
16 Euro für jedes weitere Kind nicht auf ihre
Sozialleistung angerechnet wird. Nach bisheriger Rechtslage
seien diese Familien praktisch von der Erhöhung
ausgeschlossen, hieß es.
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