Hintergrund:
Die Volksinitiative für den Erhalt der Realschulen
steht im Landtag vor der Ablehnung. CDU, SPD und Grüne
stimmten im Bildungsausschuss gegen den Vorstoß,
lediglich die FDP unterstützten ihn. Zuvor hatte der
Petitionsausschuss die Vertrauenspersonen der Initiative
angehört (s. auch Umdruck 16/3579
).
Die
Initiative will die Regelung aus dem neuen Schulgesetz
rückgängig machen, wonach alle Realschulen bis 2010
durch Regional- oder Gemeinschaftsschulen ersetzt werden.
Die Realschule sei eine „leistungsfähige und
gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Schulform",
betonen die Initiatoren.
Demgegenüber
bekräftigt die Ausschussmehrheit ihre Argumente für eine
Neustrukturierung des Schulsystems: Sie bringe „mehr
individuelle Förderung durch längeres gemeinsames Lernen
und durch höhere Durchlässigkeit zwischen den
Schularten". Dies sei die richtige Konsequenz aus den
PISA-Studien.
VDR ist der
Wortführer
Die
Initiative wird wesentlich vom Landesverband der Deutschen
Realschullehrer (VDR) getragen. Der hatte im Frühjahr
mehr als 25.000 Unterschriften für sein Anliegen
gesammelt und damit das nötige Quorum von 20.000
erfüllt.
Mit dem
neuen Schulgesetz hat Schleswig-Holstein als erstes
Bundesland die Gemeinschaftsschule als neue Schulart
erhalten. Hier sollen die Schüler bis zur 10. Klasse
gemeinsam lernen. Die Gemeinschaftsschulen bieten die
Abschlüsse von Haupt- und Realschule sowie den Übergang
zur gymnasialen Oberstufe an, die sie auch selbst haben
können. Bis 2010 sollen alle integrierten Gesamtschulen
zu Gemeinschaftsschulen entwickelt werden. Außerdem
werden Haupt- und Realschulen zu so genannten
Regionalschulen zusammengeführt. Dort gibt es eine
gemeinsame Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6), erst
danach trennen sich die Bildungsgänge Hauptschule (bis 9.
Klasse) und Realschule (bis 10. Klasse). Inzwischen gibt
es im Lande 55 Gemeinschaftsschulen, und 35
Regionalschulen.
Lehnt das
Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren
ein Volksbegehren starten (siehe nachstehendes Stichwort).
Vorherige
Debatte zum Thema Realschulen / Regionalschulen:
plenum-online, Juli
2008
Stichwort:
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Schleswig-Holstein kennt ein dreistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Volksinitiative kann mit den Unterschriften von 20.000 Stimmberechtigten Bürgern eingeleitet werden. Entscheidet der Landtag innerhalb von vier Monaten nicht oder ablehnend über den Antrag der Volksinitiative, kommt es zu einem Volksbegehren. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird – das sind derzeit rund 110.000 Bürger. Die Unterschriften dürfen nicht frei gesammelt, sondern müssen in amtlichen Eintragungsräumen geleistet werden. Die Frist hierfür beträgt sechs Monate.
Beim anschließenden Volksentscheid, der innerhalb von neun Monaten nach dem Volksbegehren durchzuführen ist,
gilt der vorgelegte Gesetzentwurf als angenommen, wenn ihm mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen.
In Schleswig-Holstein verlief bislang ein Volksentscheid erfolgreich: 1998 lehnten die Schleswig-Holsteiner die Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform ab – mehr als 41 Prozent der Wahlberechtigten stimmten gegen die Reform. Allerdings hob der Landtag von Schleswig-Holstein diese Willensbekundung des Souveräns nicht einmal ein Jahr nach dem Volksentscheid auf und beschloss, die Rechtschreibreform an den Schulen des Landes einzuführen.
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