|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: BKA-Gesetz
|
xxx
|
Top 41:
Deutschland
braucht kein FBI:
BKA-Gesetz im Bundesrat ablehnen!
Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN –
Drucksache 16/2053
(Ausschussüberweisung am 29. Mai 2008)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
|
|
Koalition im Kieler
Landtag
stützt BKA-Gesetz
Kiel (SHL/10.12.) Einen Tag
vor dem sich abzeichnenden Kompromiss im Vermittlungsausschuss der
Großen Koalition in Berlin zum so genannten BKA-Gesetz haben auch
CDU und SPD im Kieler Landtag ihre Zustimmung signalisiert. Auch das
Kabinett „war und ist sich bei der Abwehr des Terrorismus einig",
sagte Innenminister Lothar Hay (SPD) in einer von den Grünen erneut
angestoßenen Debatte. Die Oppositionspartei hatte die
Landesregierung wie zuletzt schon im Mai aufgefordert, das "Gesetz
zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt" wegen massiver Eingriffe in die
Privatsphäre abzulehnen, wurde aber nur von FDP und SSW
unterstützt.
Redner der Koalitionsfraktionen machten deutlich,
dass das Bundeskriminalamt nur in engbegrenzten und konkreten
Fällen tätig werden könne. Es sei daher nicht zu befürchten, „dass
das BKA eine Geheimdienstzentrale wird". Die Opposition
erneuerte hingegen ihre Kritik an der geplanten Ausweitung der
Online-Durchsuchungen sowie an Video- und Telefonüberwachungen. Dies
sei eine „Opferung der Grundrechte" – auch bei der
nachgebesserten Version des Gesetzes.
Das Gesetz sieht vor, dass BKA-Beamte Wohnungen von
Verdächtigen heimlich betreten und mit Wanzen oder Videokameras
bestücken können. Ebenso sollen sie Telefone abhören, Briefe und
E-Mails mitlesen und Computer-Festplatten durchstöbern können.
Nach heftigen Protesten wegen eines zu laxen Eingriffs in
grundgesetzlich verankerte Persönlichkeitsrechte – und einer
Ablehnung im Bundesrat Ende November – soll es nun bei der
Online-Durchsuchung strengere Auflagen geben. Demnach muss ein
Richter auch in eiligen Fällen seine Zustimmung zu der Maßnahme
geben, und er trägt auch die letzte Entscheidung darüber, welche
Computer-Daten wegen ihres privaten Charakters nicht verwendet
werden dürfen.
Der Kompromiss soll morgen im Vermittlungsausschuss
in Berlin ausformuliert und dann am 19. Dezember in der
Länderkammer beschlossen werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009
in Kraft treten.
Weitere Redner:
Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter Puls
(SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Monika Heinold (Grüne), Anke
Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Auf Basis eines Grünen-Antrags debattiert der Landtag
über das umstrittene neue BKA-Gesetz, mit dem die
Kompetenzen des Bundeskriminalamts bei der
Terrorbekämpfung geregelt werden sollen.
Der Entwurf
des Bundes für ein "Gesetz zur Abwehr von Gefahren
des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt" greift nach Ansicht der
Landtags-Grünen wie auch verschiedener Landesregierungen
in grundgesetzlich verankerte Persönlichkeitsrechte sowie
in die Länderhoheit für die polizeiliche Gefahrenabwehr
ein. Auch die Nord-SPD hatte sich kritisch geäußert.
Entsprechend war das Gesetz bei der Abstimmung im
Bundesrat Ende November abgelehnt worden. Inzwischen haben
sich Bund und SPD-regierte Länder aber laut
Medienberichten auf einen Kompromiss geeinigt. Er soll an
diesem Donnerstag im Vermittlungsausschuss ausformuliert
und dann am 19. Dezember in der Länderkammer beschlossen
werden. Auch die schleswig-holsteinische SPD hat ihre
Zustimmung signalisiert.
Kompromiss
zeichnet sich ab
Der
Gesetzentwurf stand wegen tiefgehender Eingriffe in die
Grundrechte in der Kritik. Er sieht vor, dass BKA-Beamte
Wohnungen von Verdächtigen heimlich betreten und mit
Wanzen oder Videokameras bestücken können sollen. Ebenso
sollen sie Telefone abhören, Briefe und E-Mails mitlesen
und mittels der Online-Durchsuchung Computer-Festplatten
durchstöbern können. Nach dem Kompromiss soll es bei der
Online-Durchsuchung künftig strengere Auflagen geben: Ein
Richter muss auch in eiligen Fällen seine Zustimmung zu
der Maßnahme geben, und er trägt auch die letzte
Entscheidung darüber, welche Computer-Daten wegen ihres
privaten Charakters nicht verwendet werden dürfen.
Ein
weiteres Problemfeld lag im Bereich des Föderalismus: Im
Rahmen der ersten Föderalismusreform im Jahr 2006 hat der
Bund die ausschließliche Kompetenz für "die Abwehr
von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt in Fällen, in denen eine
länderübergreifende Gefahr vorliegt", erhalten.
Kritiker haben Bedenken, dass der BKA-Gesetzentwurf diese
Vorgaben des Grundgesetzes überdehnt und dass es
Kompetenzkonflikte gibt. Nun soll der Aufgabenbereich des
BKA im Vermittlungsverfahren präziser umrissen werden.
Der
Grünen-Antrag, der sich unter dem Motto "Deutschland
braucht kein FBI" gegen das BKA-Gesetz ausspricht,
steht nach dem Nein der Koalition im Innen- und
Rechtsausschuss auch im Plenum vor der Ablehnung.
Debatte
bei Antragstellung: plenum-online, Mai 2008
|
|
|
* * * * *
| |
|