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Auf dieser
Seite: Jugendstrafrecht
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Top 42:
Entschließung
zum Jugendstrafrecht
Antrag der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/1816(neu)
(Ausschussüberweisung am 30. Januar 2008)
Bericht und
Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses |
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Jugendkriminalität:
Koalition setzt auf
Prävention und Sanktion
Kiel (SHL/11.12.) Mit einem
„differenzierten Maßnahmenkatalog" aus Prävention und
wirksamen Strafen wollen CDU und SPD die Jugendkriminalität
zurückdrängen. Das sieht ein Entschließungspapier vor, das der
Landtag mit Koalitionsmehrheit verabschiedet hat. Christ- und
Sozialdemokraten verweisen darin auf die Bedeutung von
Familienhilfen, Schulsozialarbeit und der Integration von
Migranten zur Kriminalitätsvorbeugung. Hierfür stünden im neuen
Landeshaushalt zusätzliche Mittel bereit. Bei Intensivtätern sei
aber auch eine „frühzeitige, verbindliche Intervention"
nötig. Hierzu gehöre zum Beispiel die landesweite Anwendung des
so genannten vorrangigen Jugendverfahrens, bei dem Täter bereits
kurz nach der Tat verurteilt werden können.
Die Opposition, die das Thema im Januar mit einem
eigenen gemeinsamen Antrag angestoßen hatte, votierte gegen das
Regierungspapier. Hauptunterschied: FDP, Grüne und SSW halten das
derzeitige rechtliche Instrumentarium für ausreichend. Sie
sprechen sich explizit gegen eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts aus. So lehnt die Opposition die Anhebung der
Höchststrafen für Jugendliche von zehn auf 15 Jahre oder die
Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre ab.
Diese Punkte waren zu Jahresbeginn im hessischen Landtagswahlkampf
kontrovers diskutiert worden.
Opposition betont Resozialisierungs-Gedanken
Stattdessen, so die Vertreter der
Parlamentsopposition, müsse die Rehabilitation jugendlicher
Straftäter im Zentrum stehen. Es sei ein Irrglaube anzunehmen,
Strafverschärfungen und „Wegsperren" könnten zu einer
besseren Resozialisierung der Täter beitragen. Dies habe auch die
Mehrzahl der Experten bei einer Anhörung im Innen- und
Rechtsausschuss so gesehen.
Der Landtag debattierte das Thema vor dem
Hintergrund des aufsehenerregenden Angriffs auf einen 13-jährigen
in Neumünster Ende November. Der Junge war während des
Schulunterrichts von zwei Jugendlichen attackiert und schwer am
Kopf verletzt worden. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es
im Lande derzeit 750 junge Intensivtäter unter 21 Jahren. Damit
sei die Zahl dieser Täter, je nach Region, in den letzten zehn
Jahren um bis zu 100 Prozent gestiegen.
Hauptredner: Peter
Lehnert (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki
(FDP), Monika Heinold (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW),
Justizminister Uwe Döring (SPD)
Hintergrund:
Mit der Koalitionsmehrheit hat der Innen- und
Rechtsausschuss eine Entschließung zum Thema
Jugendstrafrecht verabschiedet. Demnach bietet das
geltende Recht „weitreichende Möglichkeiten" um
der Jugendkriminalität zu begegnen. Zudem verweisen CDU
und SPD auf die Bedeutung von Familienhilfen,
Schulsozialarbeit und der Integration von Migranten zur
Kriminalitätsvorbeugung.
Bei
Intensivtätern sei eine „frühzeitige, verbindliche
Intervention" nötig, heißt es weiter. Hierzu
gehöre zum Beispiel die landesweite Anwendung des so
genannten vorrangigen Jugendverfahrens, bei dem Täter
bereits kurz nach der Tat verurteilt werden können. Zudem
soll das Personal im Strafvollzug und in der
Bewährungshilfe aufgestockt werden. Hier verweisen die
Koalitionsfraktionen auf entsprechende „Weichenstellungen"
im Doppelhaushalt 2009/2010.
Opposition
gegen Herabsetzung der Strafmündigkeit
Die
Opposition stimmte im Ausschuss gegen das Papier. FDP,
Grüne und SSW hatten das Thema im Januar mit einem
eigenen gemeinsamen Antrag angestoßen. Hauptunterschied:
Die Oppositionsparteien halten das derzeitige rechtliche
Instrumentarium für „ausreichend" und sprechen
sich explizit gegen eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts aus, zum Beispiel gegen so genannte
Erziehungscamps und gegen die Anhebung der
Höchststrafengrenze für Jugendliche von zehn auf 15
Jahre. Ebenso lehnen die Oppositionsparlamentarier die
ausschließliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf
Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren ab, genauso
wie die Herabsetzung der Strafmündigkeit von derzeit 14
Jahren.
Demgegenüber
unterstützen sie Modellprojekte für einen "Vollzug
in freien Formen" und fordern, ebenso wie die
Koalition, den Ausbau von ambulanten Familienhilfen und
der Schulsozialarbeit. Zudem müsse die Integration von
Migranten verbessert werden, und es müsse für eine „angemessene
Ausstattung" von Polizei und Justiz, für eine
geringere Verfahrensdauer und für eine „ausreichende"
Ausstattung im Jugendstrafvollzug und in der
Bewährungshilfe gesorgt werden.
Debatte
bei Antragstellung: plenum-online, Januar
2008
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