Koalition lehnt
SSW-Entwurf für
ein neues Tariftreuegesetz ab
Opposition wirft Schwarz-Gelb „Verschleppung"
und „Arbeitsverweigerung" vor
Kiel (SHL/16.12.) Gut zwei
Wochen vor dem Auslaufen des schleswig-holsteinischen
Tariftreuegesetzes am 31. Dezember ist der SSW mit seinem
Gesetzentwurf, der eine Entfristung des Gesetzes vorsieht, in
Zweiter Lesung an der Ablehnung von CDU und FDP gescheitert.
Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) kündigte erneut an, im
Januar einen Gesetzentwurf für ein Mittelstandsförderungs- und
Vergabegesetz vorzulegen, in dem das Thema Tariftreue einfließen
soll.
Das Tariftreue-Gesetz in Schleswig-Holstein gilt
seit 2003. Es besagt, dass öffentliche Aufträge des Landes in den
Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und
Busverkehr nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren
Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tarif
zahlen. Landesbehörden müssen das Gesetz anwenden, Kommunen
können sich freiwillig anschließen. Hierdurch sollen heimische
Unternehmen vor Billiganbietern geschützt werden. Das Gesetz liegt
jedoch seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom
April 2008 auf Eis. Laut dem EuGH darf der Staat die Vergabe
öffentlicher Bauaufträge nicht an die Einhaltung spezieller
Tarifverträge koppeln. Das Landes-Wirtschaftsministerium hat das
Gesetz daraufhin per Erlass außer Kraft gesetzt.
SSW Tariftreue verweist auf das Entsendegesetz
des Bundes und auf
bundeseinheitliche Tarife
Vor diesem
Hintergrund will der SSW die Tariftreue mit einem Verweis
auf das Entsendegesetz des Bundes und auf
bundeseinheitliche Tarife europafest machen und
entfristen. Da die Bundesregelung nicht für den
Bus-Nahverkehr gilt, soll dieser Bereich nach Willen des
SSW auch aus dem Landesrecht gestrichen werden.
Der SSW hatte ihren Entwurf bereits im November 2009
vorgelegt; seitdem wurde er im Ausschuss diskutiert. Der
wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Lars Harms, warf den
Regierungsfraktionen jetzt angesichts des langen Beratungszeitraums
„Arbeitsverweigerung" vor. „Sie wollen keine fairen Löhne,
keine sicheren Beschäftigungsverhältnisse, keinen fairen
Wettbewerb für unsere Unternehmen und keine wirklichen
Konsequenzen, wenn mal wieder Dumpinglöhne bezahlt werden", so
Harms.
Grüne: CDU und FDP treten bei
Arbeitnehmerrechten auf die Bremse
Die anderen Oppositionsfraktionen schlossen sich der
Kritik an. „Verschleppen, verdösen, warten auf Silvester, dann
ist das böse Tariftreuegesetz endlich außer Kraft" – das
sei die Taktik von Schwarz-Geld, meinte Regina Poersch (SPD).
Andreas Tietze von den Grünen monierte, beim Straßenbau gebe die
Regierungskoalition Gas, „bei Arbeitnehmerrechten treten sie aber
auf die Bremse". Und Björn Thoroe (Linke) erklärte, die
öffentliche Hand habe „eine besondere Verantwortung und
Vorbildfunktion".
CDU, FDP und Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU)
argumentierten dagegen mit rechtlichen Bedenken. Der SSW-Entwurf sei
„sehr fraglich, was die Dienstleistungsfreiheit anbelangt",
sagte Christopher Vogt (FDP). Johannes Callsen (CDU) erklärte, eine
Tariftreueregelung könne nur „deklatorischen Charakter"
haben. Der Minister verwies darauf, dass das aktuelle Gesetz bereits
außer Kraft ist: „Weil das geltende Recht nicht in der Anwendung
ist, kann das Auslaufen nicht zur Verschlechterung der Situation
führen."
Auch ein SPD-Entwurf wird noch
im Ausschuss beraten
Im Ausschuss liegt zur Beratung außerdem noch ein
Gesetzentwurf der SPD. Die SPD will einen „repräsentativen"
Tariflohn festschreiben, falls in einer Branche mehrere
Tarifverträge nebeneinander existieren. Nach Vorstellung der
Linken, die einen Änderungsantrag zu dem SPD-Entwurf vorgelegt
haben, sollen nur solche Firmen öffentliche Aufträge erhalten, die
ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde
zahlen.