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Auf dieser Seite: Wahlgesetze

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW – Drucksache 17/1047neu
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drs. 17/1122
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Top 17
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Neuwahlgesetz 2011)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
 – Drucksache 17/1070neu
   Aufruf gemeinsam mit
Top 18
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landeswahlgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP – Drs. 17/1081

Kieler Landtag sucht ein neues Wahlrecht für Schleswig-Holstein

Landtagspräsident nach der Ersten Lesung weiterhin optimistisch: „Wir sind sehr gut im Fahrplan"

Kiel (SHL/lno/16.12.) Mit einer kontrovers geführten Debatte zu einem neuen Wahlrecht hat der Landtag am Donnerstag seine Sitzung fortgesetzt. Grünen-Fraktionschef Robert Habeck warf CDU, FDP und SPD in Erster Lesung vor, mit ihren Entwürfen eigennützige Ziele zu verfolgen. Sein SPD-Kollege Ralf Stegner appellierte an die Kompromissbereitschaft von Grünen und SSW. „Wir brauchen kein schwarzes, kein gelbes, kein grünes, kein rotes Wahlgesetz, wir brauchen ein gemeinsames", sagte er. Hintergrund: Das Landesverfassungsgericht hatte im August nicht nur eine Neuwahl des Parlaments bis Herbst 2012 verlangt, sondern auch ein neues Gesetz. Derzeit liegen dem Landtag jeweils drei eigenständige Entwürfe vor, die allesamt an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurden. Neben den Regierungsfraktionen und der SPD haben SSW und Grüne gemeinsam eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen unter anderem die Anzahl der Wahlkreise und die derzeitige in der Verfassung verankerte Parlamentsgröße von 69 Abgeordneten. Die Koalition und die SPD wollen die Zahl auf 35 reduzieren, Grüne und SSW streben 27 an. Die Zahl von derzeit 40 Wahlkreisen gilt als eine Ursache für das Anwachsen des Landtages nach der letzten Wahl.

CDU, FDP und SPD wollen die Sollstärke von 69 Abgeordneten aus der Verfassung streichen und im Wahlrecht festschreiben. Zudem soll im Wahlrecht der Zusatz stehen, dass Überhang- und Ausgleichsmandate möglich sind. Sie verweisen darauf, dass das deutsche Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme grundsätzlich die Möglichkeit beinhaltet, dass die Richtgröße von 69 übertroffen wird. Grüne und SSW wollen dagegen die Zahl 69 in der Verfassung beibehalten.

Landtagspräsident sieht „positives Signal"

Trotz des teilweise kontroversen Meinungsaustauschs bei der Vorstellung der jeweiligen Entwürfe zeigte sich Landtagspräsident Torsten Geerdts nach der Debatte zufrieden mit dem Ergebnis seiner Moderation im Vorfeld: „Wir sind sehr gut im Fahrplan. Wenn wir – wie vorgesehen – das Wahlrecht im März 2011 verabschieden, sind wir zwei Monate schneller, als es das Verfassungsgericht verlangt hat." Die Fraktionen im Landtag seien im wesentlichen nur noch in der Frage der Wahlkreise auseinander, betonte Geerdts. Die Fraktionsvorsitzenden hätten ihm versichert, dass sie die Zeit zwischen Erster und Zweiter Lesung nutzen wollen, um weitere Kompromissmöglichkeiten zu suchen. „Das ist ein positives Signal", so der Landtagspräsident.

Die Vorgaben des
Landesverfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht hatte im August das Zusammenspiel mehrerer Regelungen im Wahlrecht und der Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Drei wesentliche Kritikpunkte sind der nicht vollständige Ausgleich von Überhangmandaten, die zu starke Abweichung der Größe der Wahlkreise untereinander und die mit 95 zu starke Abweichung von der in der Verfassung festgeschriebenen Zahl der Abgeordneten (69). Die Richter verlangen ein neues Wahlrecht bis Mai 2011 sowie Neuwahlen bis spätestens September 2012.

Stimmen aus dem Plenum:

Robert Habeck (Grüne): 
Muss in der Verfassung geregelt sein, wie groß der Landtag sein soll? Nein, das muss es selbstverständlich nicht. Aber wir müssen ein Wahlgesetz schaffen, das sichert, dass der Landtag nicht groß, sondern klein ist. Das ist unabhängig von der Verfassung ein Gebot politischer Vernunft und Demut: Alles wird kleiner, überall wird gespart – nur nicht an der Zahl der Abgeordneten.

Ralf Stegner (SPD): 
Die Behauptung, wir würden an der Verfassung rummanipulieren wollen und das Urteil nicht ernst nehmen, ist falsch. Ohne eine Verfassungsänderung können wir den Sonderfall Schleswig-Holstein nämlich nicht beenden. Die Vorstellung kleinerer Fraktionen, dass wir deutlich mehr Listen- als Wahlkreiskandidaten im Parlament wiederfinden, wäre ein Unikat, das es nirgendwo in Deutschland gibt.

Johannes Callsen (CDU): 
Der Auftrag des Verfassungsgerichtes eignet sich nicht für populistische Plattitüden. Uns ist es wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimme ganz konkret und regional bezogen entscheiden können, wer ihre Interessen im Kieler Landtag vertritt. Wir vertreten diese Auffassung nicht, weil uns viele Direktmandate automatisch immer nützen würden. Es gab auch Wahlen in Schleswig-Holstein, bei denen die CDU kein einziges Direktmandat errungen hat.

Wolfgang Kubicki (FDP): 
Welcher der gemachten Vorschläge hat die größtmögliche Chance vor dem Landesverfassungsgericht zu bestehen? Das muss die Maßgabe unseres Handelns sein. Wenn das neue Wahlgesetz in Schleswig durchfallen würde, würde dies Schleswig-Holstein der Lächerlichkeit preisgeben.

Uli Schippels (Linke): 
Bei einer Reduzierung der Direktwahlkreise um maximal ein Drittel kann mir niemand weismachen, wir bräuchten zur Vorbereitung und Durchführung der Neuwahl nach der Verabschiedung des Gesetzes anderthalb Jahre. Wir könnten das Wahlgesetz im Februar verabschieden, im März die Wahlkreiszuschnitte festlegen und im Mai neu wählen.

Anke Spoorendonk (SSW): 
Wenn die Zahl der Wahlkreise stärker reduziert würde, dann trifft es alle. Es wird natürlich auch bei den anderen Parteien Mandate kosten, es kann für den SSW zum Verlust des Fraktionsstatus führen und verringert die Chancen auf ein Direktmandat. In einer kleinen Fraktion hat jedes einzelne Mandat eine ungleich größere Bedeutung für die Arbeit als in einer großen Gruppe. Also unterstellen Sie uns nicht, wir würden nur an uns selbst denken.

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Hintergrund:
Nachdem die Fraktionen in den vergangenen Monaten unter der Moderation des Landtagspräsidenten intensiv über die vom Landesverfassungsgericht angeforderte Neugestaltung des schleswig-holsteinischen Wahlgesetzes beraten haben, liegen nun konkrete Vorschläge auf dem Tisch. CDU/FDP, Grüne/SSW sowie die SPD legen jeweils eigene Entwürfe vor.

Das Verfassungsgericht hatte im August das Zusammenspiel mehrerer Regelungen im Wahlrecht und der Verfassung für verfassungswidrig erklärt. Drei wesentliche Kritikpunkte sind der nicht vollständige Ausgleich von Überhangmandaten, die zu starke Abweichung der Größe der Wahlkreise untereinander und die mit 95 zu starke Abweichung von der in der Verfassung festgeschriebenen Zahl der Abgeordneten (69). Die Richter verlangen ein neues Wahlrecht bis Mai 2011 sowie Neuwahlen bis spätestens September 2012.

  Die Vorschläge der Fraktionen

Wahlkreise:
Die Koalition und die SPD wollen die Zahl auf 35 reduzieren, Grüne und SSW streben 27 an. Die Zahl von derzeit 40 Wahlkreisen gilt als eine Ursache für das Anwachsen des Landtages nach der letzten Wahl.

Größe des Landtages:
Schwarz-Gelb und Sozialdemokraten wollen die Sollstärke von 69 Abgeordneten aus der Verfassung streichen und im Wahlrecht festschreiben. Zudem soll im Wahlrecht der Zusatz stehen, dass Überhang und Ausgleichsmandate möglich sind. Sie verweisen darauf, dass das deutsche Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme grundsätzlich die Möglichkeit beinhaltet, dass die Richtgröße von 69 übertroffen wird. Grüne und SSW wollen die Zahl 69 in der Verfassung beibehalten.

Zählsystem: 
Grüne und SSW wollen, dass die Wählerstimmen künftig nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers in Mandate umgerechnet werden. CDU, FDP und SPD wollen beim System d’Hondt bleiben.

Ausgleich vom Mehrsitzen:
Alle Vorschläge sehen – anders als im jetzigen Gesetz – einen vollen Ausgleich von Überhangmandaten vor. Auch dieses Thema hatte nach der letzten Landtagswahl zu Kontroversen geführt, weil drei Überhangmandate der CDU nicht mit Ausgleichssitzen für die anderen Fraktionen verrechnet wurden. Diese umstrittene Mandatsvergabe sichert der schwarz-gelben Koalition ihre Einstimmenmehrheit im Parlament, während die Oppositionsfraktion mehr Wählerstimmen erringen konnten.

Wahlalter:
Die SPD will erreichen, dass künftig auch 16-Jährige den Landtag wählen dürfen. Grüne, Linke und SSW hatten dies in der Vergangenheit unterstützt, Schwarz-Gelb war dagegen.

Wahltermin:
Die SPD will den 13. November 2011 als Wahltag in der Verfassung festschreiben, die übrigen Vorschläge enthalten keine solche Festlegung. Die Grünen machen sich aber ebenfalls für einen Wahltermin im Jahr 2011 stark, während die Koalition für einen Termin zwischen Mai und September 2012 plädiert.

Zweistimmenwahlrecht:
Die Idee von CDU und SPD, zum Einstimmenwahlrecht für einen Wahlkreiskandidaten und eine Parteiliste zurückzukehren, ist vom Tisch. Hiergegen hatten die kleineren Fraktionen aufbegehrt, die häufig vom sogenannten Stimmensplitting (Erst- und Zweitstimme gehen an unterschiedliche Parteien) profitieren.

Fahrplan:
Nach der Ersten Lesung ist eine ganztägige Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss für den 9. Februar geplant. In der März-Tagung (23. bis 25.03.) soll das Gesetz verabschiedet werden.

Letzte Debatte zum Thema:
plenum-online
September 2010

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit:  
Studienplätze in Schleswig-Holstein

Abschiebehaft Rendsburg

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Vermessungs- und Katasterwesen
(ohne Aussprache)
Geodaten-Infrastruktur
(ohne Aussprache)
Marktüberwachung bei Bauprodukten
(ohne Aussprache)
Verwaltungsvorverfahren Anwälte, Notare
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Wahlgesetz / Verfassungsänderung
Ausschussempfehlung:
Maßregelvollzug BVerfG
(ohne Aussprache)
Anträge:

Blutprobenentnahme

Vertrauensleute für Richterwahl
(ohne Aussprache)
Berichtsantrag:

Hafen Lübeck / Transport radioaktiven Materials

Regierungsberichte:

Blutprobenentnahme

Sicherheitsbericht

F i n a n z e n

1. Lesung / 2. Lesung / Anträge:

Haushalt 2011/2012
1. Lesungen / Antrag:
Glücksspielgesetz
Altersgrenze beim LRH
(ohne Aussprache)
Ausschussempfehlungen:
LRH / Haushalt
(ohne Aussprache)
Haushaltsrechnung 2008
(ohne Aussprache)
Regierungsbericht:

Haushaltsrechnung 2009
(ohne Aussprache)

Berichtsantrag:

GMSH / Überprüfung
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Kinderschutz / Verfassungsänderung
Ausschussempfehlung:
Kontrazeptiva
Anträge:
Ausbildungsqualität
Asylbewerber

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

2. Lesung:

Tariftreuegesetz
Große Anfrage:
Wirtschaftliche Bedeutung der Uni Lübeck
Ausschussempfehlung:
Flughafen Lübeck
Regierungsbericht:

Fehmarnbelt-Querung

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
F o r s t e n

2. Lesung:

Umweltverträglichkeits- Prüfung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Forstliche Versuchsanstalt
(ohne Aussprache)
Landeswald-Gesetz
(ohne Aussprache)
Landesfischerei-Gesetz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Pelztier-Farmen
Biomasse
Berichtsantrag:

Gemeinsame Agrarpolitik
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Dringlichkeit:

Studienplätze in Schleswig-Holstein
2. Lesung:
Rundfunkänderungs-
Staatsvertrag
Ausschussempfehlungen:
Kooperationsverbot im Bildungsbereich
(ohne Aussprache)
Landeszentrale für 
Politische Bildung

(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

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