Im Mittelpunkt der politischen Diskussion stehen unter anderem die Anzahl der Wahlkreise und die derzeitige in
der Verfassung verankerte Parlamentsgröße von 69 Abgeordneten. Die
Koalition und die SPD wollen die Zahl auf 35 reduzieren, Grüne und
SSW streben 27 an. Die Zahl von derzeit 40 Wahlkreisen gilt als eine
Ursache für das Anwachsen des Landtages nach der letzten Wahl.
CDU, FDP und SPD wollen die Sollstärke von 69
Abgeordneten aus der Verfassung streichen und im Wahlrecht
festschreiben. Zudem soll im Wahlrecht der Zusatz stehen, dass
Überhang- und Ausgleichsmandate möglich sind. Sie verweisen darauf,
dass das deutsche Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme grundsätzlich
die Möglichkeit beinhaltet, dass die Richtgröße von 69
übertroffen wird. Grüne und SSW wollen dagegen die Zahl 69 in der
Verfassung beibehalten.
Landtagspräsident sieht „positives Signal"
Trotz des teilweise kontroversen Meinungsaustauschs
bei der Vorstellung der jeweiligen Entwürfe zeigte sich
Landtagspräsident Torsten Geerdts nach der Debatte zufrieden mit
dem Ergebnis seiner Moderation im Vorfeld: „Wir sind sehr gut im
Fahrplan. Wenn wir – wie vorgesehen – das Wahlrecht im März
2011 verabschieden, sind wir zwei Monate schneller, als es das
Verfassungsgericht verlangt hat." Die Fraktionen im Landtag
seien im wesentlichen nur noch in der Frage der Wahlkreise
auseinander, betonte Geerdts. Die Fraktionsvorsitzenden hätten ihm
versichert, dass sie die Zeit zwischen Erster und Zweiter Lesung
nutzen wollen, um weitere Kompromissmöglichkeiten zu suchen. „Das
ist ein positives Signal", so der Landtagspräsident.
Die Vorgaben des
Landesverfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht hatte im August das
Zusammenspiel mehrerer Regelungen im Wahlrecht und der Verfassung
für verfassungswidrig erklärt. Drei wesentliche Kritikpunkte sind
der nicht vollständige Ausgleich von Überhangmandaten, die zu
starke Abweichung der Größe der Wahlkreise untereinander und die
mit 95 zu starke Abweichung von der in der Verfassung
festgeschriebenen Zahl der Abgeordneten (69). Die Richter verlangen
ein neues Wahlrecht bis Mai 2011 sowie Neuwahlen bis spätestens
September 2012.
Stimmen aus dem Plenum:
Robert Habeck (Grüne):
Muss in der Verfassung geregelt sein, wie groß der Landtag sein
soll? Nein, das muss es selbstverständlich nicht. Aber wir müssen
ein Wahlgesetz schaffen, das sichert, dass der Landtag nicht groß,
sondern klein ist. Das ist unabhängig von der Verfassung ein Gebot
politischer Vernunft und Demut: Alles wird kleiner, überall wird
gespart – nur nicht an der Zahl der Abgeordneten.
Ralf Stegner (SPD):
Die Behauptung, wir würden an der Verfassung rummanipulieren wollen
und das Urteil nicht ernst nehmen, ist falsch. Ohne eine
Verfassungsänderung können wir den Sonderfall Schleswig-Holstein
nämlich nicht beenden. Die Vorstellung kleinerer Fraktionen, dass
wir deutlich mehr Listen- als Wahlkreiskandidaten im Parlament
wiederfinden, wäre ein Unikat, das es nirgendwo in Deutschland
gibt.
Johannes Callsen (CDU):
Der Auftrag des Verfassungsgerichtes eignet sich nicht für
populistische Plattitüden. Uns ist es wichtig, dass die
Wählerinnen und Wähler mit ihrer Stimme ganz konkret und regional
bezogen entscheiden können, wer ihre Interessen im Kieler Landtag
vertritt. Wir vertreten diese Auffassung nicht, weil uns viele
Direktmandate automatisch immer nützen würden. Es gab auch Wahlen
in Schleswig-Holstein, bei denen die CDU kein einziges Direktmandat
errungen hat.
Wolfgang Kubicki (FDP):
Welcher der gemachten Vorschläge hat die größtmögliche Chance
vor dem Landesverfassungsgericht zu bestehen? Das muss die Maßgabe
unseres Handelns sein. Wenn das neue Wahlgesetz in Schleswig
durchfallen würde, würde dies Schleswig-Holstein der
Lächerlichkeit preisgeben.
Uli Schippels (Linke):
Bei einer Reduzierung der Direktwahlkreise um maximal ein Drittel
kann mir niemand weismachen, wir bräuchten zur Vorbereitung und
Durchführung der Neuwahl nach der Verabschiedung des Gesetzes
anderthalb Jahre. Wir könnten das Wahlgesetz im Februar
verabschieden, im März die Wahlkreiszuschnitte festlegen und im Mai
neu wählen.
Anke Spoorendonk (SSW):
Wenn die Zahl der Wahlkreise stärker reduziert würde, dann trifft
es alle. Es wird natürlich auch bei den anderen Parteien Mandate
kosten, es kann für den SSW zum Verlust des Fraktionsstatus führen
und verringert die Chancen auf ein Direktmandat. In einer kleinen
Fraktion hat jedes einzelne Mandat eine ungleich größere Bedeutung
für die Arbeit als in einer großen Gruppe. Also unterstellen Sie
uns nicht, wir würden nur an uns selbst denken.