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Reform des Glücksspielwesens:
CDU und FDP starten Alleingang
Kiel (lno/SHL
17.12.) Im Tauziehen um die Neugestaltung des Glücksspielwesens hat die CDU/FDP-Koalition in Schleswig-Holstein
ihren angekündigten Alleingang gestartet. Die Regierungsfraktionen brachten
einen Gesetzentwurf mit Liberalisierungsklauseln ein, die bundesweit bisher am weitesten gehen. Schwarz-Gelb will am
staatlichen Veranstaltungsmonopol beim Lotto festhalten, den Vertrieb
aber privaten Anbietern öffnen. Damit könnte das Geschäft auch über
Tankstellen oder das Internet laufen. Bei Sportwetten sollen staatliche Konzessionen an Private vergeben werden. Die meisten
Bundesländer wollen nicht am staatlichen Lotto- und Sportwettenmonopol rütteln.
Die meisten Bundesländer wollen nicht am staatlichen Lotto- und
Sportwettenmonopol rütteln. Der alte Glücksspiel-Staatsvertrag läuft
zum Jahresende aus und muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol
nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent
bekämpft. Dies bedeute auch ein komplettes Werbeverbot, sagte der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp. Dies wiederum führe zu weiter
sinkenden Einnahmen des Landes beim Lotto und geringeren Zuschüssen
an den Sport. Zudem werde der Schwarzmarkt weiter wachsen, wenn das Monopol erhalten bliebe.
Die Ministerpräsidenten hatten am Mittwoch in Berlin drei Entwürfe
für einen neuen Staatsvertrags beraten. Eine Entscheidung wird erst
im März erwartet. Die CDU/FDP-Koalition in Kiel hatte früh einen Alleingang zur Öffnung des Marktes im Land für den Fall angekündigt,
dass sich die Länder nicht auf die vom Norden angestrebten Lockerungen einigen. Die Vorlage der Koalition ist zunächst der Entwurf für ein
Landesgesetz. Er erfülle aber die Voraussetzungen, in einen Glücksspielstaatsvertrag umgewandelt zu werden, heißt es aus dem
Bündnis.
SPD verteidigt das staatliche Monopol
Die SPD bekräftigte die Forderung, das staatliche Monopol
beizubehalten. "Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf zur Kommerzialisierung des Glücksspiels ist an
inhaltlichen und handwerklichen Mängeln kaum zu überbieten", sagte
der Abgeordnete Andreas Beran. "Bei einer Umsetzung würde dies zu
einem Chaos im Glücksspiel, ja geradezu zu einem Las Vegas ohne durchsetzbare Regeln und ohne Spielerschutz führen, denn dieser
findet in diesem Modell praktisch nicht mehr statt."
Innenminister Klaus Schlie (CDU) betonte dagegen, der
Spielerschutz werde beim Koalitionsmodell flächendeckend mit einem legalen und überwachten Angebot gewahrt. Es werde gewährleistet, dass
nur zuverlässige Anbieter zugelassen werden.
Kubicki verweist auf "enormen"
Schwarzmarkt bei Sportwetten
Das staatliche Monopol sei nur mit dem Ziel aufrechterhalten
worden, den Markt abzuschotten, sagte FDP-Fraktionschef Kubicki.
"Wir besinnen uns zurück auf die historische Begründung des Monopols: die
Verhinderung von Manipulation und Betrug sowie den Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung." In den letzten Jahren habe
sich aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages ein enormer Schwarzmarkt
gerade bei Sportwetten gebildet. "97,5 Prozent aller Sportwetten
werden bei nicht zugelassenen Anbietern abgeschlossen, der staatliche
Anbieter Oddset verzeichnet dramatische Umsatzrückgänge und hat gegenwärtig einen Marktanteil von 2,5 Prozent."
Handlungsbedarf, auch angesichts eines florierenden Schwarzmarktes, sehen auch die Grünen. Dabei seien Spielerschutz und
Suchtprävention wichtig, sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Sie forderte einen Konsens in Deutschland.
"Wir reichen nicht die Hand für einen Alleingang". Lars Harms vom SSW rügte:
"Die Kritik der Oppositionsparteien, der Wohlfahrtsverbände und der Experten in der
Suchtberatung scheint ganz offensichtlich keine Wirkung auf die Regierungsfraktionen zu haben." Diese bevorzugten eindeutig die
Interessen der privaten Glücksspielanbieter.
Ulrich Schippels (Linke) forderte zu „intensiven
Beratungen" in den Ausschüssen auf. Der Entwurf ging an die
Gremien für Innen und Recht, Finanzen, Wirtschaft, Europa und
Soziales. Bevor man ein Gesetz mit so weit reichenden
Konsequenzen verabschiede, müsse zunächst eine umfassende
Bestandsaufnahme der Glücksspielsucht im Land gemacht werden. Auf
Antrag der Grünen soll die Landesregierung bis März eine
umfassende Bestandsaufnahme der Glücksspielsucht vorlegen und über
die Auswirkungen einer Liberalisierung des Glückspielmarktes
berichten.
Europäischer Gerichtshof zum
deutschen Glücksspielmonopol
Hintergrund der Debatte: Anfang September hatte der
Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Glücksspielmonopol in
der bisherigen Form gekippt. Die Richter urteilten, ein EU-Land
dürfe zwar den freien Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn dies dem
Allgemeinwohl diene. Deutschland unterlaufe dieses Ziel jedoch unter
anderem durch zu viel Werbung für Glücksspiele. Auch die
Genehmigung einer Vielzahl von privaten Spielhallen steigere die
Suchtgefährdung, so der EuGH.
Hintergrund:
CDU und FDP preschen bei der Liberalisierung des
Glücksspielmarktes vor und legen eine weitreichende und
bundesweit bislang einmalige Neuregelung vor. Zwei
Änderungen streben Christdemokraten und Liberale im Kern
an: Zum Einen wollen sie am staatlichen Lotto-Monopol
festhalten, den Vertrieb jedoch auch für private Anbieter
öffnen, etwa an der Tankstelle oder per Internet. Zum
Anderen sollen staatliche Konzessionen für Sportwetten
vergeben werden. Wettbüros, die zurzeit von
Großbritannien oder Österreich aus den deutschen Markt
bedienen, sollen sich nach dem Willen von CDU und FDP auch
in Deutschland niederlassen dürfen – und hier eine
Sportwettenabgabe entrichten. Die Koalition erhofft sich
Mehreinnahmen für den Landeshaushalt, dem Vernehmen nach
bis zu 60 Millionen Euro jährlich.
Kritiker
befürchten hingegen, dass die Unternehmen das Geld der
Spieler in Steueroasen ableiten. Zudem könne
Schleswig-Holstein bei einem Alleingang aus dem deutschen
Lotto-Block ausgeschlossen werden, heißt es. Die Grünen
haken zudem nach, wie viel Geld aus der neuen Wett-Abgabe
in die Suchtprävention fließen soll, wie viele
Spielsüchtige es im Lande gibt und welche Erfahrungen
andere Länder mit einem freien Wettmarkt gemacht haben.
Hierzu soll die Landesregierung bis Februar Zahlen
liefern.
Europäischer Gerichtshof hat staatliches
Monopol scharf kritisiert
Rückenwind
für die schwarz-gelben Pläne kommt aus Luxemburg. Dort
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September das
im deutschen Glücksspielstaatsvertrag festgeschrieben
Monopol scharf kritisiert: Ein EU-Land dürfe zwar den
freien Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn
dies dem Allgemeinwohl diene, etwa der Bekämpfung von
Spielsucht. Deutschland unterlaufe dieses Ziel jedoch
unter anderem durch zu viel Werbung für Glücksspiele.
Auch könne der Gesetzgeber dann nicht die vielen privaten
Spielhallen erlauben und damit eine Suchtgefährdung
einfach hinnehmen. „Unter diesen Umständen ist ein
staatliches Monopol nicht mehr gerechtfertigt",
heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Vor diesem
Hintergrund laufen derzeit Verhandlungen zwischen den
Bundesländern über eine Reform des Glücksspielwesens.
CDU-geführte Länder machen sich für eine
Liberalisierung des Spiel- und Wettmarkts stark,
SPD-Regierungen wollen hingegen das staatliche Monopol
noch strenger ausgestalten, um die EuGH-Vorgaben zu
erfüllen. Dies könnte zum Beispiel durch ein noch
strikteres Werbeverbot geschehen. Am 15. Dezember wollen
die Landeschefs bei ihrem Treffen in Berlin nach einer
Lösung suchen.
Der jetzt
vom EuGH verworfene Glücksspielstaatsvertrag ist Anfang
2008 in Kraft getreten und hat die Werbung für
Glücksspiel – zum Beispiel für Lotto-Jackpots –
bereits stark eingeschränkt. Der derzeitige Vertrag
läuft Ende 2011 aus, wenn nicht mindestens 13
Bundesländer die Verlängerung beschließen. Falls dies
geschieht und das Monopol weiter besteht, wollen CDU und
FDP in Schleswig-Holstein 2012 im Alleingang den Markt
öffnen und von Herbst 2011 an Lizenzen vergeben, heißt
es.
Öffentliche Glücksspiele verzeichnen
Umsatzrückgang / Landeskasse leidet
Unterdessen
gehen die Wetteinsätze bei öffentlichen Glücksspielen
nach der Verschärfung des Monopols zurück, wie die
Landesregierung im vergangenen Jahr in einem Bericht
dargestellt hat: Das NordwestLotto Schleswig-Holstein
verzeichnete demnach zwischen 2006 und 2008 einen
Umsatzrückgang von 314 auf 241 Millionen Euro.
Beispielsweise brachen die Umsätze beim Samstagslotto von
138 auf 108 Millionen ein. Die Landesregierung erklärt
sich diesen Trend auch dadurch, dass die Spiel-Vermittlung
im Internet nicht mehr erlaubt ist.
Die
Einbrüche haben negative Auswirkungen auf die
Landeskasse. So sanken die Einnahmen aus der
Lotteriesteuer von 2006 bis 2008 von 56 auf 47 Millionen.
Die Zweckabgaben, mit denen zum Beispiel der Sport, der
Naturschutz, Kultur- und Jugendprojekte oder der Kampf
gegen Spielsucht finanziert werden, brachen ebenfalls ein:
von 68 auf 59 Millionen.
Vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online Oktober
2010
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