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Auf dieser Seite: Blutprobenentnahme

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Entnahme von Blutproben
Antrag der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/972
(Landtagsbeschluss vom 19. November 2010)
Bericht der Landesregierung / Federführend ist das Innenministerium – Drucksache 17/1044

Innen- und Rechtsausschuss berät 
über Blutprobenentnahme

Kiel (SHL/17.12.) Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung über die "Situation bei der Entnahme von Blutproben im Rahmen der Strafverfolgung" ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. 

Inhalt des Berichts: 
siehe Hintergrund im gelben Kasten unten auf dieser Seite

– Druckversion –

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Hintergrund:
In einem von den Grünen geforderten Bericht über die "Situation bei der Entnahme von Blutproben im Rahmen der Strafverfolgung" hat das Innenministerium seine Meinung bekräftigt, den sogenannten Richtervorbehalt zu kippen.

Bei vermeintlich alkoholisierten Autofahrern dürfen bisher in der Regel nur Richter die Blutentnahme anordnen. In Ausnahmefällen ist diese Anordnung seit November 2009 auch Staatsanwälten und Polizisten erlaubt, etwa, wenn durch zu langes Warten auf richterliche Anordnung keine genauen Werte im Blut mehr festgestellt werden können.

  Regelung wird im Land
  unterschiedlich ausgelegt

Laut Generalstaatsanwalt werde diese Regelung in Schleswig-Holstein unterschiedlich ausgelegt. Um Blutproben anzuordnen, wende sich zum Beispiel die Polizei in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Lübeck und Itzehoe unmittelbar an die Gerichte. Im Staatsanwaltschaftsbezirk Flensburg müsse den Gerichten während der Dienst- und Bereitschaftszeiten ein staatsanwaltschaftlicher Antrag zugeleitet werden, außerhalb des richterlichen Bereitschaftsdienstes wende sich die Polizei an die Staatsanwaltschaft. Eine „systematische Übersicht" bei der Landespolizei gebe es nicht.

Auch Statistiken, die erklären könnten, wie sich die Zahl der Blutentnahmen durch den Erlass von November 2009 geändert haben, gebe es nicht, so das Innenministerium. Ein Nutzen hierfür sei nicht erkennbar.

Am Institut für Rechtsmedizin am Uniklinikum Schleswig-Holstein werden laut Bericht immer weniger Blutproben im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten untersucht. Das Innenministerium dazu: „Zu den Ursachen können keine Aussagen getroffen werden."

  Ministerien Schleswig-Holstein
  sind sich uneins

Um bei alkoholisierten Autofahrern schneller und leichter Blut entnehmen zu können, sollen nach dem Willen der Bundesländer künftig sowohl Richter als auch Staatsanwälte und Polizisten die Blutentnahme anordnen dürfen. Im November hatte der Bundesrat bereits eine diesbezügliche Gesetzesinitiative Niedersachsens dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.

Schleswig-Holsteins Regierung ist in der Sache gespalten und hatte sich bei der Abstimmung in der Länderkammer enthalten: Das Justizministerium hält am Richtervorbehalt fest und lehnt den Gesetzesentwurf ab, das Innenministerium befürwortet ihn.

Auch die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt des Landes haben sich laut Bericht ebenfalls für den Wegfall des Richtervorbehaltes ausgesprochen.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit:  
Studienplätze in Schleswig-Holstein

Abschiebehaft Rendsburg

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Vermessungs- und Katasterwesen
(ohne Aussprache)
Geodaten-Infrastruktur
(ohne Aussprache)
Marktüberwachung bei Bauprodukten
(ohne Aussprache)
Verwaltungsvorverfahren Anwälte, Notare
(ohne Aussprache)
1. Lesung:
Wahlgesetz / Verfassungsänderung
Ausschussempfehlung:
Maßregelvollzug BVerfG
(ohne Aussprache)
Anträge:

Blutprobenentnahme

Vertrauensleute für Richterwahl
(ohne Aussprache)
Berichtsantrag:

Hafen Lübeck / Transport radioaktiven Materials

Regierungsberichte:

Blutprobenentnahme

Sicherheitsbericht

F i n a n z e n

1. Lesung / 2. Lesung / Anträge:

Haushalt 2011/2012
1. Lesungen / Antrag:
Glücksspielgesetz
Altersgrenze beim LRH
(ohne Aussprache)
Ausschussempfehlungen:
LRH / Haushalt
(ohne Aussprache)
Haushaltsrechnung 2008
(ohne Aussprache)
Regierungsbericht:

Haushaltsrechnung 2009
(ohne Aussprache)

Berichtsantrag:

GMSH / Überprüfung
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:

Kinderschutz / Verfassungsänderung
Ausschussempfehlung:
Kontrazeptiva
Anträge:
Ausbildungsqualität
Asylbewerber

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  E n e r g i e

2. Lesung:

Tariftreuegesetz
Große Anfrage:
Wirtschaftliche Bedeutung der Uni Lübeck
Ausschussempfehlung:
Flughafen Lübeck
Regierungsbericht:

Fehmarnbelt-Querung

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
F o r s t e n

2. Lesung:

Umweltverträglichkeits- Prüfung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Forstliche Versuchsanstalt
(ohne Aussprache)
Landeswald-Gesetz
(ohne Aussprache)
Landesfischerei-Gesetz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Pelztier-Farmen
Biomasse
Berichtsantrag:

Gemeinsame Agrarpolitik
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Dringlichkeit:

Studienplätze in Schleswig-Holstein
2. Lesung:
Rundfunkänderungs-
Staatsvertrag
Ausschussempfehlungen:
Kooperationsverbot im Bildungsbereich
(ohne Aussprache)
Landeszentrale für 
Politische Bildung

(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

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