Bei
vermeintlich alkoholisierten Autofahrern dürfen bisher in
der Regel nur Richter die Blutentnahme anordnen. In
Ausnahmefällen ist diese Anordnung seit November 2009
auch Staatsanwälten und Polizisten erlaubt, etwa, wenn
durch zu langes Warten auf richterliche Anordnung keine
genauen Werte im Blut mehr festgestellt werden können.
Regelung wird im Land
unterschiedlich ausgelegt
Laut
Generalstaatsanwalt werde diese Regelung in
Schleswig-Holstein unterschiedlich ausgelegt. Um
Blutproben anzuordnen, wende sich zum Beispiel die Polizei
in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Lübeck und
Itzehoe unmittelbar an die Gerichte. Im
Staatsanwaltschaftsbezirk Flensburg müsse den Gerichten
während der Dienst- und Bereitschaftszeiten ein
staatsanwaltschaftlicher Antrag zugeleitet werden,
außerhalb des richterlichen Bereitschaftsdienstes wende
sich die Polizei an die Staatsanwaltschaft. Eine „systematische
Übersicht" bei der Landespolizei gebe es nicht.
Auch
Statistiken, die erklären könnten, wie sich die Zahl der
Blutentnahmen durch den Erlass von November 2009 geändert
haben, gebe es nicht, so das Innenministerium. Ein Nutzen
hierfür sei nicht erkennbar.
Am Institut
für Rechtsmedizin am Uniklinikum Schleswig-Holstein
werden laut Bericht immer weniger Blutproben im
Zusammenhang mit Verkehrsdelikten untersucht. Das
Innenministerium dazu: „Zu den Ursachen können keine
Aussagen getroffen werden."
Ministerien Schleswig-Holstein
sind sich uneins
Um bei
alkoholisierten Autofahrern schneller und leichter Blut
entnehmen zu können, sollen nach dem Willen der
Bundesländer künftig sowohl Richter als auch
Staatsanwälte und Polizisten die Blutentnahme anordnen
dürfen. Im November hatte der Bundesrat bereits eine
diesbezügliche Gesetzesinitiative Niedersachsens dem
Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.
Schleswig-Holsteins
Regierung ist in der Sache gespalten und hatte sich bei
der Abstimmung in der Länderkammer enthalten: Das
Justizministerium hält am Richtervorbehalt fest und lehnt
den Gesetzesentwurf ab, das Innenministerium befürwortet
ihn.
Auch die
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt des Landes
haben sich laut Bericht ebenfalls für den Wegfall des
Richtervorbehaltes ausgesprochen.