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Seite: Versammlungsfreiheit
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Top 13
Entwurf
eines Gesetzes zum Schutz der
Versammlungsfreiheit für
das Land Schleswig-Holstein (Versammlungsfreiheitsgesetz
- VersFG SH)
Gesetzentwurf
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 17/1955
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Grünes
Versammlungsfreiheitsgesetz
stößt auf breite Ablehnung
Kiel (SHL/14.12.) Die Grünen
sind mit ihrem Entwurf für ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz in
Erster Lesung auf große Bedenken gestoßen. Die Oppositionsfraktion
will die Rechte von Demonstranten stärken und gleichzeitig die
Eingriffsmöglichkeiten der Polizei bei öffentlichen
Veranstaltungen strenger regulieren. So sollen unter anderem Polizei
und Veranstalter verpflichtend zusammenarbeiten und Demonstrationen
an Gedenktagen oder historischen Stätten verboten werden können.
Zudem wollen die Grünen strengere Vorgaben für Foto- und
Videoaufnahmen und unabhängige Demonstrationsbeobachter. Und
wer sich vermummt, soll nicht mehr als Straftäter gelten, sondern
nur noch ein Ordnungsgeld zahlen. CDU, SPD, FDP, SSW und
Innenminister Klaus Schlie (CDU) kritisierten indes "unklare
Formulierungen" und "unbestimmte Rechtsbegriffe" in
dem Entwurf.
Das in
Schleswig-Holstein gültige Versammlungsgesetz des Bundes sei
unvollständig und unmodern - "es atmet den Geist einer
vergangenen Zeit", begründete Thorsten Fürter die Initiative
der Grünen. Der jetzt vorgelegte Entwurf stärke die "Freiheit
an entscheidenden Punkten erheblich", meinte der Innen- und
Rechtsexperte der Grünen.
Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka wies dagegen
darauf hin, dass die Freiheit der Bürger bei Demonstrationen schon
jetzt im Versammlungsgesetz verankert sei: "Es besteht also
kein dringender Handlungsbedarf". Rechtsbedenken äußerte Kai
Dolgner (SPD). Der Grünen-Entwurf würde die Polizei zwangsläufig
in die Rolle eines Gegners der Demonstrationsfreiheit drängen, da
die Beamten "nur noch dann auftreten dürfen, wenn die Lage so
eskaliert, dass sie die Demonstration folgerichtig auflösen müssten".
FDP moniert ein "grünes
Polizei-Misstrauensgesetz"
Der Liberale Gerrit Koch nannte den Gesetzentwurf
"ein grünes Polizei-Misstrauensgesetz". Es strotze vor
unbestimmten Rechtsbegriffen und Einseitigkeit. So werde
beispielsweise ein Konfliktmanagement nur von den Behörden
erwartet, nicht aber von den Demonstranten. Es gehe den Grünen
nicht um den Schutz der Versammlungsfreiheit, sondern um die
Kontrolle der Polizei, monierte auch die SSW-Fraktionsvorsitzende
Anke Spoorendonk. "Das widerspricht allen Erfahrungen, wonach
sich Demonstrationen völlig unvorhersehbar entwickeln
können."
Auch Innenminister Klaus Schlie (CDU) nannte den
Entwurf "nicht zielführend"; die geltende Rechtssprechung
reiche aus. "Unabhängige Beobachter geben auch keine
Rechtssicherheit und Gewalt lässt sich leider nicht einfach durch
Konfliktmanagement unterbinden", sagte der Minister.
Die Linke bekundete den Grünen dagegen
Unterstützung. "Ein Versammlungsgesetz muss das Grundrecht auf
Versammlung stärken und darf es nicht in Frage stellen. Es ist gut,
dass der Gesetzentwurf das aufgreift", so Heinz-Werner Jezewski.
Der Gesetzentwurf, der nun im Innen- und
Rechtsausschuss weiter beraten wird, soll das bisherige
Versammlungsgesetz des Bundes ablösen. Die Länder haben bereits
seit der ersten Föderalismusreform 2006 die Möglichkeit, eigene
Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Bisher wurde das aber nur
Bayern und Niedersachsen getan.
Hintergrund:
Die Grünen wollen die Rechte von Demonstranten
stärken und gleichzeitig die Eingriffsmöglichkeiten der
Polizei bei Veranstaltungen strenger regulieren. Das sieht
der Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, den
die Oppositionsfraktion dem Landtag zur Ersten Lesung
vorlegt.
Das Gesetz
soll das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes ablösen,
das in Schleswig-Holstein noch in Kraft ist, obwohl die
Länder seit der ersten Föderalismusreform 2006 die
Möglichkeit haben, eigene Regelungen in diesem Bereich zu
erlassen. Bisher haben dies nach Angaben der Grünen aber
nur Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt getan.
Das
Bundesgesetz sei "unmodern", so die Grünen, weil
es "den Geist des Eingriffs" vermittle und die
Sanktionsrechte der Polizei undeutlich formuliere. Die
Grünen setzen auf ein "Gegenmodell, das die Freiheit
der Versammlung betont und zugleich dafür sorgt, dass
Versammlungen friedlich bleiben".
Grüne wollen
Versammlungsveranstalter und
Polizei zur Zusammenarbeit verpflichten
Hauptaufgabe
der Polizei soll es demnach sein, die Versammlungsfreiheit
zu schützen. Versammlungsveranstalter und Polizei werden
zur Zusammenarbeit verpflichtet, und bei "sich
abzeichnenden Gefahrenlagen" sollen die Ordnungshüter
Konfliktmanager einbinden müssen. Außerdem wollen die
Grünen rechtliche Grundlagen für Versammlungsbeobachter
schaffen. "Bürgergesellschaftliche Gruppen", aber
auch Abgeordnete oder EU- und UN-Vertreter sollen die Demo
unparteilich begleiten und sich ein Bild machen können.
Und: Die
Polizei soll schärfere Vorgaben für Foto- und
Kamera-Aufnahmen erhalten. Nach geltender Rechtslage reicht
nach Einschätzung der Grünen "schon die Gefahr, dass
einem Demonstranten die Brieftasche gestohlen wird",
aus, um Aufnahmen zu machen. Künftig soll nur bei
gewalttätigen Verläufen, Gefahr für Leib oder Leben oder
bei Begehung schwerer Straftaten Bildaufnahmen zulässig
sein. Das Landesdatenschutzzentrum soll prüfen, ob diese
Regel eingehalten wird.
Weitere
Änderungsvorschläge: Demonstrationen können an
Gedenktagen oder an historischen Stätten verboten werden,
wenn sie das Ziel verfolgen, "Gewalt- und
Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu
rechtfertigen". Dies zielt zum Beispiel auf die
jährlichen Aufmärsche von Rechtsextremen am Jahrestag der
Bombardierung von Lübeck im Jahr 1942, dem 29. März. Und:
Das Vermummungsverbot soll nach Willen der Grünen von der
Straftat zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden.
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