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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der 
Versammlungsfreiheit für das Land Schleswig-Holstein (Versammlungsfreiheitsgesetz - VersFG SH)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 17/1955 

Grünes Versammlungsfreiheitsgesetz
stößt auf breite Ablehnung

Kiel (SHL/14.12.) Die Grünen sind mit ihrem Entwurf für ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz in Erster Lesung auf große Bedenken gestoßen. Die Oppositionsfraktion will die Rechte von Demonstranten stärken und gleichzeitig die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei bei öffentlichen Veranstaltungen strenger regulieren. So sollen unter anderem Polizei und Veranstalter verpflichtend zusammenarbeiten und Demonstrationen an Gedenktagen oder historischen Stätten verboten werden können. Zudem wollen die Grünen strengere Vorgaben für Foto- und Videoaufnahmen und unabhängige Demonstrationsbeobachter.  Und wer sich vermummt, soll nicht mehr als Straftäter gelten, sondern nur noch ein Ordnungsgeld zahlen. CDU, SPD, FDP, SSW und Innenminister Klaus Schlie (CDU) kritisierten indes "unklare Formulierungen" und "unbestimmte Rechtsbegriffe" in dem Entwurf.

Das in Schleswig-Holstein gültige Versammlungsgesetz des Bundes sei unvollständig und unmodern - "es atmet den Geist einer vergangenen Zeit", begründete Thorsten Fürter die Initiative der Grünen. Der jetzt vorgelegte Entwurf stärke die "Freiheit an entscheidenden Punkten erheblich", meinte der Innen- und Rechtsexperte der Grünen.

Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka wies dagegen darauf hin, dass die Freiheit der Bürger bei Demonstrationen schon jetzt im Versammlungsgesetz verankert sei: "Es besteht also kein dringender Handlungsbedarf". Rechtsbedenken äußerte Kai Dolgner (SPD). Der Grünen-Entwurf würde die Polizei zwangsläufig in die Rolle eines Gegners der Demonstrationsfreiheit drängen, da die Beamten "nur noch dann auftreten dürfen, wenn die Lage so eskaliert, dass sie die Demonstration folgerichtig auflösen müssten".

FDP moniert ein "grünes 
Polizei-Misstrauensgesetz"

Der Liberale Gerrit Koch nannte den Gesetzentwurf "ein grünes Polizei-Misstrauensgesetz". Es strotze vor unbestimmten Rechtsbegriffen und Einseitigkeit. So werde beispielsweise ein Konfliktmanagement nur von den Behörden erwartet, nicht aber von den Demonstranten. Es gehe den Grünen nicht um den Schutz der Versammlungsfreiheit, sondern um die Kontrolle der Polizei, monierte auch die SSW-Fraktionsvorsitzende Anke Spoorendonk. "Das widerspricht allen Erfahrungen, wonach sich Demonstrationen völlig unvorhersehbar entwickeln können."

Auch Innenminister Klaus Schlie (CDU) nannte den Entwurf "nicht zielführend"; die geltende Rechtssprechung reiche aus. "Unabhängige Beobachter geben auch keine Rechtssicherheit und Gewalt lässt sich leider nicht einfach durch Konfliktmanagement unterbinden", sagte der Minister.

Die Linke bekundete den Grünen dagegen Unterstützung. "Ein Versammlungsgesetz muss das Grundrecht auf Versammlung stärken und darf es nicht in Frage stellen. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf das aufgreift", so Heinz-Werner Jezewski.

Der Gesetzentwurf, der nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten wird, soll das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes ablösen. Die Länder haben bereits seit der ersten Föderalismusreform 2006 die Möglichkeit, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Bisher wurde das aber nur Bayern und Niedersachsen getan.

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Hintergrund:
Die Grünen wollen die Rechte von Demonstranten stärken und gleichzeitig die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei bei Veranstaltungen strenger regulieren. Das sieht der Entwurf eines Versammlungsfreiheitsgesetzes vor, den die Oppositionsfraktion dem Landtag zur Ersten Lesung vorlegt.

Das Gesetz soll das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes ablösen, das in Schleswig-Holstein noch in Kraft ist, obwohl die Länder seit der ersten Föderalismusreform 2006 die Möglichkeit haben, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Bisher haben dies nach Angaben der Grünen aber nur Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt getan.

Das Bundesgesetz sei "unmodern", so die Grünen, weil es "den Geist des Eingriffs" vermittle und die Sanktionsrechte der Polizei undeutlich formuliere. Die Grünen setzen auf ein "Gegenmodell, das die Freiheit der Versammlung betont und zugleich dafür sorgt, dass Versammlungen friedlich bleiben".

Grüne wollen Versammlungsveranstalter und
Polizei zur Zusammenarbeit verpflichten

Hauptaufgabe der Polizei soll es demnach sein, die Versammlungsfreiheit zu schützen. Versammlungsveranstalter und Polizei werden zur Zusammenarbeit verpflichtet, und bei "sich abzeichnenden Gefahrenlagen" sollen die Ordnungshüter Konfliktmanager einbinden müssen. Außerdem wollen die Grünen rechtliche Grundlagen für Versammlungsbeobachter schaffen. "Bürgergesellschaftliche Gruppen", aber auch Abgeordnete oder EU- und UN-Vertreter sollen die Demo unparteilich begleiten und sich ein Bild machen können.

Und: Die Polizei soll schärfere Vorgaben für Foto- und Kamera-Aufnahmen erhalten. Nach geltender Rechtslage reicht nach Einschätzung der Grünen "schon die Gefahr, dass einem Demonstranten die Brieftasche gestohlen wird", aus, um Aufnahmen zu machen. Künftig soll nur bei gewalttätigen Verläufen, Gefahr für Leib oder Leben oder bei Begehung schwerer Straftaten Bildaufnahmen zulässig sein. Das Landesdatenschutzzentrum soll prüfen, ob diese Regel eingehalten wird.

Weitere Änderungsvorschläge: Demonstrationen können an Gedenktagen oder an historischen Stätten verboten werden, wenn sie das Ziel verfolgen, "Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen". Dies zielt zum Beispiel auf die jährlichen Aufmärsche von Rechtsextremen am Jahrestag der Bombardierung von Lübeck im Jahr 1942, dem 29. März. Und: Das Vermummungsverbot soll nach Willen der Grünen von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden.

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