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Geldwäsche-Beauftragte
sollen
über saubere Spielkasinos wachen
Kiel (SHL/16.12.)
Landesregierung und schwarz-gelbe Koalition sehen anders als die
Opposition keine Defizite beim Kampf gegen organisierte Geldwäsche-Aktivitäten
in Spiel- und Unterhaltungseinrichtungen. Im Gegenteil: Das im
September verabschiedete Glücksspielgesetz, mit dem
Schleswig-Holstein einen Alleingang in der Bundesrepublik
beschreitet, werde die Geldwäsche gerade bei Online-Angeboten
weiter eindämmen, prognostizierte Innenminister Klaus Schlie (CDU)
im Landtag. In Vertretung von Justizminister Emil Schmalfuß
(parteilos) sagte er, dass die Staatsanwaltschaften derzeit keine
Erkenntnisse über verstärkte Kriminalität auf diesem Gebiet
hätten. Daher seien auch keine "gesetzgeberischen
Aktivitäten" geplant, so Schlie in einem von Grünen
geforderten Bericht.
Die Opposition
hingegen befürchtet, dass sich durch die im neuen Glückspielgesetz
verankerte Öffnung des Marktes mehr Kriminelle im Land ansiedeln.
"Über Glücksspiel kommt die Kriminalität im
Schlepptau", warnte Thorsten Fürter von den Grünen. Denn:
"Die Sicherheitsinfrastruktur" im Land sei darauf nicht
vorbereitet. "Eines darf auf keinen Fall passieren: Dass Ihr
Glücksspielsonderweg zu einem Bonusprogramm für das organisierte
Verbrechen wird", mahnte Fürter.
Redner von CDU und FDP wiesen das
entschieden zurück. Innenminister Schlie erklärte, die
Spielhallenaufsicht des Landes und das Landeskriminalamt
erarbeiteten bereits neue Sicherheitshinweise für Spielbanken.
Zudem sollen Geldwäsche-Beauftragte kommen. Allerdings gelte dies
nicht für Spielhallen.
Ende November hat der Bundestag mit großer Mehrheit
ein Gesetz gegen Geldwäsche verabschiedet. Die neuen Regeln, die
noch vom Bundesrat gebilligt werden müssen, sehen unter anderem
eine Anhebung der Bußgelder vor. Zudem werden die Meldepflichten
für Steuerberater, Immobilienmakler und Spielbanken verschärft.
Damit reagiert Deutschland auf die Kritik der Europäischen Union
und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD), die der Bundesrepublik bei der Bekämpfung der
Geldwäsche erheblichen Nachholbedarf bescheinigt hatten.
Weitere Redner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Kai Dolgner (SPD), Ingrid Brand-Hückstädt
(FDP), Ulrich Schippels (Linke), Lars Harms (SSW)
Hintergrund:
Werden Schleswig-Holsteins Spielhallen und Casinos
missbraucht, um ergaunertes Geld
"reinzuwaschen"? Und wie geht das Land dagegen
vor? Hierüber berichtet die Landesregierung auf Antrag
von CDU und FDP. Die Grünen bringen zudem ein
"bundeseinheitliches Gesamtkonzept" zur
Bekämpfung der Geldwäsche ins Spiel und fragen nach, wie
es bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
staatlichen Stellen in diesem Bereich aussieht.
Medienberichten
zufolge werden in Deutschland jährlich 40 bis 60
Milliarden Euro, etwa aus Waffenhandel und
Drogengeschäften, durch Geldwäsche vor den Behörden
versteckt. Experten warnen, dass Geldspielautomaten aber
auch Online-Poker häufig zur Geldwäsche verwendet
werden.
"Schmutziges"
Geld aus Daddelautomaten
kann nur schwer zugeordnet werden
Der Vorteil
für die Gauner: Es kann im Nachhinein nicht nachvollzogen
werden, wer zu welchem Zeitpunkt wie viel Geld in einen
"Daddel-Automaten" geworfen hat. Dies macht es
Kriminellen leicht, ihr illegal erworbenes Geld zu waschen
- häufig unterstützt durch die Spielhallenbetreiber.
Sobald das "schmutzige" Geld in den Automaten
gelandet ist, kann es vom Betreiber als Gewinn zur Bank
gebracht und versteuert werden.
Ende
November hat der Bundestag mit großer Mehrheit ein Gesetz
gegen Geldwäsche verabschiedet. Die neuen Regeln, die
noch vom Bundesrat gebilligt werden müssen, sehen unter
anderem eine Anhebung der Bußgelder vor. Zudem werden die
Meldepflichten für Steuerberater, Immobilienmakler und
Spielbanken verschärft. Damit reagiert Deutschland auf
die Kritik der Europäischen Union und der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD), die der Bundesrepublik bei der Bekämpfung der
Geldwäsche erheblichen Nachholbedarf bescheinigt hatten.
Nach
kritischen Stimmen aus der Wirtschaft hat der Bundestag
aber den ursprünglichen Regierungsentwurf an einigen
Stellen noch einmal entschärft. So bleibt es vielen
Einzelhändlern und Freiberuflern erspart, einen
speziellen Geldwäsche-Beauftragten berufen zu müssen. In
besonders anfälligen Branchen soll die Aufsichtsbehörde
aber befugt sein, die Benennung eines
Geldwäsche-Beauftragten zu verlangen.
Letzte
Debatte zum Thema Glücksspiel:
plenum-online November 2011,
September
2011
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